Um im Schadensfall grundsätzlichen Schutz zu genießen, ist es für ein Blumengeschäft notwendig, eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Blumengeschäft abzuschließen.
Selbst wenn Sie Ihr Unternehmen mit aller Sorgfalt führen, können Fehler oder kleine Unachtsamkeiten Dritte schädigen. Daraus entstehende Haftpflichtansprüche werden von der Betriebshaftpflichtversicherung für das Blumengeschäft geprüft und im begründeten Fall reguliert.
Diesen Schutz bietet die Betriebshaftpflicht:
Die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Blumengeschäft schützt, entsprechend der vertraglich vereinbarten Bedingungen, Sie als Inhaber und den Betrieb als Ganzes in seiner gewählten juristischen Betriebsform vor den Folgen begründeter Schadenersatzansprüche. Diese entstehen, wenn Sie oder Ihre Angestellten schuldhaft einem Dritten einen Schaden zufügen, der einen Ersatzanspruch zur Folge hat. An dieser Stelle prüft die Betriebshaftpflicht die Rechtmäßigkeit eines Personen- oder Sachschadens und übernimmt bei begründeten Ansprüchen die Regulierung. Schäden, an deren Ursache nachweislich nicht durch Sie zu verantworten sind, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung für das Blumengeschäft ab.
Mögliche Sachschäden können in einem Blumengeschäft beispielsweise auftreten, wenn Sie einen vorgefertigten Blumenstrauß aus der Vase nehmen, diese dabei versehentlich umwerfen und das Blumenwasser in die vom Kunden abgestellte Einkaufstasche läuft. Die darin enthaltenen Waren werden unbrauchbar. Blumengeschäfte, die ihre Ware vor dem Geschäft im Bereich des Gehsteigs präsentieren, gehen dabei ein erhöhtes Risiko ein. Stolpert ein Passant über die Auslage und verletzt sich, entsteht möglicherweise eine Schadenersatzforderung. Diese können auch Regressforderungen für Behandlungskosten der Krankenkasse des Geschädigten sein, falls medizinische Behandlungen notwendig sind. Diese Ansprüche werden von der Betriebshaftpflichtversicherung für das Blumengeschäft ebenfalls geprüft und reguliert.
Was muss man beachten?
Im Rahmen der Betriebshaftpflicht für ein Blumengeschäft sollten Personenschäden so hoch wie möglich abgesichert werden. Wird der Handel aus einem angemieteten Ladenlokal betrieben, ist der Einschluss an Mietsachschäden zwingend. Besuchen Sie als Blumenhändler auch Wochenmärkte und verkaufen dort, muss dieser Sachverhalt ebenfalls im Antrag aufgenommen werden.
Die besten Ratgeber sind unabhängig
Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.
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Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.
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Bildquelle: NV by V-E-N