Haftungsbereich

Haftungsbereich

Für einen Gebäudeeigentümer (Vermieter) und auch unter bestimmten Voraussetzungen für den Mieter, sind Schnee und Eis Synonyme für zusätzliche Arbeit und Stress. Schnee und Eis müssen weggeschafft und die Streupflicht muss penibel eingehalten werden. Wer diese Verpflichtungen schuldhaft vernachlässigt oder ignoriert. Der muss bei einem damit verbundenen Schaden am Dritten neben den Heilbehandlungskosten mit Schmerzensgeldleistung vielleicht sogar mit einer Geldbuße oder Geldstrafe rechnen. Für den privaten Wegbereich ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer für die Räum- und Streupflicht zuständig…

Wer trägt für den öffentlichen Verkehrsbereich die Verantwortung, vor allem für den öffentlichen Gehweg?

Nach den Gesetzen ist die Gemeinde dafür verantwortlich aber die Kommunen wälzen zumeist per Satzung diesen Winterdienst auf die Anlieger ab. Der Eigentümer hat also die Verpflichtung, für die Sicherheit von Wegen zu sorgen. Ist er dazu aus beruflichen oder aus anderen Gründen (Krankheit, Alter, Urlaub) nicht in der Lage, muss er nach entsprechender Vertretung schauen. Um sich dieser lästigen Verpflichtung zu erziehen, sind die Vermieter schon längst dazu übergegangen, diese dem Mieter „aufs Auge“ zu drücken.

Diese Handhabung ist rechtlich auch zulässig, muss aber im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden. So reicht es nicht, wenn nur in der Hausordnung vermerkt ist, dass die Mieter alle behördlichen und polizeilichen Vorschriften zu beachten haben. Außerdem muss aus den Vertragsbestimmungen klar herauszulesen sein, welche Mieter zu welcher Zeit die besagten Arbeiten vorzunehmen haben. Zudem hat eine Hausordnung nur verbindlichen Charakter, wenn diese Bestandteil des Mietvertrages ist. Ein bloßer Aushang am schwarzen Brett ist nicht ausreichend, den Winterdienst auf den Mieter abzuwälzen. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Vermieter, unter Einhaltung bestimmter Rechtsgrundsätze per Mietvertrag, sich der Winterdienstverpflichtung durch Delegieren entledigen kann. In diesem Fall ist dann der Mieter verantwortlich und haftet bei schuldhaftem Verhalten einem Dritten gegenüber.

Auch andere Methoden zur „Abwälzung“ sind vorhanden

Der Vermieter und Eigentümer einer Wohnanlage verzichtet auf die eben beschrieben Möglichkeit und beauftragt stattdessen eine Fremdfirma, die gegen Vergütung diese Arbeit übernimmt. Diese Vergütung hat dann die Mietergemeinschaft als sog. Wohnnebenkosten zu begleichen. Dies hat den Vorteil, dass dann dieses Dienstleistungsunternehmen eine spezielle Haftung per Werkvertrag übernimmt und somit kein Streit mit den Mietern für den Vermieter entstehen kann. Genauso verfährt eine sog. Wohnungseigentümergemeinschaft, die im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes einen Hausverwalter per Vertrag verpflichtet, die Verwaltung der Wohnanlage zu übernehmen. Zu den Aufgabenbereichen gehört unter anderem auch eine ordnungsgemäße Durchführung der Räum- und Streupflicht. Eine andere Möglichkeit zur Übernahme der Streupflicht eines Dritten kann durch eine öffentliche Norm (Bsp.: ein Straßengesetz oder ein Wegreinigungsgesetz) geklärt werden. Solange die Übernahme der Streuaufgaben durch eine Erklärung gegenüber der Gemeinde mit dessen Zustimmung geklärt ist. Danach wäre der Übernehmer kraft öffentlichen Rechts der alleinige Verantwortliche.

