Betriebshaftpflicht Einzelhandel – Wichtig für Ihr Unternehmen

Betriebshaftpflicht Einzelhandel

Die Haftungsrisiken für einen Einzelhändler sind zugegebenermaßen deutlich geringer, als im Baugewerbe. Das bedeutet aber nicht, dass die Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel überflüssig ist, im Gegenteil. Dabei ist es völlig unabhängig, welche Produktsparte verkauft wird, seien es Elektroartikel, Zeitungsartikel oder Lebensmittel. Grundsätzlich gilt auch bei der Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel, dass Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden abgesichert sind. Wer beispielsweise Waren an Kunden nach Hause ausliefern lässt, sollte auf jeden Fall Tätigkeiten auf fremden Grundstücken mit einschließen.

Geht bei einer Getränkelieferung der Glasschrank im Flur kaputt, haftet das Unternehmen des Lieferanten. Bei einer Auslieferung gilt generell, dass der Fahrer während der Auslieferung seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss.

Aber auch bereits in den Geschäftsräumen kann es dazu kommen, dass sich ein Kunde, beispielsweise durch Ausrutschen auf nassem Boden, verletzt. In diesem Fall sind eventuelle Regressforderungen durch das Segment „Personenschaden“ in der Betriebshaftpflicht Einzelhandel versichert.

In den meisten Fällen sind die Geschäftsräume angemietet. Die Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel schützt das Unternehmen auch, wenn an den gemieteten Räumen ein Schaden entsteht. Empfehlenswert ist in dem Fall der Anmietung auch der Einschluss des Schlüsselrisikos. Bei Verlust des Schlüssels muss möglicherweise die gesamte Schließanlage des Hauses ausgetauscht werden, ein Betrag, der schnell in die Tausende geht.

Die Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel versichert alle im Betrieb tätigen Personen, auch Praktikanten oder Minijobber. Welche besonderen Risiken im Einzelhandel eingeschlossen werden sollten, hängt natürlich von der Branche ab. Für die einen ist die erweiterte Umwelthaftung ein Kriterium, andere Betriebe legen Wert auf die Absicherung von Produktrisiken oder Internetrisiken.

Als Einzelhandel gilt nicht nur der Bäcker an der Ecke, sondern auch die großen Filialbetriebe. Die Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel richtet sich in diesem Fall auch nach dem Geschäftsvolumen.

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Bildquelle: Harald Wanetschka / PIXELIO