Die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Partyservice umfasst den Versicherungsschutz für zahlreiche Risiken. Es beginnt bereits damit, dass der Partyservice Speisen zubereitet. Wenn Lebensmittel vom Patyservice nachweislich zu einer Erkrankung der Gäste geführt haben, ist der Partyservice im Regress. Neben Schmerzensgeldforderungen können auch noch Schadensersatzforderungen der Krankenkassen im Falle einer medizinischen Behandlung auf den Betreiber zukommen.
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Da in einem solchen Fall häufig mehrere Personen betroffen sind kann die Summe der Zahlungen schnell den Ruin bedeuten. In der Regel wird eine Party in den Räumlichkeiten der Gastgeber gefeiert. Damit geht für den Partyservice das Risiko der Tätigkeiten auf fremden Grundstücken einher, welches bei der Versicherung unbedingt mit angegeben werden muss.
Ein Mitarbeiter wirft beispielsweise im Wohnzimmer der Kunden eine wertvolle Vase um. In diesem Fall bietet die Versicherung den notwendigen finanziellen Schutz. Beschädigt ein Mitarbeiter beim Entladen des Fahrzeuges vor Ort ein anderes Auto dann ist dieser Fall nicht zwangsläufig durch die KFZ-Versicherung abgedeckt. Die Betriebshaftpflichtversicherung für den Partyservice würde in diesem Fall den Schaden regulieren. In einem Vergleich wird deutlich, dass es gravierende Preis- und Leistungsunterschiede gibt. Natürlich soll die Haftpflicht günstig sein, die Leistungen dürfen dabei, gerade bei Personenschäden aber nicht zu gering angesetzt werden, im Gegenteil. Um die Kosten für die Prämie zu reduzieren, empfiehlt sich eine Selbstbeteiligung für Bagatellschäden.
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Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de
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