Auf die schönsten Wochen des Jahres freuen sich Reisende oft schon lange Zeit im Voraus. Da werden Busreisen und Kreuzfahrten ausgewählt und gebucht. Der Cluburlaub wird verglichen, und schließlich steht die lange ersehnte Reise endlich vor der Tür. Wer Tag für Tag für Beruf, Familie und Freunde aktiv ist, freut sich umso mehr auf einige Tage der Ruhe und Entspannung, die so unterschiedlich gestaltet sein können. Immer aber sollen sie dafür sorgen, dass man danach den Alltag wieder aufnehmen kann und voller Kraft und Elan durchstarten kann.
Doch was passiert eigentlich, wenn es in diesen schönsten Wochen des Jahres einmal nicht so glatt läuft? Wer zahlt, wenn der Flug durch falsche Informationen verpasst ist?…
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Wer kommt für den Verdienstausfall und für das neue Flugticket auf? Und was passiert, wenn der Reiseveranstalter bei der Durchführung der Reise einen Fehler macht, der gravierende Personen- und Sachschäden für eine ganze Reisegruppe nach sich zieht? In solchen Fällen schützt eine Reiseveranstalter-Haftpflicht den Veranstalter und die Reisenden.
Schutz für alle Beteiligten
Im Urlaub kann schon der kleinste Fehler des Reiseveranstalters gravierende Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Entstehen den Reisenden dann Vermögensschäden, weil sie ein neues Flugticket oder die Papiere für eine Bahnreise erwerben müssen, werden sie diese Kosten bei ihrem Veranstalter geltend machen. Entsteht aufgrund der verspäteten Rückreise gar ein Verdienstausfall, weil man einige Tage nicht im Büro ist, sind auch solche Kosten zu tragen. Macht der Betroffene diese Schäden seinem Veranstalter gegenüber geltend, sind letztlich alle Beteiligten von einem vordergründig kleinen und unbedeutenden Fehler betroffen. Auszuschließen sind kleine Fehler des Veranstalters natürlich nie, doch mit einer guten Reiseveranstalter-Haftpflicht haben beide Vertragspartner von Beginn an das gute Gefühl, dass Vermögensschäden im schlimmsten Fall sicher geschützt sind. Weitaus höher können die Schäden sein, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen.
Personenschäden werden teuer
Aus dem Abschluss eines Reisevertrags entsteht dem Veranstalter einer gesetzliche und eine vertragliche Haftpflicht. Zwar ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch insbesondere Personenschäden können eine immense Größenordnung ausmachen. Ein Reiseveranstalter begibt sich in enorme finanzielle Probleme, wenn er diese aus eigener Tasche zahlen soll. Deshalb ist eine Reiseveranstalter-Haftpflicht vor allem für Personenschäden unverzichtbar. Im besten Fall führt jeder Veranstalter einen unabhängigen Tarifvergleich durch, bevor er sich für einen Anbieter entscheidet. So bietet er seinen Kunden einen soliden Schutz für alle Fälle damit die schönsten Wochen des Jahres unvergesslich bleiben.
Die besten Ratgeber sind unabhängig
Wer eine Betriebshaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.