Betriebshaftpflicht Uhrmacher

Wie bei eigentlich jedem betrieblich arbeitenden Unternehmen ist auch für einen Uhrmacher eine Betriebshaftpflicht unabdingbar. Allein die Führung eines Ladenlokals und dortiger Kundenkontakt kann schnell einmal eine solche Versicherung nötig machen. Nicht nur durch Tätigkeitsschäden sondern auch durch Unachtsamkeiten oder mutigen Einsatz Ihrer Kunden.

Nicht nur Materialschäden werden abgedeckt

Stellen Sie sich alleine vor wie ein Kunde, ganz verzückt von seiner neu erworbenen Uhr, auf der Schwelle Ihres Geschäftes stolpert und stürzt. Auch wenn dieses Beispiel mit Sicherheit überspitzt ist, so stellt es einen nicht unwichtigen Teil des Versicherungsschutzes einer Betriebshaftpflichtversicherung dar…

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Denn eine Betriebshaftpflicht für Uhrmacher deckt nicht nur Schäden ab die durch alltägliche Arbeiten an den Uhren Ihrer Kunden entstehen können, sondern auch solche die an den Kunden selber oder Ihren Angestellten anfallen könnten.

Auch Kunden die im Falle eines Ladendiebstahls versuchen den Ladendieb aufzuhalten oder diesen gar verfolgen und dabei Schaden an Gesundheit oder Besitz nehmen, werden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem, wie in den meisten Fällen, erhebt die Haftpflichtversicherung des Geschädigten Ansprüche gegen Sie und diese werden von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.

Auch bei Alltäglichkeiten immer an Ihrer Seite

Natürlich deckt eine Betriebshaftpflicht für Uhrmacher aber auch deutlich häufiger auftretende Fälle ab. In einer Betrieb bei dem so viel von Detailfragen und kleinsten mechanischen Teilen abhängt, wie bei einem Uhrmacher können auch schnell einmal Fehler unterlaufen und ein falsch wieder eingesetztes Rädchen oder eine unachtsame Handbewegung ein Uhrwerk beschädigen oder gar zerstören. Aber auch Schäden an den kostbaren Uhren Ihrer Kunden, die noch auf eine Bearbeitung warten oder auf dem Weg zur Werkbank eine Beschädigung erleiden. Ebenso andere allgemeine Tätigkeitsschäden sind eingeschlossen. Ob Ihnen solch ein Schnitzer unterläuft oder einem Ihrer Angestellten, auch hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie fängt den Schadensersatzanspruch auf und schützt Sie und Ihr Privatvermögen vor Ansprüchen Dritter.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Betriebshaftflicht UhrmacherEin Betriebshaftpflicht für Uhrmacher ist in erster Linie und jederzeit dafür da Sie vor Ansprüchen Dritter zu schützen. Ohne eine solche sind Sie diesen schutzlos ausgeliefert und haften im Falle eines Anspruches auf Schadensersatz mit Ihrem Privatvermögen. Ein Verzicht auf eine Betriebshaftpflicht kann also schnell zu einem nicht nur ärgerlichen sondern auch kostspieligen Unterfangen auswachsen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Betriebshaftpflicht sind können Sie uns unter folgendem Link gerne kontaktieren. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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Linkquelle: Dieter Poschmann  / pixelio.de

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Betriebshaftpflicht Hotel – das Wohlfühlpaket für den Hotelier

Betriebshaftpflicht HotelEin Hotel, häufig als Ort der Erholung gedacht, birgt für den Betreiber zahlreiche Risiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Hotel bedarf zahlreicher Einschlüsse, wichtigster Punkt ist natürlich die Absicherung bei Personenschäden. Stolpert ein Gast über ein Staubsaugerkabel und stürzt, sind auch größere Verletzungen nicht auszuschließen.Weniger dramatisch, aber dennoch ein Fall für die Betriebshaftpflicht für das Hotel ist beispielsweise ein Stein im Müsli, der den Gast einen Zahn kostet…

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In beiden Fällen werden Schadensersatzforderungen fällig, die auch die Kosten für eine mögliche Heilbehandlung durch die Krankenversicherung mit einschließen.


