Eine Bauschreinerei birgt mehr Risiken, als auf den ersten Blick bewusst werden. Neben der zivilrechtlichen Seite sind auch das Produkthaftungsgesetz und das Umwelthaftungsgesetz zu berücksichtigen. In welchen Fällen hier Schadensersatzforderungen aufkommen können und wie die spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für die Bauschreinerei diese abdeckt, sollen die folgenden Beispiele aufzeigen.
- Zivilrechtlich gelten die Paragrafen 823 ff des BGB für Personen- und Sachschäden.
- Das Umwelthaftungsgesetz greift bei Umweltschäden,
- Das Produkthaftungsgesetz bei Schäden aus fehlerhafter Ware.
Kommt ein Kunde in den Geschäftsräumen, aus welchen Gründen auch immer, zu Schaden, ist das Unternehmen in der Haftung. Gleiches gilt, wenn ein Mitarbeiter bei einem Kunden vor Ort beispielsweise beim Fenstereinbau die Tür des Glasschrankes im Wohnzimmer zersplittert.
Eine Bauschreinerei hat in der Regel nicht nur Holz, sondern zunehmend auch Kunststoffteile auf dem Betriebsgelände. Kommt es zu einem Brand und durch den verbrannten Kunststoff gerät kontaminiertes Löschwasser in das Grundwasser wird das Unternehmen für die Kosten, die zur Entsorgung des verseuchten Erdreiches anfallen, in die Haftung genommen. Darüber hinaus kann der Risikoeinschluss der Eigenschadenversicherung auch Schäden auf dem eigenen Grundstück abdecken, da der Gesetzgeber die Dekontaminierung erzwingen kann.
Neben sofort auftretenden Schäden kann es auch vorkommen, dass beispielsweise eine Wasserleitung beschädigt wird, ohne dass dies sofort auffällt. Austretendes Leitungswasser führt im Laufe der Zeit zu einer Schädigung des Mauerwerkes. Diese Allmählichkeitsschäden werden ebenfalls durch die Betriebshaftpflicht für die Bauschreinerei abgesichert.
Worauf ist bei einer Betriebshaftpflicht für die Bauschreinerei zu achten?
Grundsätzlich gilt, dass die Betriebshaftpflicht für die Bauschreinerei so umfassend wie möglich ausgestaltet sein sollte. Dazu gehören natürlich auch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken.
- Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden muss sich an den tatsächlichen Risiken bemessen und nicht nach dem Motto „möglichst billig“ kalkuliert werden.
- Alle für das Unternehmen tätigen Personen müssen in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Dazu zählen auch Auszubildende, Praktikanten und 400-Euro-Kräfte.
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© Dietmar Meinert / PIXELIO