Bei allen Fällen einer mietvertraglichen oder werkvertraglichen Übertragung ist immer auch zu prüfen, ob nicht der Eigentümer in gesamtschuldnerischer Haftung gemäß dem BGB mitverantwortlich ist. Überträgt ein Eigentümer/ eine Wohnungseigentümergemeinschaft die erforderlichen Maßnahmen des Winterdienstes wirksam einem Dritten (z.B. Mieter, Hausverwalter, sonstiger Dienstleistungsbetrieb), dann muss dafür gesorgt werden, dass der Dritte der Verkehrssicherungspflicht in gehöriger Weise nachkommt. Somit wandelt sich die ursprüngliche Pflicht in eine Überwachungs- und Kontrollpflicht um. Der Vermieter hat also den Mieter in zeitlichen Abständen daraufhin zu kontrollieren, ob er tatsächlich die Räum- und Streupflicht erfüllt. Bei einer Verletzung der Organisationsverpflichtung in Form einer Überwachungspflicht besteht also weiterhin eine eigene Haftung für den Vermieter. 

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Bildquelle: Petra Bork  / pixelio.de
GG-Berlin / pixelio.de

Betriebshaftpflicht Kosten

Auf der Suche nach der geeigneten Betriebshaftpflicht für das eigene Unternehmen stellen sich einem viele Fragen. Eine der ersten ist natürlich die der Kosten für die Betriebshaftpflicht…

Im Gegensatz zur privaten Haftpflicht gilt es im Falle einer Betriebshaftpflichtversicherung eine Vielzahl von Faktoren mit einzubeziehen, die im privaten Rahmen nicht notwendig sind.

Ihre private Haftpflicht richtet sich ausschließlich nach Ihnen und nicht nach eventuellen Mitarbeitern. Auch fällt in den Schutz Ihrer privaten Haftpflicht nicht die eventuelle Beschädigung von teuren Geräten und Objekten oder Verletzung von Verantwortungen…

Solche Schäden können schnell hohe Kosten nach sich ziehen.

Betriebsgröße und materielle Werte

So fallen im Gegensatz einer häufig pauschalierten Versicherung zur persönlichen Haftpflicht bereits zu Beginn der Kalkulation der genauen Kosten auch Faktoren wie der von Ihnen erzielte Umsatz in Gewicht. Doch auch die Menge der Mitarbeiter ist ein wichtiger Faktor. Dort, wo mehr Menschen auf einem Ort arbeiten erhöht sich natürlich, rein statistisch betrachtet, das Risiko eines Fehlers oder Unfalls, welcher nicht nur Kosten durch die Verletzung eines Angestellten sondern auch durch Beschädigung von Arbeitsmaterialien oder Besitztürmern von Kunden nach sich ziehen kann. Zur Bereinigung dieses Schadens käme dann Ihr Betriebshaftpflicht auf, da sie derartige Ansprüche von Dritten Ihnen gegenüber auffängt.

Alltägliche Risiken für Angestellte und Besitztümer Ihrer Kunden

Betriebshaftpflicht Kosten

Ein weiterer, sehr gewichtiger Faktor für den Versicherer ist die Frage, welchen Risiken Ihre Angestellten ausgesetzt sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einem Maklerbüro ein Angestellter während des normalen Arbeitsablaufes vom Dach fällt ist erheblich geringer als im Falle eines Dachdeckers. Aber auch die Wertigkeit von Objekten mit denen gearbeitet wird, oder die auf Wunsch der Kunden bearbeitet und der Obhut Ihres Unternehmens übergeben werden sind häufig ein großer Faktor beim Berechnen der genauen Kosten. Sachschäden an solchen werden oft versucht einzufordern. Ein Tierarzt, welcher auch edle Sporttiere wie Rennpferde betreut wiegt hierbei erheblich höher als einer, der sich auf Kleintiere spezialisiert hat. Dies schlägt sich dann auch bei allen Versicherungen in den Kosten nieder.

Erstattung ausfallender Löhne und Vermögenseinbußen

Da eine Betriebshaftpflicht auch Ausfälle durch Verletzungen und damit einhergehende Kosten durch Verletzungen auf Kundenseite abdeckt – also in Fällen, wo sich diese in Ihrem Betrieb verletzen – sondern auch insbesondere auf der Seite Ihrer Angestellten, stellt die Summe der gezahlten Gehälter einen wichtigen Faktor dar. Personen, denen Sie höhere Gehälter zahlen, bedeuten für den Versicherungsgeber immer einen Risikofaktor, insbesondere wenn diese Personen durch Ihre Arbeit auch noch erhöhten Risiken ausgesetzt sind.