Kern der Haftung eines Hoteliers sind die Paragrafen 701 und 702 BGB, welche die Gefährdungshaftung regelt:

§ 701Haftung des Gastwirts

(1) Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat.

Erfreulicherweise wird die Höhe der Haftung allerdings im §702 auf 3.500 Euro maximiert. Diese Maximierung entfällt jedoch, wenn den Gastwirt oder einen Mitarbeiter die Schuld an dem Schaden trifft.

Die Maximierung entfällt ebenfalls, wenn die beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen zur Verwahrung entgegengenommen wurden oder die Aufbewahrung abgelehnt wurde. Die Haftung greift insbesondere, weil der Gastwirt zur Verwahrung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten gesetzlich verpflichtet ist.

Werden besondere Leistungen, beispielsweise ein Schwimmbad, ein Saunabereich oder Tennisplätze zur Verfügung gestellt, müssen diese in der Risikobeschreibung explizit aufgeführt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Hotel verlangt besondere Deckungseinschlüsse.

Sofern neben der reinen Beherbergung auch eine Restauration betrieben wird, muss dieses Risiko ebenfalls in den Vertrag aufgenommen werden.

Die Betriebshaftpflicht für ein Hotel ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Risiken ein absolutes Muss für den Betrieb, da bereits ein geschädigter Gast mit einer Schadensersatzforderung den Hotelier ruinieren kann. Durch Deckungserweiterungen kann der Versicherungsschutz bestmöglich auf den tatsächlichen Bedarf abgestellt werden.

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Bildquelle: © Rainer Strumm  / PIXELIO

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Betriebshaftpflicht Jugendherberge – so sichern sich die Herbergseltern ab

Betriebshaftpflicht JugendherbergeBei einer Jugendherberge handelt es sich um einen Beherbergungsbetrieb wie bei einem Hotel auch. Wichtig sind für den Betreiber im Zusammenhang mit der Betriebshaftpflicht für die Jugendherberge die Paragrafen 701 und 702 des BGB. Diese regeln, dass der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes bei Abhandenkommen oder Schädigung von persönlichen Dingen seiner Gäste, welche diese in den Beherbergungsbetrieb eingebracht haben, schadensersatzpflichtig ist.

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Die Ersatzleistung ist zwar auf 3.500 Euro maximiert aber sie entfällt beispielsweise wenn der Herbergsvater sich weigerte, Geld oder wertvolle Gegenstände zur Verwahrung entgegenzunehmen. Tritt ein solcher Schaden ein, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für die Jugendherberge die Schadensersatzleistung an den Gast. Es sind natürlich auch noch andere Haftungsrisiken vorstellbar.

In einer Jugendherberge werden auch Mahlzeiten ausgegeben. Beißt ein Gast beim Frühstück auf einen Stein im Müsli und ein Stück Zahn bricht aus, ersetzt die Betriebshaftpflicht für die Jugendherberge die Kosten der Zahnbehandlung. Darüber hinaus werden alle Risiken abgesichert, welche sich aus einem Restaurantbetrieb ergeben.

Stolpert jemand über ein Staubsaugerkabel oder rutscht im Speisesaal aus, werden alle damit in Zusammenhang entstandenen Kosten ebenfalls übernommen. Wichtig für die Betriebshaftpflicht der Jugendherberge sind auch Sonderrisiken. Gibt es beispielsweise einen Fahrradverleih, haftet der Betreiber für Verletzungen durch eines der (nicht in ordnungsgemäßem Zustand befindlichen) Fahrräder.

Viele Jugendherbergen verfügen über Spielplätze. Verletzt sich ein Kind, weil ein Spielgerät Defizite aufwies, werden dadurch entstehende Kosten für mögliche Heilbehandlungen oder Schmerzensgeld ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherung der Jugendherberge übernommen.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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Bildquelle: © Uli Carthäuser  / PIXELIO

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Betriebshaftpflichtversicherung IT-Unternehmen – In jedem Fall ein MUSS

Wie in jedem anderen Betrieb auch ist die Betriebshaftpflichtversicherung IT-Unternehmen der wichtigste Versicherungsvertrag, da er nicht kalkulierbare Schadenersatzforderungen von Dritten prüft, reguliert oder abwehrt.

