Betriebshaftpflichtversicherung für Dellentechniker, Smart-Repair und KFZ-Pflegebetriebe

Betriebshaftpflichtversicherung für Dellentechniker und Smart-Repair

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen und hohen Kosten

  • Schutz bei Personen- Sach- und Vermögensschäden
  • Individuelle Tarife für Ihre Branche
  • Vergleich von über 100 Tarifen

über 20 Jahre
Erfahrung

ungebundener Versicherungsmakler

über 100 Tarife
im Vergleich

kostenlose
Erstberatung

Das Wichtigste auf einen Blick

Für wen?

Für Unternehmen und Selbstständige in der Dellentechnik

Leistungen

Schutz bei Personen- Sach- und Vermögensschäden

Empfehlung

Mindestens 5 Mio. € Deckungssumme empfohlen

Kosten

Individuell nach Betriebsgröße und Tätigkeitsumfang

1. Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Dellentechniker so wichtig?

2016 als Partner von verschiedenen Verbänden (z.B. Zede Team) gestartet, haben wir uns mittlerweile zum Fachmakler für Dellentechnik und Smart Repair entwickelt.

Als regelmäßiger Besucher der Leitmesse IASRE konnten wir uns durch viele Gespräche intensiv mit den Bedürfnissen selbstständiger Dellentechniker, mit und ohne Smart Repair, auseinandersetzen. Die Branche ist in Bewegung. Die einzelnen Verbände und Anbieter versuchen verstärkt, die qualitativ hochwertige Arbeit der Kollegen in das richtige Licht zu rücken. Ob die Zertifizierung der Dekra der allein richtige Weg hierzu ist, können und werden wir als Versicherungsmakler nicht beurteilen. Feststellen können wir aber eine hohe Qualität in der Arbeit, der bei uns versicherten Dellentechniker. Ihre langjährige Erfahrung, die gute Ausbildung und die Kooperation mit Netzwerken ermöglichen es uns die gute Schadenquote in Form einer sehr günstigen Versicherungsprämie an Sie weiterzugeben.

Betriebshaftpflicht-Spezialkonzepte inklusive Bewegungsschäden!

Grundsätzlich hat jeder Kunde gegenüber der Werkstatt einen Schadensersatzanspruch aus § 241 Abs. 2 und § 280 Abs. 1 BGB, wenn diese eine sogenannte vertragliche Nebenpflicht verletzt und es infolge dessen zu Schäden am Fahrzeug kommt. Hierbei ist es zunächst unerheblich, ob das Fahrzeug während der Reparatur beschädigt wird oder ob das Fahrzeug zum Beispiel vom Hof geklaut wird. Neben dem Reparaturauftrag hat die Kfz-Werkstatt die Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Kunden pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren. Jedoch führt nicht jeder Schaden an einem Kundenfahrzeug zwangsläufig zu einer Haftung und einem sich daraus ergebenden Schadensersatzanspruch.

Einleuchtend und den meisten Selbstständigen bewusst, ist die Schadenersatzpflicht, wenn es während der Reparaturarbeiten zu weiteren Schäden kommt. z.B. zur Beschädigung eines elektrischen Fensterhebers während Dellen in der Tür entfernt werden. Auch haften Betreiber von Kfz-Werkstätten grundsätzlich für Schäden, welche betriebsfremde Personen in der Werkstatt erleiden, z. B. Stolpern über einen Druckluftschlauch oder Ausrutschen auf einem Ölfleck. (Betriebsstättenrisiko). Diese Risiken können die meisten ernstzunehmenden Versicherer mittlerweile über die Betriebshaftpflichtversicherung für Dellentechniker abbilden. Das sogenannte Bearbeitungsrisiko für die Schäden und Folgeschäden am zu bearbeitenden Fahrzeug wurde früher meist über die sogenannte Zusatzhaftpflicht abgedeckt. In allen von uns angebotenen Konzepten ist das Bearbeitungsrisiko selbstverständlich in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Einen großen Ausschluss gibt es allerdings bei fast allen Gesellschaften.

Das Bewegungsrisiko

Das sogenannte Bewegungsrisiko, also Rangieren auf dem Hof, die Probefahrt oder auch die Abholung des Fahrzeugs vom Kunden sind grundsätzlich in der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Daher haben wir in unserem Sonderkonzept genau dieses Risiko mitversichert. Unsere Haftpflichtversicherung deckt also auch selbstverschuldete Schäden während der Fahrt ab. Dies ist unseres Wissens nach einmalig am Versicherungsmarkt.

Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung, welche auch Schäden durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (s.o) an zur Bearbeitung überlassenen Fahrzeugen abdeckt, auch während der Fahrt. Eine Haftpflichtversicherung ist immer verschuldensabhängig, das heißt Sie müssen am entstandenen Schaden schuld sein. Schäden durch höhere Gewalt oder mutwillige Sachschäden (Vandalismus) sind, wie bei allen anderen auch, nicht Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Auch leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung immer eine Zeitwertentschädigung, welche von einer üblichen Vollkasko (Neuwert oder Wiederbeschaffungswert) abweicht.

Obhut-und Verwahrungsverpflichtung

Unklar und häufig strittig ist die sogenannte Obhut- und Verwahrungsverpflichtung der Werkstatt. Wie bereits oben erwähnt hat eine Kfz-Werkstatt grundsätzlich im Rahmen der ihr obliegenden vertraglichen Nebenpflichten eine Obhutsverpflichtung für die Fahrzeuge der Kunden. Dies bedeutet aber nicht, dass sie für jeden Schaden am Fahrzeug des Kunden verantwortlich gemacht werden können, nur weil es sich in ihrer Obhut befand. Grundsätzlich gilt aber, sie müssen für die Sicherung der Kundenfahrzeuge nur so viel Aufwand betreiben, wie die Werkstatt erkennbar hergibt.

Haben Sie also eine Halle, in welcher 30 Fahrzeuge geparkt werden können, so darf ihr Kunde auch davon ausgehen, dass sein Fahrzeug zumindest über Nacht in der Halle geparkt ist. Haben sie nur eine kleine Garage und es ist erkennbar das Kundenfahrzeuge außerhalb der Reparaturzeit auf der Straße geparkt werden, so kann der Kunde nicht davon ausgehen, dass sein Fahrzeug nachts bewacht wird. Doch was ist für den Kunden wirklich erkennbar?

Um dieses Problem zu lösen, empfehlen wir die Anpassung Ihrer persönlichen AGB bei einem Anwalt. Hierbei sollte auf ihre individuellen Sicherheitsstandards hingewiesen werden. Angepasste AGB sind eine hervorragende Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung, wenn Sie aus Kostengründen keine umfassende Handel- und Handwerk Versicherung für Ihren Betrieb abschließen möchten.

Wenn Sie dies wünschen, bieten wir Ihnen Selbstverständlich auch einen vollständigen Versicherungsschutz über eine Handel-und Handwerk Versicherung an.

Weitere Versicherungen gerne auf Anfrage. Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Personenschäden

Ein Kunde stolpert über ein Kabel oder ihr Mitarbeiter verursacht einen Schaden.

Sachschäden

Sie beschädigen fremdes Eigentum,
z.B. Gebäude, Maschinen oder Waren.

Vermögensschäden

Durch Fehler oder Verzögerungen entstehen ihrem Kunden finanzielle Nachteile.

Mietsachschäden

Beschädigung von geliehenen oder gemieteten Maschinen, Geräten oder Räumen.

Ein Mitarbeiter beschädigt beim drücken das Fenster des Autos.

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die gerechtfertigten Kosten für die Reparatur und schützt ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen.

Personen- und Sachschäden

Schutz bei Personen- Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden.

Tätigkeitsschäden

Schäden, die durch die eigene betriebliche Tätigkeit entstehen.

Bearbeitungsschäden

Schäden an Sachen, die Sie bearbeiten, verarbeiten oder die Sie in Obhut haben.

Schlüsselverlust

Kosten für den Austausch von fremden Schließanlagen und Schlüsseln nach Verlust.

Umweltschäden

Schutz bei unbeabsichtigten Umweltschäden, z.B. durch auslaufende Betriebsstoffe.

4. Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Wir empfehlen folgende Mindestdeckungssumme

Betriebsgröße

Empfohlene Deckungssumme

Kleinbetrieb

5 Mio. €

Mittelbetrieb

5 Mio. €

Größeres Unternehmen

10 Mio. €

Wichtig

Je höher das Schadenpotenzial desto höher sollte auch die Deckungssumme gewählt werden.

5. Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Dellentechniker?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Betriebsgröße, Umsatz, Tätigkeitsbereich und gewünschter Deckungssumme.

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot oder Sie nutzen zur Selbsteinschätzung einfach unseren Onlinerechner.

Unser Tipp

Achten Sie nicht ausschließlich auf den Beitrag. Entscheidend sind die Leistungen, Deckungssummen und Erweiterungen.

  • ungebundener Versicherungsmakler
  • über 100 Tarife im Vergleich
  • Persönliche Beratung durch Experten

Wir sind für Sie da:

info@die-haftpflichtexperten.de

Bildquelle: Alle Abbildungen in diesem Artikel sind KI-generierte Symbolbilder.