Die Selbstbeteiligung

Bei der Kalkulation der eigentlichen Kosten für die Betriebshaftpflicht sollten Sie sich als Versicherungsnehmer auch Gedanken über die den Selbstbehalt machen. Dieser sorgte immer für eine Minderung der im Jahr anfallenden Kosten, bedeutet aber für den Fall, dass ein Schaden anfällt immer eine größere Belastung für Sie beziehungsweise Ihren Betrieb. In jedem Falle gilt, dass ein genauer Vergleich zwischen unterschiedlichen Versicherern und deren unterschiedlichen Tarifen der einfachste und nachhaltigste Weg ist, für Sie den besten Versicherungsschutz zu ermitteln.

Ihre Sicherheit sollte es Ihnen wert sein

Betriebshaftpflichtversicherung Kosten

Abschließend sei Ihnen noch ans Herz gelegt. Auch für den Fall, dass Sie das sicherste Unternehmen leiten, welches nur vorstellbar ist, bedeutet der Verzicht auf eine betriebliche Haftpflicht schnell Kosten in Höhen, die außerhalb Ihrer persönlicher Möglichkeiten liegen könnten. Dort wo Menschen arbeiten, geschehen leider Unfälle. Für die Kosten dieser muss früher oder später jemand bezahlen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, ähnlich wie eine private Haftpflicht, tut nichts anderes als Sie und Ihr persönliches Vermögen vor Ansprüchen Dritter zu schützen. Niemand möchte sich plötzlich mit einer Forderung von mehreren hunderttausend Euro konfrontiert sehen, nur weil er nicht oder nicht rechtzeitig gehandelt hat. Bevor Sie sich aber zu schnell entscheiden, vergleichen Sie erst einmal die unterschiedlichsten Angebote darauf, dass Sie auch in Kosten und Leistungen Ihrer Tätigkeit und Branche angemessen sind.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Bildquelle: Aka  / pixelio.de
Rainer Sturm / pixelio.de

Abhandenkommen von Sachen

Durch besondere Vereinbarungen kann der Versicherungsschutz auch auf das „Abhandenkommen von Sachen“ ausgedehnt werden. Zunächst einmal muss geklärt werden, was „Abhandenkommen“ heißt. Eine Sache gilt als abhandengekommen, wenn der unmittelbare Besitzer ohne seinen Willen den Besitz daran verloren hat oder auch einfach gesagt, wenn ein unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes, z.B. durch Diebstahl, Zwang oder Verlust entsteht. Dieser Risikobereich wird von der herrschenden Meinung als ein Unterfall eines echten Vermögensschaden eingestuft und nicht als Beschädigung oder Vernichtung einer Sache. Der Einschluss erfolgt entweder durch eine einzelvertragliche Regelung oder wird im Rahmen einer Firmenpolice in einer gewissen Größenordnung automatisch mitversichert…

Für den letzteren Bereich ergeben sich auf dem Versicherungsmarkt etliche Standardisierungen mit individueller Abweichung.

Beispiele:
  • Aus einem defekten und dadurch nicht mehr absperrbaren Kleiderspind „verschwindet“ eine teure Uhr des Mitarbeiters des Versicherungsnehmers, der wiederum wegen des sog. „Organisationsverschuldens“ haftbar gemacht wird.
  • Ein Handwerker erhält von seinem Auftraggeber den Generalschlüssel, um bestimmte Arbeiten durchzuführen. Er verliert diesen, so dass die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss.

Damit keine Missverständnisse auftreten, betonen diese Reglungen ausdrücklich, dass eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorliegen muss, d.h. grundsätzlich ist ein Verschulden nötig. Mitunter gab  (gibt) es diesen Versicherungsschutz im Bereich Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe auch ohne einen Haftpflichtsanpruch gegen den Versicherungsnehmer. Davon ist man ziemlich schnell wieder abgekommen, weil ein solches Bedinungswerk im Widerspruch zum Sinn und Zweck einer Betriebshaftpflichtversicherung steht. Eine besonders zu vereinbarende Festlegung betrifft das Abhandenkommen von eingebrachten Sachen bei Beherbergungs- und Restaurationsbetrieben, welche von den §§ 701 ff. BGB behandelt werden. Gehen wir abschließend noch etwas näher auf die sog. „Schlüsselschadendeckung“ ein, die vor allem im Bauhandwerker-/Bauhauptgewerbe-Bereich prämienfrei miteingeschlossen ist. Zu beachten sind die Deckungsausschlüsse nach § 4 AHB:

  • Punkt 1 hat den Ausschluss mit der Folge, dass z.B. das Abhandenkommen von gemieteten Schlüsseln ausgeschlossen ist.
  • Punkt 2 hingegen bietet besseren Versicherungsschutz. Dabei wird aber eine Selbstbeteiligung integriert.
  • Punkt 3 stellt sogar eine Versicherungssumme in Höhe der Sachschadendeckung zur Verfügung. Es wird auch auf eine Selbstbeteiligung verzichtet.