Das Prinzip einer Betriebshaftpflichtversicherung

betriebshaftpflicht itWer arbeitet, macht auch Fehler und muss dafür einstehen – allerdings können kleine Ursachen große Wirkungen haben. Die gemachten Fehler oder Unachtsamkeiten können Schadenersatzforderungen zur Folge haben, die die eigene finanzielle Existenz gefährden. In diesem Fall greift eine Haftpflichtversicherung…

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Sie befasst sich zunächst mit der Frage, ob die Schadenersatzforderungen überhaupt berechtigt sind. Also der Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auch wirklich vom Versicherten verursacht wurde. Ist dieser Punkt strittig, wird die Haftpflichtversicherung auch Gutachter oder Zeugen einsetzen, um notfalls vor Gericht ihren Versicherten zu verteidigen. Bei einer klaren Haftungsgrundlage werden die Schadenersatzforderungen der Höhe nach geprüft, denn Ansprüche auf Entschädigung bestehen nur zum Zeitwert – zumindest bei Sachschäden. Besteht dazu Einigkeit, wird der Schaden reguliert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für IT-Unternehmen ist demzufolge in jedem Bereich die wichtigste Absicherung.

Die Haftpflichtversicherung für IT-Unternehmer und Freelancer

Für die verschiedenen Berufsfelder in der IT-Branche gibt es spezielle IT-Haftpflichtversicherungen. Sie sichern zum Beispiel die potenziellen Schäden durch System-Administratoren, IT-Berater oder Programmierer entsprechend des konkreten Risikos ab. Selbstredend geht es dabei in erster Linie um Vermögensschäden, also finanzielle Schäden, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden zurückzuführen sind. Dies können zum Beispiel Mehrkosten wegen einer Falschberatung im IT-Bereich sein. Aber auch Fehler, die durch eine falsche Programmierung eines Abrechnungsprogrammes entstehen.

In zweiter Linie ist der Versicherungsschutz für das eigene Büro, aber auch bei Arbeiten auf fremden Grundstücken, zum Beispiel beim Auftraggeber vor Ort, intergiert. Im eigenen Büro können Besucher beispielsweise durch nicht gesicherte Fußbodenleisten zu Sturz kommen. Wenn eine Personen einen Schaden erleidet oder der IT-Berater bei seinem Auftraggeber wertvolle Geräte umstößt und so einen Sachschaden verursacht greift die Betriebshaftpflicht. In einigen Spezialpolicen werden auch Vermögenseigenschäden mitversichert, die zum Beispiel durch den Rücktritt eines Auftraggebers oder durch den Verlust wichtiger Dokumente beim Versicherten selbst verursacht werden können.

Beiträge für eine IT-Haftpflichtversicherung

Die Berechnungsgrundlagen ergeben sich zum einen aus der Jahres-Umsatzsumme, dem gewählten Versicherungsumfang sowie der gewünschten Versicherungssumme. Für die integrierte Betriebshaftpflicht werden meist Pauschallösungen angeboten. Für die reine Vermögensschadenabsicherung kann die Höchstgrenze der Entschädigungen ab 500.000 Euro frei gewählt werden. Sie sollte sich am Auftragsvolumen orientieren. Diese Summen stehen maximal pro Schaden zur Verfügung, dabei ist die Höchstleistung des Versicherers pro Versicherungsjahr auf das Zweifache begrenzt. Die gängigen Selbstbeteiligungen pro Schadenfall betreffen in der Regel nicht Personenschäden. Wenn ein Unternehmen eine IT-Haftpflichtversicherung abschließt, sind grundsätzlich alle Beschäftigten mitversichert, da sie zur Erwirtschaftung des Umsatzes beitragen. Sehr wichtig ist beim Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung die exakte und detaillierte Beschreibung der Tätigkeit. Nur so kann ein umfassender und passender Versicherungsschutz gewährleistet werden.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind!Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Betriebshaftpflicht Parkhaus – Falls es wirklich mal eng wird

Als Betreiber eines Parkhauses haften Sie für viele Schäden. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung halten Sie sich den Rücken frei. Wo viele Menschen sich aufhalten kann immer einmal etwas passieren. Ein Personenschaden kann sogar eine Existenz bedrohen. Da hilft nur ein gut durchdachter Versicherungsschutz.

