Bei der Betriebshaftpflicht für ein Krankenhaus gilt es zwischen der Institution als solcher und den dort tätigen Ärzten und Pflegekräften zu differenzieren.Auch wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung auch für Schäden durch Mitarbeiter einsteht, sollte jeder Arzt, angestellt oder nicht, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Behandlungsfehler abschließen.
Die Betriebshaftpflicht umfasst natürlich die klassischen Deckungsbausteine für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sollte beispielsweise ein Besucher auf dem frisch gewischten Boden ausrutschen und sich im Krankenhaus verletzen. Wichtiger sind jedoch die Risiken durch Verunreinigungen im Essen oder bei medizinischen Instrumenten und daraus resultierende Infektionen bei den Patienten.
Das Thema „krank werden im Krankenhaus“ ist immer wieder in den Medien präsent.
Diese Form des Personenschadens kann durchaus auch einen Vermögensschaden nach sich ziehen, wenn die Infektion eines Patienten einen Aufenthalt über die eigentliche Aufenthaltsdauer hinaus notwendig macht und dieser dadurch Einkommenseinbußen erleidet. Sachschäden sind in einer Klinik ebenfalls nicht auszuschließen, beispielsweise, wenn eine Schwester aus Versehen einen Besitzgegenstand eines Patienten beschädigt. Die meisten Krankenhäuser schließen solche Schäden mittlerweile aus, bieten gleichzeitig aber die Möglichkeit Wertgegenstände außerhalb der Krankenzimmer sicher verwahren zu lassen. In diesem Fall muss auch dieses Verwahrungsrisiko fremden Eigentums explizit mitversichert werden.
Treten aus welchen Gründen auch immer umweltgefährdende Stoffe aus und kontaminieren die Umwelt, ist das Krankenhaus im Rahmen der Gefährdungshaftung für die Dekontaminierung im Regress. Umweltschäden sollten bei einer Klinik daher auf jeden Fall ausreichend abgesichert werden. Für Krankenhäuser gilt, dass der Versicherungsschutz für Personenschäden nicht hoch genug angesetzt werden kann. Fällt ein Patient beim Umlagern zu Boden, kann dies ebenfalls gravierende Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
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Bildquelle: V-E-N Assekuranz GmbH