Was sind Mangelfolgeschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung?

Mangelfolgeschäden

Mangelfolgeschäden treten, wie der Name schon vermuten lässt in Folge eines Mangels auf. Häufig sind davon Handwerker betroffen. Je nach Vertrag schulden sie dem Auftraggeber die Erfüllung. Voraussetzung hierfür ist ein Werkvertrag.
Im Unterschied zum Mangelschaden selbst, geht es bei Mangelfolgeschäden nicht um die geschuldete Leistung, sondern um Folgeschäden an anderen Gütern oder Personen.Ein Beispiel könnte der Gebrauchtwagenkauf sein. Sichert der Verkäufer einen bestimmten Zustand, zum Beispiel eine Kilometerleistung oder Unfallfreiheit so haftet der Unternehmer für die Falschaussage Verschuldensunabhängig. Das heißt, auch dann wenn er es selbst nicht besser wusste. Verunfallt der Kunde nun mit dem mangelhaften Fahrzeug und lässt sich der Unfall auf die Mängel bei Kauf zurückführen, so entstehen in Folge des Mangels weitere Schäden.

Mangelfolgeschäden können Personenschäden oder weitere Sachschäden an Transportgut sein. Der Verkäufer haftet also nicht nur für den Mangel am Fahrzeug, sondern auch für die Schäden die daraus resultieren.Wichtig ist, dass es zig verschiedene Konstellationen gibt, die im Einzelfall geprüft werden müssen.Ein anderes Beispiel könnte eine Heizungsinstallation sein. Stellen sie sich vor, ein Heizungsbauer verlegt im Estrich eines Neubaus Heizungsrohre die später Leck schlagen. Der Hauseigentümer wird den Heizungsbauer natürlich auffordern den Mangel zu beseitigen. Aber auch für die Folgeschäden aus dem Mangel hat der Heizungsbauer aufzukommen. Das wären in diesem Beispiel Kosten für den Teppichboden, Gutachterkosten, Möbel und Mietausfall.
Achten Sie darauf, dass wenn Sie ein konkretes Werk Schulden, dass Ihre Police Mangelfolgeschäden mit absichert.

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