Auch wenn bei Ihnen mit großer Sorgfalt gearbeitet wird, Fehler können passieren und Sie haften auch für Ihre Mitarbeiter. Ein Parkhaus kann nicht immer komplett überwacht werden. Deshalb geht auch ein großes Risiko von unbekannten Menschen aus…

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Beispiele:

Stellen Sie sich vor, es kommt jemand auf die Idee, seinen kontaminierten Müll bei Ihnen einfach aus dem Auto zu werfen. Für die daraus folgenden Umweltschäden werden Sie zur Rechenschaft gezogen.

betriebshaftpflicht parkhausOder einer Ihrer Mitarbeiter fährt die Mülltonnen raus und beschädigt dabei ein teures Auto.

Eine Stolperfalle oder ausgelaufenes Motoröl könnten zu schweren Verletzungen führen.

Auf Ihrem Betriebsgelände oder Parkplatz wurde der Schnee nicht richtig geräumt, oder es wurde nicht gestreut. Auch dabei kann es zu einem großen Schaden und Schadenersatzforderungen kommen.

Leider gibt es sehr viele Möglichkeiten, was so alles passieren kann. Auch werden sehr oft unberechtigte Forderungen gestellt. Damit müssen Sie sich nicht befassen, denn der Versicherungsschutz beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet für Sie, dass überhöhte oder unbegründete Forderungen von Ihrer Versicherung abgewehrt werden. Sollte Ihnen aber ein Verschulden nachgewiesen werden, zahlt ja Ihr Versicherer. Das bedeutet, bei einem guten Versicherungsschutz müssen Sie in beiden Fällen nichts zahlen.

Haben Sie das Parkhaus gepachtet sollten Sie unbedingt über eine Mietsachversicherung nachdenken, denn dann haften Sie auch noch für die Schäden am Gebäude.

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung kann man durch einen Selbstbehalt senken. Das bedeutet, dass Sie kleinere Schäden selbst tragen. Wie hoch der Betrag des Selbstbehaltes sein wird, liegt in Ihrem Ermessen.

Nehmen Sie Ihren Versicherungsschutz nicht auf die leichte Schulter. Wir möchten Ihre
Existenz sichern und uns einen Parkplatz.

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Bildquelle: © lichtkunst.73 / PIXELIO

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Betriebshaftpflicht Gärtnerei – wenn’s mal nicht so grünt

Betriebshaftpflicht GärtnereiAuf den ersten Blick ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine Gärtnerei doch gar nicht so wichtig, oder doch? Welche Gefahr geht schon von einer Pflanze aus? Von den Pflanzen geht in der Regel keine Gefahr aus, aber beispielsweise von einem Schlauch, der auf einem Weg zwischen den Beeten liegt. Stolpert ein Kunde und verletzt sich, kann es zu Schadensersatzforderungen kommen. Die Betriebshaftpflicht für die Gärtnerei übernimmt diese. Kommt es zu einer medizinischen Behandlung, fordert die Krankenkasse die Kosten dafür vom Gärtnereibetreiber zurück. Gerade für die Besitzer kleiner Betriebe kann eine solche Forderung ruinös werden…

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Nicht jeder Gärtnereibetrieb liefert gekaufte Pflanzen aus. Ist dies der Fall, muss bei Antragstellung darauf hingewiesen werden, dass es durchaus auch zu Tätigkeiten auf fremden Grundstücken kommen kann. Gerade, wenn Büsche oder Sträucher auch noch eingepflanzt werden sollen. Kommt es dabei zu einer Beschädigung am Eigentum des Käufers, ist die Gärtnerei im Regress. Werden Pflanzen geliefert, dürfen auch mögliche Schäden während des Be- und Entladevorgangs nicht außer Acht gelassen werden.

