Betriebshaftpflicht Uhrmacher

Wie bei eigentlich jedem betrieblich arbeitenden Unternehmen ist auch für einen Uhrmacher eine Betriebshaftpflicht unabdingbar. Allein die Führung eines Ladenlokals und dortiger Kundenkontakt kann schnell einmal eine solche Versicherung nötig machen. Nicht nur durch Tätigkeitsschäden sondern auch durch Unachtsamkeiten oder mutigen Einsatz Ihrer Kunden.

Nicht nur Materialschäden werden abgedeckt

Stellen Sie sich alleine vor wie ein Kunde, ganz verzückt von seiner neu erworbenen Uhr, auf der Schwelle Ihres Geschäftes stolpert und stürzt. Auch wenn dieses Beispiel mit Sicherheit überspitzt ist, so stellt es einen nicht unwichtigen Teil des Versicherungsschutzes einer Betriebshaftpflichtversicherung dar…

Denn eine Betriebshaftpflicht für Uhrmacher deckt nicht nur Schäden ab die durch alltägliche Arbeiten an den Uhren Ihrer Kunden entstehen können, sondern auch solche die an den Kunden selber oder Ihren Angestellten anfallen könnten.

Betriebshaftflicht Uhrmacher

Auch Kunden die im Falle eines Ladendiebstahls versuchen den Ladendieb aufzuhalten oder diesen gar verfolgen und dabei Schaden an Gesundheit oder Besitz nehmen, werden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem, wie in den meisten Fällen, erhebt die Haftpflichtversicherung des Geschädigten Ansprüche gegen Sie und diese werden von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.

Auch bei Alltäglichkeiten immer an Ihrer Seite

Natürlich deckt eine Betriebshaftpflicht für Uhrmacher aber auch deutlich häufiger auftretende Fälle ab. In einer Betrieb bei dem so viel von Detailfragen und kleinsten mechanischen Teilen abhängt, wie bei einem Uhrmacher können auch schnell einmal Fehler unterlaufen und ein falsch wieder eingesetztes Rädchen oder eine unachtsame Handbewegung ein Uhrwerk beschädigen oder gar zerstören. Aber auch Schäden an den kostbaren Uhren Ihrer Kunden, die noch auf eine Bearbeitung warten oder auf dem Weg zur Werkbank eine Beschädigung erleiden. Ebenso andere allgemeine Tätigkeitsschäden sind eingeschlossen. Ob Ihnen solch ein Schnitzer unterläuft oder einem Ihrer Angestellten, auch hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie fängt den Schadensersatzanspruch auf und schützt Sie und Ihr Privatvermögen vor Ansprüchen Dritter.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Ein Betriebshaftpflicht für Uhrmacher ist in erster Linie und jederzeit dafür da Sie vor Ansprüchen Dritter zu schützen. Ohne eine solche sind Sie diesen schutzlos ausgeliefert und haften im Falle eines Anspruches auf Schadensersatz mit Ihrem Privatvermögen. Ein Verzicht auf eine Betriebshaftpflicht kann also schnell zu einem nicht nur ärgerlichen sondern auch kostspieligen Unterfangen auswachsen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Betriebshaftpflicht sind können Sie uns unter folgendem Link gerne kontaktieren. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind! 

Linkquelle: Dieter Poschmann  / pixelio.de

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