Was sind Erfüllungsschäden in der Betriebshaftpflicht?

Der Bereich des Erfüllungsschaden ist umfassend und komplex. Wir versuchen trotzdem einmal Licht ins Dunkel zu bringen…

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Vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden einen Werkvertrag, also schulden ihm eine bestimmte Leistung, so ist die Nichterfüllung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Ganz einfach zu verstehen ist es, wenn Sie eine Mauer stellen sollten und dies nicht taten. Eventuell entsteht dem Kunden durch das Fehlen der Mauer ein Schaden. Zum Beispiel eine verspätete Geschäftseröffnung. Solch ein Schaden ist nicht versicherbar. Diesen müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Die Erfüllung einer vertraglich geschuldeten Sache ist nicht Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung.

Mag dieser Fall klar sein, so ist die Frage, was passiert wenn Sie zwar die Mauer gestellt haben, aber sie nicht ihre Funktion erfüllt?

Sie ist nicht hinreichend tragfähig. Auch hier handelt es sich um eine Nicht – oder nur Teilerfüllung. Ebenso ist dieser Fall nicht vom Versicherungsschutz erfasst und kann auch nicht gegen Mehrprämie versichert werden. Möglicherweise sind Sie Hersteller und der Kunde beschwert sich über ein mangelndes Produkt. Auch dieser Fall ist von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.

Ebenfalls könnte es vorkommen, damit sie ihre geschuldete Leistung erbringen können, dass Sie andere Sachen beschädigen müssen. Der Heizungsbauer als Beispiel der Teppichböden und Estrich beschädigen müssen, weil er fälschlicherweise vergessen hatte Rohre zu verlegen. Auch hier wird wieder klar, wie nach der Erfüllungsschaden am
Tätigkeitsschaden ist. Würde nämlich der Heizungsbauer den Estrich öffnen müssen weil er die Rohre falsch positioniert hatte, so könnte dies schon wieder als Tätigkeitsschaden und somit als versichert gewertet werden.

Anders als bei Nichterfüllung verhält es sich, wenn auf Grund einer mangelnden Ausführung jemand zu Schaden kommt. Hier spricht man von einem Mangelfolgeschaden der versichert sein sollte. Wie so oft in Haftungsfragen ist der Einzelfall zu sehen. Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um einen Erfüllungsschaden oder um einen Tätigkeitsschaden handelt. Dies kann in kniffligen Situationen nur ein Fachkundiger nach Sichtung der Verhältnisse klären.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Betriebshaftpflicht sind können Sie uns unter folgendem Link gerne kontaktieren, wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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