Kaum eine Betriebshaftpflicht ist so komplex wie die eines Pflegeheims. Ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz für ein Pflegeheim kann nur auf der Grundlage eines persönlichen Gesprächs sichergestellt werden. Es muss dabei immer zwischen einer Tagespflege und einem Pflegeheim mit stationärer Unterbringung unterschieden werden.
Der Heimbetreiber ist zahlreichen Risiken ausgesetzt. Dies betrifft beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten durch Mitarbeiter, wenn kein Arzt zugegen ist. Stürzt ein Heiminsasse, besteht die Gefahr, dass es ein Verschulden des Heims war. Ein weiterer Ansatz, der Einfluss auf den Versicherungsschutz hat, ist der Sachverhalt, ob nur ein Raum oder ein Bett im Pflegeheim gemietet wurde, oder ob der Pflegebedürftige in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung lebt…
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Besonderes Augenmerk verlangt auch der Umstand, ob demente oder entmündigte Insassen gepflegt werden. Eine sinnvolle Überlegung ist, ob die Betriebshaftpflichtversicherung für das Pflegeheim auch eine private Haftpflichtversicherung für die Insassen mit einschließen soll.
Für Pflegeheime gelten in Bezug auf Personenschäden aber auch die gleichen Ansätze wie für ein Restaurant. Erkranken Bewohner an im Heim zubereiteten Speisen, haftet der Heimbetreiber ebenfalls im Rahmen der Produkthaftung für eventuelle Personenschäden. Sachschäden spielen bei der Frage nach dem Umfang der Versicherung eine eher untergeordnete Rolle.
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Bildquelle: © Rainer Sturm / PIXELIO
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