Betriebshaftpflichtversicherung Tiefbau – Was ist zu beachten?

Betriebshaftpflichtversicherung Tiefbau

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen und hohen Kosten

  • Schutz bei Personen- Sach- und Vermögensschäden
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über 20 Jahre
Erfahrung

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Erstberatung

Das Wichtigste auf einen Blick

Für wen?

Für Unternehmen und Selbstständige im Tiefbau

Leistungen

Schutz bei Personen- Sach- und Vermögensschäden

Empfehlung

Mindestens 5 Mio. € Deckungssumme empfohlen

Kosten

Individuell nach Betriebsgröße und Tätigkeitsumfang

1. Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Tiefbau Unternehmen so wichtig?

Kaum eine Branche ist solchen Haftungsrisiken ausgesetzt, wie die Bauunternehmen. Dies zieht sich durch alle Phasen des Bauvorhabens durch, vom ersten Entladen eines LKWs bis lange nach der Abnahme des fertiggestellten Objektes. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Bauunternehmen gehört zu den umfangreichsten Versicherungskonzepten und sollte folgende Risiken absichern:

  • Die klassische Haftpflichtversicherung, die auch Schäden beispielsweise durch Be- und Entladen von Baustellenfahrzeugen mit einschließt.
  • Durch Subunternehmer verursachte Schäden.
  • Schadensersatz bei Gewährleistungsansprüchen
  • Kostenübernahme bei Allmählichkeitsschäden
  • Schäden durch fehlerhafte Materialien im Rahmen der Produkthaftung
  • Risiken durch Maschinen

Der Tiefbau birgt darüber hinaus noch weitere, spezielle Risiken:

  • Schäden und daraus resultierende Folgeschäden an Kabeln oder Rohren
  • Absicherung gegen Absinken oder Abrutschen des Erdreichs bei Aushubarbeiten oder Einstürzen eines Tunnels.

Eine Baumaßnahme bedeutet auch für die umliegenden Gebäude und Anlieger ein erhöhtes Risiko, rutscht beispielsweise Baumaterial während der Tätigkeit eines Handwerkers vom Dachstuhlrohbau und fällt auf ein Auto oder ein Fußgänger rutscht während eines Erdaushubs auf der von Bauschlamm überzogenen Straße aus und verletzt sich. Nicht immer greift die Bauherrenhaftpflicht denn die Handwerker sind zunächst in der Haftung. Diese primären Risiken werden durch die Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen abgedeckt.

Bauunternehmer beschäftigen häufig Subunternehmer deswegen sollte der Vertrag der Betriebshaftpflicht eine Subunternehmerklausel beinhalten. Gewährleistungsschäden sind ein ganz eigenes Kapitel, ähnlich wie Allmählichkeitsschäden. Der Bau kann noch so sorgfältig durchgeführt worden sein aber nachträglich offenkundig werdende Mängel sind nie auszuschließen und müssen beseitigt werden.Wurde beispielsweise beim Einbau der Wasserrohre ein Rohr unbemerkt verletzt, und Wasser tritt später in die Wand aus, haftet der Bauunternehmer für die Reparatur. Bedingt diese, dass die Wand aufgebrochen werden muss, sind die finanziellen Belastungen zunächst nicht abzusehen. Die Kosten für einen solchen Schaden werden ebenfalls durch die Betriebshaftpflichtversicherung für Bauunternehmen abgedeckt.

Produkthaftung gilt auch am Bau

Immer wieder strittig ist die Produkthaftung für unwissentlichen Einbau fehlerhafter Produkte. Die EU nimmt hier die Endlieferanten gegenüber den Verbrauchern immer stärker in die Pflicht. Entstanden nachträglich Schäden am Gebäude oder an anderen Dingen durch fehlerhafte Materialien, so ist zunehmend der Bauunternehmer, so er die Materialien zur Verfügung stellte, im Rahmen der Produkthaftung für alle Schäden und Beseitigungsmaßnahmen im Regress. Ein Beispiel wäre der Ausbau und Ersatz eine schadhafte Heizmatte einer Fußbodenheizung. Stellen wir also fest, der Versicherungsvertrag sollte so weitreichend wie möglich gestaltet sein.

Personenschäden

Ein Kunde stolpert im Verkaufsraum über ein Kabel oder ihr Mitarbeiter verursacht einen Schaden.

Sachschäden

Sie beschädigen fremdes Eigentum,
z.B. Gebäude, Maschinen oder Waren.

Vermögensschäden

Durch Fehler oder Verzögerungen entstehen ihrem Kunden finanzielle Nachteile.

Mietsachschäden

Beschädigung von geliehenen oder gemieteten Maschinen, Geräten oder Räumen.

Ein gestellter Bauzaun kippt um und beschädigt ein Auto.

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die gerechtfertigten Kosten und schützt ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen.

Personen- und Sachschäden

Schutz bei Personen- Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden.

Tätigkeitsschäden

Schäden, die durch die eigene betriebliche Tätigkeit entstehen.

Bearbeitungsschäden

Schäden an Sachen, die Sie bearbeiten, verarbeiten oder die Sie in Obhut haben.

Schlüsselverlust

Kosten für den Austausch von fremden Schließanlagen und Schlüsseln nach Verlust.

Umweltschäden

Schutz bei unbeabsichtigten Umweltschäden, z.B. durch auslaufende Betriebsstoffe.

4. Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Wir empfehlen folgende Mindestdeckungssumme

Betriebsgröße

Empfohlene Deckungssumme

Kleinbetrieb

5 Mio. €

Mittelbetrieb

5 Mio. €

Größeres Unternehmen

10 Mio. €

Wichtig

Je höher das Schadenpotenzial desto höher sollte auch die Deckungssumme gewählt werden.

5. Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Tiefbau Betriebe?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Betriebsgröße, Umsatz, Tätigkeitsbereich und gewünschter Deckungssumme.

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot oder Sie nutzen zur Selbsteinschätzung einfach unseren Onlinerechner.

Unser Tipp

Achten Sie nicht ausschließlich auf den Beitrag. Entscheidend sind die Leistungen, Deckungssummen und Erweiterungen.

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  • Persönliche Beratung durch Experten

Wir sind für Sie da:

info@die-haftpflichtexperten.de

Bildquelle: Alle Abbildungen in diesem Artikel sind KI-generierte Symbolbilder.