Was sind Mietsachschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung?

Mietsachschäden sind ein besonderer Punkt welcher in jeder Haftpflichtversicherung, egal ob Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflicht, in der ein oder anderen Ausprägung vorkommt. In der Regel ist die Entschädigung von Mietsachschäden an besondere Bedingungen, wie ein dauerhaftes Mietverhältnis, geknüpft. Und oftmals mit einem sogenannten Sublimit versehen. Das heißt es wird nur bis zu einer gewissen Obergrenze entschädigt auch wenn die eigentliche Versicherungssumme viel höher ist. Weshalb ist das Thema so wichtig? In jeder Haftpflichtversicherung sind zunächst Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen ausgeschlossen. Diese werden damit von der Haftpflicht behandelt wie Gegenstände im Eigentum der Geschädigten, welche wiederum z.B. über eine private Hausratversicherung, abzusichern wären.

Doch wo soll der Mieter einer Wohnung Versicherungsschutz für Schäden an der gemieteten Wohnung bekommen? Die Entschädigung einer solchen Versicherung steht schließlich dem Geschädigten, dem Vermieter, zu.

Zunächst sind die meisten Gebäude durch den Vermieter auch gegen Schäden versichert. Kann jedoch einem Mieter nachgewiesen werden, daß er die Schuld an zum Beispiel einem Brand oder einem Wasserschaden trägt, so wird dieser von der Versicherung der Vermieters in Regress genommen und muss nach BGB für den entstandenen Schaden aufkommen. Da dies ein bekanntes Problem ist, hat jede Haftpflichtversicherung mittlerweile Mietsachschäden eingeschlossen und gewährt hier Versicherungsschutz. Dieser ist aber eingeschränkt auf Immobilien und teilweise erweiter um Mietsachschäden in Hotelzimmern und deren Einrichtung. Ein gemietetes Auto kann über diese Klausel nicht mitversichert werden.

Hier hilft nur die KFZ-Versicherung. Wegen der bereits angespochenen Sublimits sollten insbesondere Firmen und Selbstständige Ihre Versicherung darauf überprüfen ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Gerade im gewerblichen Bereich trifft man in Basispacketen immer wieder auf Sublimits von 500.000€ oder 1 Mio. €.  Habe Sie ihr Büro in einem modernen Bürokomplex oder Ihren Betrieb in einem größeren Gewerbepark angesiedelt, reichen diese Summen häufg nicht aus. Daher ist hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen wenn Sie Mieter in einer hochwertigen Immobilie sind.

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