Das Umwelthaftungsrisiko darf bei der Betriebshaftpflichtversicherung für eine Gärtnerei ebenfalls nicht unterschätzt werden. Wählt der Azubi den falschen Dünger oder die falsche Konzentration, kann eine Kontaminierung des Erdreiches und des Grundwassers die Folge sein. Der Gärtnereibetrieb ist in diesem Fall in der Haftung.

Zu guter Letzt stellt sich die Frage, ob der Gärtnereibetrieb auf eigenem oder gepachtetem Grund und Boden betrieben wird. In der Regel gehören zu einer Gärtnerei auch ein Büro und Lagerhallen. Mietsachschäden sollten daher ebenfalls Bestandteil der Betriebshaftpflicht für die Gärtnerei sein. Die Deckungssummen zu niedrig anzusetzen, könnte gerade bei dem oben beschriebenen Personenschaden fatale Folgen haben.

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Betriebshaftpflicht Fuhrunternehmen – damit das Unternehmen rollt

Betriebshaftpflicht FuhrunternehmenWer als Fuhrunternehmer denkt, der Versicherungsschutz für den LKW sei ausreichend, irrt. Eine Betriebshaftpflicht für Fuhrunternehmen schützt gegen die Risiken, welche von dem Beruf selbst ausgehen, aber auch von dem damit einhergehenden Bürobetrieb. Darüber hinaus schützen die Frachtführerhaftpflicht und die Speditionshaftpflicht vor Schäden, die beispielsweise durch die zu späte Lieferung des Transportgutes beim Kunden oder durch falsche Zolldeklaration entstehen.

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Bei der Frachtführerhaftpflicht handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Ohne diese Versicherung darf der Beruf nicht ausgeübt werden. Ein Fahrzeug zu lenken, ist das eine. Aber die beförderten Güter müssen auch be- und entladen werden. Gerade wer mit einer Ameise arbeitet, weiß, dass von diesem Gerät durchaus Risiken ausgehen können. Ameisen sind nicht-versicherungspflichtige Hubfahrzeuge. Wird ein Passant während des Entladens dadurch verletzt, können auf den Fuhrunternehmer massive finanzielle Forderungen zu kommen. Je nach Schwere der Verletzung reichen diese von einem schlichten Schmerzensgeld bis hin zu Rentenzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Die Betriebshaftpflicht für das Fuhrunternehmen deckt solche Schäden. Aber bereits im Büro kann der Inhaber regresspflichtig werden. Ein Kunde stolpert über ein Kabel und verletzt sich.

Nicht ganz so spektakulär, aber ebenfalls teuer, sind Schäden an fremden Fahrzeugen oder an fremden Gebäuden während der Ladevorgänge.

Für die Betriebshaftpflicht Fuhrunternehmen sollten aber auch Einschlüsse berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise in Bezug auf die Ladevorgänge Tätigkeiten auf fremden Grundstücken. Transportschäden sind ebenfalls als Baustein in der Police anwählbar.

Befindet sich das Büro des Fuhrunternehmens in angemieteten Räumen, ist der Einschluss von Mietsachschäden sinnvoll. Werden Transportgüter auf dem Grundstück gelagert, ist zu prüfen, ob hier auch umweltgefährdende Stoffe dazu zählen. Der Umwelthaftung kommt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für Fuhrunternehmen bei einer möglichen Kontaminierung besondere Bedeutung zu. Die Verkehrshaftungsversicherung ist in der Regel kein Bestandteil der Betriebshaftpflicht für Fuhrunternehmen.