Alle drei Punkte bringen aber zum Ausdruck, dass die mit dem Abhandenkommen von Schlüsseln entstehenden Folgeschäden nicht abgesichert sind.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Beitragserhöhung in der Betriebshaftpflicht

Beitragserhöhung

Beitragserhöhung in der Betriebshaftpflicht?

Wie bei allen anderen Versicherungen kann das Versicherungsunternehmen auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung die Beiträge anpassen, also erhöhen…

Die Gründe für Anpassungen:

  • Zum einen kann der Versicherer Ihren Beitrag individuell erhöhen, wenn Sie zu regulierende Schäden verursacht haben und somit durch Sie als einzelnen Versichterten hohe Kosten entstehen. Wenn ein Schaden reguliert wurde, haben beide Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im beschriebenen Fall kündigt Ihnen die Gesellschaft nach einer Schadensregulierung und macht ein neues Angebot mit höherer Prämie.
  • Zum anderen kann ein Versicherungsunternehmen die Beiträge für alle Versicherungsnehmer gleichzeitig anpassen. Ein Grund dafür kann die allgemeine Preisentwicklung sein. Steigen die Preise wegen der Inflation, entstehen dem Versicherer höhere Kosten bei den Schadensregulierungen. Das wird natürlich auf alle Versicherten umgelegt.
  • Ein anderer Grund für eine allgemeine Beitragsanpassung kann das Schadensaufkommen sein. Hierzu werden jedes Jahr von einem unabhängigen Treuhänder die Schadenszahlungen aller Haftpflichtversicherer analysiert und ins Verhältnis gesetzt zu denen des Vorjahres. In einem vergangenen Jahr lag der Veränderungssatz beispielsweise bei +10.8 %, wodurch viele Beiträge um 10% angehoben wurden. Liegt der Veränderungssatz unter 5%, erfolgt allerdings keine Beitragsanpassung.

Beitragserhöhung bei gleicher Leistung?

Bei jeder Beitragserhöhung ohne Verbesserung der Leistung, hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Um dieses wahrzunehmen, muss man die Kündigung bis zu einem Monat nach der Mitteilung der Erhöhung bei der Versicherung einreichen. Die Kündigung wird dann zum Termin der Beitragserhöhung wirksam.
Eine weiterer Fall berechtigt jeden Versicherungsnehmer zur außerordentlichen Kündigung: Die Leistungskürzung ohne Beitragsminderung. Ein Beispiel dafür ist die Erhöhung der Selbstbeteiligung in Ihrer Police.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Betriebshaftpflichtversicherung Rechner

Für was benötigt man eine Betriebshaftpflicht?

Jeder Selbstständige oder Freiberufler haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter, anderen zufügen. Der § 823 im BGB verpflichtet zur Haftung. Wer aus Leichtsinn, Missgeschick oder  Fahrlässigkeit, einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Das können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden sein. Der Verursacher haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. Die Hauptaufgabe dieser Versicherungsart ist, unberechtigte Forderungen an Sie abzuwehren sowie berechtigte Forderungen zu übernehmen…

Deshalb beinhaltet die Betriebshaftpflicht einen passiven Rechtsschutz. Ohne diesen Schutz müssten Sie alleine gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen angehen. Das ist sehr zeitraubend und kann auch schnell sehr teuer werden.

Die Betriebshaftpflicht  zahlt Schäden, wenn Ihnen oder Betriebsangehörigen, eine Schuld nachgewiesen werden kann. Schnell ist es einmal passiert, dass Material liegen bleibt und Jemand darüber stolpert und sich verletzt. In diesem Fall haften Sie für die Heilungskosten, Schmerzensgeld und vielleicht auch noch für den Arbeitsausfall. Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. In den meisten ist die private Haftpflichtversicherung kostenfrei mit versichert. Denn auch im privaten Bereich unterliegen Sie der Haftpflicht. Somit haben Sie diese Beiträge schon eingespart.

