Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein Schaden entsteht, der entweder von einer Betriebsstätte selbst ausgeht oder im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist. Schäden, die durch ein Produkt während der Arbeitszeit ausgelöst werden gehören auch zu einem Arbeitsunfall. Somit können bei der Arbeit in einem Betrieb Personen- und Sachschäden vorkommen. Diese können einerseits den Betriebsangehörigen oder den Arbeitgeber oder andererseits Außenstehende in erheblichem Maße betreffen.
Kann ein Arbeitgeber nicht die höchste Sicherheit am Arbeitsplatz garantieren, wird bei einem Unfall auf „Vorsatz“ oder „grobe Fahrlässigkeit“ plädiert, was eine volle Haftung zur Folge hat. Bei einer „mittleren und leichten Fahrlässigkeit“ wird geschaut, wie vorhersehbar die Gefahr war, wie hoch der Grad der Verschuldung war, wie hoch der Schaden ist und so weiter… Hierbei sollte auf das Verhalten des Arbeitgebers und dessen Einstellung zu Versicherung beachtet werden. Jedoch sollte jedem Arbeitnehmer bewusst sein, dass eine Führsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern besteht, um diese ausreichend am Arbeitsplatz zu schützen.
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