Betriebs- oder Berufshaftpflicht zu unterscheiden, ist auf den ersten Blick schwierig. In beiden Fällen handelt es sich um eine Firmenhaftpflichtversicherung, die sich jedoch in der Risikoeinschätzung voneinander unterscheiden…
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Vorab sei als kurze einleitende Erklärung gesagt, dass die Berufshaftpflicht die Schäden abdeckt, welche aus der Berufsausübung heraus resultieren. Die Betriebshaftpflicht reguliert die Schäden, die durch den Betrieb entstehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung
Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich um einen Vertrag, der das Unternehmen, die Firma, absichert, wenn Schadensersatzansprüche Dritter bestehen. Dabei kann es sich um die unterschiedlichsten Ursachen handeln. Von Personenschäden über Schäden, die bei der Ausübung der Tätigkeit entstanden sind über Folgeschäden oder sogenannte Allmählichkeitsschäden, welche erst später sichtbar werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bezüglich der Prämienkalkulation von der jeweiligen Geschäftstätigkeit des Unternehmens abhängig. Je nach Branche werden zusätzliche Einschlüsse angeboten, die den Vertrag entsprechend individualisieren. Standardisiert betragen die Deckungssummen in der Regel drei Millionen Euro. Sie hängen aber natürlich auch von der Art und Größe des Unternehmens ab. Sie sind im Zweifelsfall nach oben unbegrenzt zu vereinbaren.
Die Berufshaftpflichtversicherung
Im Gegensatz zu einem Uhrenhandel oder einer Bäckerei gibt es auch Unternehmensarten, welche enorm hohe finanzielle Risiken bei der Ausübung der Dienstleistung bergen. Die Rede ist dabei von zahlreichen Kammerberufen, beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Neben diesen Berufen zählen auch die Heilberufe in die Sparte der Tätigkeiten, für deren Ausübung der Gesetzgeber eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorschreibt. Die Berufshaftpflicht zielt bei den beratenden Berufen eher in Richtung einer Vermögensschadenhaftpflicht ab. Diese kann aber noch um eine klassische Betriebshaftpflicht ergänzt werden.
Dazu ein Beispiel: Ein Anwalt begeht bei der Beratung eines Mandanten einen Fehler, der für den Mandanten zu vermeidbaren Kosten führt. In diesem Fall greift die Berufshaftpflicht des Anwaltes. Ein anderer Mandant rutscht auf dem frisch geputzten Boden in der Kanzlei aus und verletzt sich. Das Schmerzensgeld geht zu Lasten der Betriebshaftpflicht.
Die Diversifizierung des Versicherungsschutzes fällt natürlich auch sehr viel detaillierter aus. Während es bei einem Steuerberater durch einen Fehler eher zu Vermögensschäden kommen kann, steht bei einem Mediziner der Personenschaden im Vordergrund.
Die besten Ratgeber sind unabhängig
Wer eine Betriebshaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner. Wir empfehlen aber immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.
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