Eine Betriebshaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die beispielsweise durch Fehler der Mitarbeiter des Unternehmens verursacht werden. Abgedeckt sind sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden. Für ein Altenheim ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Wo immer das Risiko von Personenschäden besteht, können sich medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeld und sonstige Ansprüche der geschädigten Person schnell zu sehr hohen Summen addieren. Im Schadensfall reguliert die Versicherung nicht nur berechtigte finanzielle Ansprüche, sondern prüft auch, ob tatsächlich ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Ist die Forderung unbegründet oder überhöht, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung diese gegebenenfalls auch gerichtlich ab. Damit umfasst der Versicherungsschutz auch einen so genannten passiven Rechtsschutz, also die Übernahme der Gerichtskosten, sie greift wenn das Altenheim auf Schadensersatz verklagt wird.
Ein Unfall passiert schnell
Ein Altenheim haftete wie jedes Unternehmen für alle Schäden, die es im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit verursacht. Diewenigsten Unfälle passieren dabei im direkten Kontakt zwischen Betreuern und Heimbewohnern, sehr viel häufiger sind Verletzungen durch Stürze. Ein glatter Fußboden, eine lose Treppenstufe oder auch ein herumliegender Gegenstand, über den ein Bewohner des Heims stolpert… An Altenheime werden in jedem Fall besonders strenge Maßstäbe angelegt, weil sie mit einem erhöhten Sturzrisiko der Bewohner rechnen müssen.
Nicht nur der Preis entscheidet
Altenheime müssen meist scharf kalkulieren, weswegen die Kosten der Haftpflichtversicherung selbstverständlich von größter Bedeutung sind. Ein niedriger Jahresbeitrag darf aber auf keinen Fall durch eine zu geringe Deckungssumme erkauft werden. Man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an die nicht seltenen Meldungen über Salmonellenvergiftungen in Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, die eine Krankenhausbehandlung einer größeren Zahl von Bewohnern erforderlich machen. Eine Unachtsamkeit des Küchenpersonals kann auch finanziell gravierende Folgen haben!
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© Winfried Braun / PIXELIO