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Bildquelle: © Erika Hartmann  / PIXELIO

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Betriebshaftpflicht Reiseveranstalter – Damit Urlauber genießen können

Betriebshaftpflicht ReiseveranstalterAuf die schönsten Wochen des Jahres freuen sich Reisende oft schon lange Zeit im Voraus. Da werden Busreisen und Kreuzfahrten ausgewählt und gebucht. Der Cluburlaub wird verglichen, und schließlich steht die lange ersehnte Reise endlich vor der Tür. Wer Tag für Tag für Beruf, Familie und Freunde aktiv ist, freut sich umso mehr auf einige Tage der Ruhe und Entspannung, die so unterschiedlich gestaltet sein können. Immer aber sollen sie dafür sorgen, dass man danach den Alltag wieder aufnehmen kann und voller Kraft und Elan durchstarten kann.

Doch was passiert eigentlich, wenn es in diesen schönsten Wochen des Jahres einmal nicht so glatt läuft? Wer zahlt, wenn der Flug durch falsche Informationen verpasst ist?…

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Wer kommt für den Verdienstausfall und für das neue Flugticket auf? Und was passiert, wenn der Reiseveranstalter bei der Durchführung der Reise einen Fehler macht, der gravierende Personen- und Sachschäden für eine ganze Reisegruppe nach sich zieht? In solchen Fällen schützt eine Reiseveranstalter-Haftpflicht den Veranstalter und die Reisenden.

Schutz für alle Beteiligten

Im Urlaub kann schon der kleinste Fehler des Reiseveranstalters gravierende Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Entstehen den Reisenden dann Vermögensschäden, weil sie ein neues Flugticket oder die Papiere für eine Bahnreise erwerben müssen, werden sie diese Kosten bei ihrem Veranstalter geltend machen. Entsteht aufgrund der verspäteten Rückreise gar ein Verdienstausfall, weil man einige Tage nicht im Büro ist, sind auch solche Kosten zu tragen. Macht der Betroffene diese Schäden seinem Veranstalter gegenüber geltend, sind letztlich alle Beteiligten von einem vordergründig kleinen und unbedeutenden Fehler betroffen. Auszuschließen sind kleine Fehler des Veranstalters natürlich nie, doch mit einer guten Reiseveranstalter-Haftpflicht haben beide Vertragspartner von Beginn an das gute Gefühl, dass Vermögensschäden im schlimmsten Fall sicher geschützt sind. Weitaus höher können die Schäden sein, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen.

Personenschäden werden teuer

Aus dem Abschluss eines Reisevertrags entsteht dem Veranstalter einer gesetzliche und eine vertragliche Haftpflicht. Zwar ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch insbesondere Personenschäden können eine immense Größenordnung ausmachen. Ein Reiseveranstalter begibt sich in enorme finanzielle Probleme, wenn er diese aus eigener Tasche zahlen soll. Deshalb ist eine Reiseveranstalter-Haftpflicht vor allem für Personenschäden unverzichtbar. Im besten Fall führt jeder Veranstalter einen unabhängigen Tarifvergleich durch, bevor er sich für einen Anbieter entscheidet. So bietet er seinen Kunden einen soliden Schutz für alle Fälle damit die schönsten Wochen des Jahres unvergesslich bleiben.

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Betriebshaftpflicht Bestattungsinstitut – Warum diese Versicherung wichtig ist

Betriebshaftpflicht BestattungsinstitutVerursacht ein Bestattungsinstitut im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit einen Schaden, so ist der Inhaber der Firma gesetzlich in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Im Falle eines schuldhaft verursachten Schadens haften Sie als Unternehmer auch mit Ihrem Privatvermögen. Vor allem bei Personenschäden kann die Höhe der Ersatzforderungen schnell die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmensübersteigen. Zur Vermeidung derartiger Risiken benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Bestattungsinstitut.

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Diese prüft nicht nur die Schadenersatzforderung, sondern übernimmt bei gerechtfertigter Forderung auch die Regulierung der Schadenshöhe. Sollten Forderungenunbegründet sein unterstützt die Betriebshaftpflicht für ein Bestattungsinstitut Ihr Institut bei der Zurückweisung der Schadensersatzforderung.