Macht ein Rechner für die Betriebshaftpflichtversicherung Sinn?

Betriebshaftpflichtversicherung Rechner

Ein Rechner macht auf jeden Fall Sinn. Selbstverständlich sollten Sie sich gut informieren. Im Internet stehen viele Vergleichsrechner  zur Verfügung. Damit können kostenfrei, mehrere  Unternehmen vergleichen. Dabei  sollten Sie aber auf Verschiedenes achten. Ganz wichtig ist, dass Sie genau definieren, welche Tätigkeit Sie ausüben. Damit die entsprechenden Risiken in der Versicherung auch wirklich abgesichert sind. In einem Sägewerk kommen eher mal Personen zu Schaden, als die Kunden eines Friseurbetriebes. Falls Sie in einem Heilberuf arbeiten, sollten Sie beachten, dass für Behandlungsfehler oder Beratungsfehler, kein Versicherungsschutz besteht. Niemand ist absolut perfekt und ein Fehler oder eine Unachtsamkeit kann mal passieren.

Solche Schäden übernimmt nur eine entsprechende Berufshaftpflicht. Natürlich ist ein Vergleich mit einem Rechner immer gut, auch kann man online schon vorab berechnen, was eine Betriebshaftpflichtversicherung, passend zu Ihrem Unternehmen, kosten wird. Auch wenn Sie sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen, bleiben am Ende doch viele Fragen offen. Oft kann man die Versicherungssprache auch gar nicht verstehen und weiß nicht, was jetzt gemeint ist.  Wir können Ihnen nur empfehlen, nachdem Sie sich mit einem Rechner über die Betriebshaftpflichtversicherung schlau gemacht haben, sich einem Versicherungsmakler anzuvertrauen. Er kann Ihnen alles erklären und ist im Schadensfall immer auf Ihrer Seite. Nicht immer ist der günstigste Schutz der schlechteste, oder der Teuerste der Beste.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Bildquelle: Katharina Bregulla  / pixelio.de

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Laut § 823 BGB haftet jeder Selbstständige oder Freiberufler, für Schäden, die er oder seine Mitarbeiter verursacht haben. Das können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden sein. Der Verursacher haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadensforderungen, die sich aus dem Betreiben eines Unternehmens oder eines Betriebes, ergeben. Nicht nur der Firmeninhaber, sondern auch die Mitarbeiter fallen unter diesen Versicherungsschutz.

Die Hauptaufgabe dieser Versicherungsart ist, unberechtigte Forderungen an Sie abzuwehren sowie berechtigte Forderungen zu übernehmen. Deshalb beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz. Ohne diesen Schutz müssten Sie alleine gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen angehen. Das ist sehr zeitraubend und kann auch schnell ein paar Euro kosten. Die Versicherung zahlt einen Schaden, wenn Ihnen oder Betriebsangehörigen, eine Schuld nachgewiesen werden kann. Schnell ist es einmal passiert, dass Material liegen bleibt und Jemand darüber stolpert und sich verletzt. In diesem Fall haften Sie für die Heilungskosten, Schmerzensgeld und vielleicht auch noch für den Arbeitsausfall. Die Grundabsicherung einer Betriebshaftpflicht kommt in solchen Fällen für die entstandenen Kosten auf. Da es aber sehr viele verschiedene Betriebsarten, mit immer wieder anderen Risiken gibt, muss ein umfassender Schutz genau angepasst werden.

Ist ein Vergleich der Versicherungen wichtig?

Dazu gibt es nur ein ganz klares JA. In jedem Unternehmen und jedem Betrieb verbergen sich unterschiedliche Risiken. Als Versicherungsnehmer sollten Sie sich alle Informationen holen, die Sie bekommen können und genau darauf achten, dass Ihre betrieblichen Risiken abgesichert sind. Die Leistungen der Versicherer sind so verschieden, wie auch ihre die Preisgestaltung. Deshalb ist ein Vergleichen so wichtig. Im Internet finden Sie viele Rechner unter Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich. In den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen ist die private Haftpflichtversicherung kostenfrei mit versichert. Denn auch im privaten Bereich unterliegen Sie der Haftpflicht. Somit haben Sie diese Beiträge schon eingespart.

