Wer ein Eiscafé betreibt, ist immer der Gefahr ausgesetzt, dass es durch Dritte zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Diese können auf Personenschäden, Sachschäden aber auch auf Vermögensschäden basieren. Welche Risiken sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für ein Eiscafé abgesichert? Dazu einige Beispiele:
- Ein Kunde rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus, verletzt sich und stellt eine Schmerzensgeldforderung. Dieser Sachverhalt ist über die Betriebshaftpflicht Eiscafé ebenso abgesichert, wie die Klage auf Schmerzensgeld nach dem Verzehr von im Café selbst zu bereitetem Eis.
- Ein Eiscafébesitzer möchte auf keinen Fall mit Salmonellen in Verbindung gebracht werden. Trotz penibelster Reinigungsmaßnahmen lässt sich dieses Risiko aber nicht 100%ig ausschließen. Entsteht eine Schmerzensgeldforderung aufgrund nachgewiesenen Verschuldens des Cafébesitzers dann wird diese Forderung durch die Versicherung übernommen.
- Stehen Tische, wie häufig üblich, auf der Straße, muss der Cafébetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Stürzt ein Sonnenschirm auf ein Auto, ist er dafür ebenfalls in der Haftung.
- In der Regel befinden sich Eiscafés in angemieteten Räumen. Mietsachschäden werden durch die Betriebshaftpflicht Eiscafé ebenfalls abgedeckt. Um bei einem Schlüsselverlust nicht die Kosten für den Austausch der Schlösser tragen zu müssen, empfiehlt es sich für den Inhaber, das Schlüsselverlustrisiko mit einzuschließen.
Weitere Risikoeinschlüsse hängen von der Lage des Lokals sowie der individuellen Ausstattung ab. Ein Defekt in einem Elektroanschluss, der zu einem Brand führt, welcher auch auf benachbarte Betriebe übergreift, kann zu Schadensersatzforderungen auch hinsichtlich eines Verdienstausfalls führen.
Da die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Eiscafé alle Personen umfasst, welche tätig sind, ist eine genaue Angabe der Beschäftigten, auch der Aushilfen, notwendig.
Gerade Personenschäden können auch bei kleineren Verletzungen extrem teuer werden. Caféhausbetreiber sind daher gut beraten, die Deckungssummen in ausreichender Höhe anzusetzen. Die üblichen Deckungssummen bewegen sich zwischen drei Millionen und fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
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Bildquelle: Summer Malik / Pixabay