Welche Schäden sind versichert

Bei der Vorbereitung oder Durchführung von Bestattungen kann es immer zu schuldhaften Unfällen oder Fehlern kommen. Diese müssen nicht einmal Ihnen selbst als Inhaber des Unternehmens unterlaufen. Besucht beispielsweise einer Ihrer Mitarbeiter zur Vorbereitung der Trauerfeier einen Hinterbliebenen zu Hause und wirft in dessen Wohnung eine kostbare Vase um, ist der Geschädigte berechtigt, von Ihnen die Erstattung des Schadens zu verlangen. Hier tritt die Betriebshaftpflicht Bestattungsinstitut ein. Generell deckt die Betriebshaftpflichtversicherung für Bestatter alle Personen- und Sachschäden entsprechend der vertraglichen Bedingungen und bis zur zur vereinbarten Höchstgrenze ab.Finanzielle Folgeschäden, wie sie etwa aus einer längeren Krankschreibung oder gar lebenslangen Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten entstehen, werden als sogenannte unechte Vermögensschäden ebenfalls übernommen. Dies kann passieren, wenn ein Kunde in ihren Büroräumen über ein Kabel stolpert und unglücklich fällt.

Worauf Sie achten sollten

Wichtig ist der Einschluss des Umweltrisikos, da nicht überall alle Särge gleichermaßen verwendet werden dürfen. Wird das Erdreich kontaminiert, sind Sie in der Haftung. Gleiches gilt für die Lagerung formaldehydhaltiger Materialien. Wurden diese nicht sachgerecht gelagert und eine Kontaminierung des Erdreichs oder der Lagerstätte ist die Folge, besteht eine entsprechende Haftung gemäß des Umwelthaftungsgesetzes.

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© Kathrin Frischemeyer / PIXELIO

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Betriebshaftpflichtversicherung Büro – Wichtige Informationen

Das Betreiben eines Bürobetriebes birgt im täglichen Betriebsablauf zahlreiche Gefahren, die schnell zu Ansprüchen Dritter führen können. Kommt es in einem Bürobetrieb zu gerechtfertigten Schadensersatzforderungen, so schützt Sie die Betriebshaftpflicht  Büro. Als Bürobetrieb gelten Räumlichkeiten, in denen Schreib-, Kommunikations- oder beispielsweise Beratungstätigkeiten durchgeführt werden. Sollte es aufgrund eines Fehlers Ihrer Mitarbeiter zu einem gerechtfertigten Schadensersatzanspruch kommen, so wird dieser ebenfalls von der Betriebshaftpflicht reguliert…

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Welche Schäden können eintreten?

Werden in Ihren Räumen Kunden durch Ihr Verschulden geschädigt, übernimmt die Betriebshaftpflicht für Bürobetriebe die Regulierung der entstandenen Personen- oder Sachschäden.Finanzielle Schäden werden von der Betriebshaftpflichtversicherung für Bürobetriebe immer dann reguliert, wenn es sich dabei um Folgeschäden handelt, die aus dem Schaden an einer Person oder Sache resultieren, sogenannte unechte Vermögensschäden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Kunde über ein nicht ordnungsgemäß verlegtes Kabel stolpert, und sich s0 schwerwiegende Verletzungen zuzieht, dass Berufsunfähigkeit eintritt. In diesem Fall übernimmt die Betriebshaftpflicht Bürobetrieb nicht nur die Kosten für Behandlung und Schmerzensgeld, sondern auch den späteren Verdienstausfall. Wenn Sie nicht Eigentümer, sondern Mietern der Büroräume sind, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Bürobetrieb ebenfalls alle Schäden ab, die an den Räumlichkeiten entstehen.

Worauf gilt es zu achten?

Schäden aus dem Betrieb eines Büros können immer entstehen. Um Sie vor finanziellen Risiken zu schützen, sollten Sie beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Büro die möglichen Schadensrisiken definieren. Dazu zählt auch, wenn Sie oder ihre Mitarbeiter Kunden in deren Räumlichkeiten aufsuchen und dort einen Schaden verursachen. Finden Bürotätigkeiten für einen gewissen Zeitraum in den Räumen ihrer Kunden statt, sollten Tätigkeiten auf fremden Grundstücken ebenfalls Vertragsbestandteil sein.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein. Er berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist u.s.w. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.

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