Dann kommt es darauf an, welche Tätigkeit Sie ausüben. Bei einem Versicherungsvergleich gilt es die Berufe möglichst genau zu definieren, damit alle Risiken mit einbezogen werden können. Zum Beispiel können, in einem Handwerksbetrieb, öfter mal Personen zu Schaden kommen, als die Kunden in einem Büro. Deshalb sollte man auf die Höhe der Versicherungssumme achten. Falls Sie in einem Heilberuf tätig sind, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichend. Da Beratungsfehler und Behandlungsfehler nicht eingeschlossen sind. Ärzte und Heilnebenberufler benötigen zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung. Niemand ist absolut perfekt und ein Fehler oder eine Unachtsamkeit kann mal passieren. Solche Schäden übernimmt nur eine entsprechende Berufshaftpflicht.

Kann man eine Betriebshaftpflicht im Internet abschließen?

Ja, man kann. Wir möchten Ihnen aber davon abraten. Auch wenn Sie sich intensiv mit dem Thema beschäftigen, werden noch viele Fragen offen sein. Auch die ganzen Fachbegriffe sind für den Laien schwer zu verstehen. Wir empfehlen Ihnen, wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler. Er wird sehr genau auf betriebliche Eigenarten eingehen und für eine gute Absicherung sorgen. Nicht immer ist ein guter Schutz im Internet günstiger als bei einem Makler. Es könnte nämlich passieren, dass Sie mehr versichern, als Sie benötigen, oder etwas übersehen, was wichtig für Ihren Betrieb wäre. Es hilft wenig, wenn man den günstigsten Schutz erwischt, aber im Fall der Fälle im Regen steht. Dann kann dieses billige Angebot recht schnell teuer werden.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Bildquelle: GG-Berlin  / pixelio.de

Der innerbetriebliche Schadensbereich unter Berücksichtigung des Sozialgesetzbuchs

Diese Fälle befassen sich mit Schäden, die entweder von einer Betriebsstätte selbst ausgehen oder im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit entstehen können. Der bekannte Spruch „wo gehobelt wird, fallen auch Späne“ bedeutet im weitesten Sinne nichts anderes, dass bei der Arbeit in einem Betrieb Personen- und Sachschäden vorkommen, die einerseits den Betriebsangehörigen oder den Arbeitgeber oder andererseits Außenstehende in erheblichem Maße betreffen können…

Wir werden uns jetzt nur mit den rein innerbetrieblichen Bereichen beschäftigen. Durch eine Unachtsamkeit ereignen sich schnell erhebliche Sach- oder Personenschäden, die den Betriebsfrieden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmer und Kollegen stark belasten können. Wer kommt für diesen Schaden auf? Wie wird dies gesetzlich geregelt?

Schauen wir uns zuerst einmal das Beispiel an:

Im Betrieb S stürzt der Arbeitnehmer A von der Leiter. Bei diesem Sturz verletzt er sich schwer. Ein Sachverständiger stellt fest, dass die Leiter schadhaft war und den berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsvorschriften überhaupt nicht entsprach. A und S wussten davon, trotzdem hat A die schadhafte Leiter benutzt. A möchte neben den Leistungen durch die Berufsgenossenschaft gegen den Firmeninhaber S auch Ansprüche auf Heilungskosten machen die von dem Sozialversicherungsträger nicht getragen werden. Zusätzlich verlangt er ein angemessenes Schmerzensgeld. Wie ist nun die Rechtslage?

Zunächst müssen die Voraussetzungen für einen Schadensanspruch geklärt werden. Es liegt ein Arbeitsunfall vor. Für A ist dieser Unfall ein Arbeitsunfall. Da der Arbeitnehmer A sozialversichert ist, ist er auch in der gesetzlichen Sozialversicherung gegen einen Arbeitsunfall versichert. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Anhaltspunkte für diese Annahme ergeben sich nicht. Daraus ergibt sich die rechtliche Folgerung, dass Arbeitnehmer A gegen seinen Chef wegen der Spezialvorschrift die oben angeführten Schadenersatzansprüche mit Schmerzensgeld nicht geltend machen kann. Er ist allein auf die Leistungen der Betriebsgenossenschaft angewiesen. Arbeitgeber S haftet demnach nicht für diesen Personenschaden, darunter fällt auch das Schmerzensgeld. Dass ein reibungsloser Funktionieren des Betriebes sichergestellt und die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch Schadensersatzprozesse belastet werden soll ist ein wichtiger Punkt.

Schadensbereich

Außerdem werden die für die Unfallversicherung erforderlichen Beiträge vom Arbeitgeber allein aufgebracht. Dem Arbeitgeber wird somit das Risiko einer weitergehenden Haftung aus Arbeitsunfällen abgenommen. Ist dies gerecht? Es ist bekannt, dass Arbeitgeber S von der Existenz einer schadhaften Leiter wusste. Diese Anschauung kann so akzeptiert werden, da ein Sozialversicherungsträger Rückgriff nehmen kann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dieser Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen den Arbeitgeber S ist zulässig und auch begründet. Die Verletzung der Sicherheitsvorschriften wird von der Berufsgenossenschaft als „grob fahrlässige“ Herbeiführung eines Arbeitsunfalles bewertet. Nach einer Neureglung  hat jetzt der Unternehmer nur noch für Aufwendungen bis zur Höhe des Schadenersatzanspruches aufzukommen. Mit dieser Beschränkung der Schadensbemessung nach zivilrechtlichen Grundsätzen kann dem Sozialversicherungsträger nunmehr ein Mitverschulden des verunfallten Arbeitnehmers entgegengehalten werden. Es sollte immer zu beachten sein, dass eine betriebliche Haftpflichtversicherung einem Unternehmer mögliche Rechtsauseinandersetzungen mit der Betriebsgenossenschaft abnimmt.

Eine andere Variante könnte sein, dass wie in dem oben beschrieben Fall Arbeitnehmer A von der Leiter fällt, diese aber nicht schadhaft war. A verletzt sich bei dem Sturz schwer, da sein Arbeitskollege B die Leiter durch eine Unachtsamkeit umgestoßen hat. Arbeitnehmer A geht nunmehr mit den oben schon angeführten Ansprüchen gegen seinen Kollegen B vor. Wie sieht die Rechtslage aus? In diesem Fall gilt: Die Ersatzansprüche eines Versicherten gegen einen in demselben Betrieb tätigen Betriebsangehörigen anlässlich eines Arbeitsunfalles bleiben genau dieselben wie gegen den Arbeitgeber. Eine weitere Variante ist, dass zusätzlich zu dem ersten und zweiten Fall bei dem Sturz die teure Uhr kaputt geht. Es entsteht ein Schaden von 300€. In diesem Fall wird ein Sachschaden geltend gemacht. Bei einem kleinen Schaden wird der Unternehmer noch hinwegsehen, aber bei einem größeren Schaden wird er ihn eventuell zur Kasse bitten.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Bildquelle: Rainer Sturm  / pixelio.de

Betriebshaftpflichtversicherung Preisvergleich

Wie so oft im Leben gilt auch auf der Suche nach der geeigneten Betriebshaftpflichtversicherung der Grundsatz „drum prüfe wer sich ewig bindet, ob er nicht doch was besseres findet“. Wir geben Ihnen in diesem Artikel einige einfache Punkte an Hand, die für Sie einen solchen Vergleich einfach machen sollen.

Auch wenn eigentlich jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung haben sollte, so kommt es doch immer wieder vor, dass Unternehmer auf eine solche verzichten…

Dabei ist ein Haftpflicht, sowohl im privaten als auch im betrieblichen Rahmen, ein wirklich integraler Bestandteil unseres Alltages. Im Schadensfall, ob es nun Personen-, Objekt- oder Sachschäden sind, hat gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch, die schädigende Partei die geschädigte zu entschädigen. Bevor dies aber aus eigener Tasche geschehen muss, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Was im privaten Rahmen im Normalfall ertränkte Smartphones an feucht-fröhlichen Abenden sind oder mit Fußbällen eingekickte Fenster und zum Glück nicht allzu häufig vorkommt, kann im betrieblichen Rahmen schnell ungeahnte Kosten verursachen. Kosten, die man als Unternehmer unter Umständen auch mit seinem Privatvermögen ausgleichen muss.

Ein einfacher Preisvergleich ist nicht alles

Betriebshaftpflichtversicherung Preisvergleich

Zur Ermittlung von Ansprüchen beispielsweise gewährt eine betriebliche Haftpflicht bereits eine Art passiven Rechtsschutz. Sie übernimmt also bereits die Kosten von bestellten Gutachtern, die ermitteln ob überhaupt ein Anspruch besteht. Auch im weiteren Verlauf wird durch die Betriebshaftpflichtversicherung, sollte es soweit kommen, der Rechtsanwalt gestellt. Durch eine solche Haftpflicht sind, im Gegensatz zu einer Berufshaftpflicht oder privaten Haftpflicht, auch alle Personen mitversichert, die in Ihrem Betrieb regulär einer Tätigkeit nachgehen oder gar als Kunden ein und ausgehen. Für alle diese Personen, so sie sich nicht grob fahrlässig verhalten oder gar absichtlich verletzen, tragen Sie im Endeffekt auf Ihrem Gelände oder der von Ihnen gemieteten Arbeitsstätte Sorge. Gleiches gilt natürlich auch für Ihrer Obhut übergebene Objekte. Ob Sie nun Uhren warten, Kunstwerke restaurieren oder Rennpferde kurieren… Sobald Sie über eine eigne Arbeitsstätte verfügen und gar Angestellte haben, so schützt Sie nur noch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Ist Ihr Versicherungsschutz auch finanziell ausreichend?

Bei dieser gilt es natürlich schon zu Beginn zu vergleichen und abzuwägen. Achten Sie insbesondere auf die Deckungssumme, die in der Police angegeben ist. Ist diese ausreichend oder stehen Sie im schlimmsten Falle immer noch gewaltig im Regen? Oder ist Sie gar viel zu hoch angesetzt und Sie zahlen für Summen von mehreren Millionen Euro, welche Sie auch im Falle eines schweren Schadens niemals erreichen?

Achten Sie auf die Bedürfnisse Ihrer spezifischen Branche

Beziehen Sie auch immer Ihre Branche mit ein. Jede Berufsgruppe, jede Art von Unternehmen hat seine völlig eigenen Risiko- und damit Kostenfaktoren. In der Versicherungswelt heutzutage finden Sie eigentlich für jeden ein gut abgestimmtes Versicherungspakt. Bedenken Sie zudem besonders eventuelle Schäden an Personen. Sollte sich jemand innerhalb Ihres Betriebes, ob nun Kunde oder Angestellter, so gravierend verletzen, dass er gar sein weiteres Leben arbeitsunfähig sein sollte, so müssen Sie beziehungsweise Ihre Versicherung dem Geschädigten eine Rente zahlen. Gleiches gilt auch bei anderen kurzfristigen sowie langfristigen Vermögensschäden, wie beispielsweise durch Schädigung eines Nutz- oder Sporttieres beim Tierarzt oder durch den Ausfall von teurem Arbeitsgerät wie einem Fahrzeug oder besonderem elektronischen Geräts.

Günstiger ist im direkten Preisvergleich nicht zwingend besser

Lassen Sie sich auch bitte nicht von zu niedrigen Kosten und einem niedrigen, monatlichen Beitrag locken. Vergleichen Sie lieber mehrmals und fordern Sie genaue Informationen an, bevor Sie sich von einem offensichtlichen Schnäppchen locken lassen. Im schlimmsten Falle sind Sie der Leidtragende! Denn für einen Schaden kommt nach der Versicherung das Firmenvermögen auf. Wenn das nicht reicht müssen dann schließlich Sie als private Person haften. Dagegen gilt es so früh wie wie möglich eine adäquate Absicherung zu schaffen.

Achten Sie also darauf, dass Ihre Versicherer Ihren Bedürfnissen angepasst ist. Optimaler Service für angemessene Tarife ist ein wichtiger Punkt. Scheuen Sie auch nicht bei einer bereits bestehenden und abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung zu verglichen und zu prüfen ob diese auch noch Ihren Ansprüchen entspricht. Möglicherweise gerbt ein einfacher Preisvergleich vielleicht, dass Sie viel zu viel für viel zu wenig bezahlen. Sollten Sie sich dabei nicht sicher sein, ist es ein einfaches einen unabhängigen Berater zu kontaktieren, offene Fragen mit diesem zu besprechen und sich im Zweifelsfall gemeinsam mit Ihrem Berater für einen anderen Anbieter zu entscheiden. Auch bei Unverständnis oder Missverständnissen in der AGB Ihrer Police kann dieser Ihnen helfen.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Bildquelle: Lupo  / pixelio.de
GG-Berlin  / pixelio.de