Versicherungsbeitrag nicht gezahlt – Was nun?

Einen Versicherungsbeitrag nicht zu bezahlen, ist kein Kavaliersdelikt. Vielmehr müssen Sie wissen, dass es weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn Sie Ihre Prämie nicht rechtzeitig bezahlen. Im schlimmsten Fall ist sogar Ihr Versicherungsschutz gefährdet, oder die Gesellschaft kann den Vertrag vollständig kündigen.

Zu unterscheiden ist dabei, ob es sich um den ersten Beitrag oder um einen Folgebeitrag handelt. Geht es um den ersten Beitrag, kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung noch nicht bei ihm eingegangen ist. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie als Versicherter die Nicht-Zahlung nicht verschuldet haben. Der Versicherungsbeginn ist bei verspäteter Zahlung der Erstprämie zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Versicherer. Wird in dieser Zeit jemand geschädigt, muss das Versicherungsunternehmen leisten, wenn er Sie nicht vorab deutlich und eindeutig auf die Folgen der Nicht-Zahlung aufmerksam gemacht.

Folgebeitrag:

Handelt es sich um einen Folgebeitrag, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Der Risikoträger wird Ihnen eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung setzen. Danach besteht für Sie kein Versicherungsschutz mehr, eine Kündigung kann ohne weitere Fristsetzung durch den Versicherer ausgesprochen werden. Zahlen Sie innerhalb von vier Wochen nach einer ausgesprochenen Kündigung, besteht Ihr Vertrag weiter. Allerdings haben Sie für Versicherungsfälle, die innerhalb dieser vier Wochen anfallen, keinen Versicherungsschutz. Bei allen Verzugsfällen gilt, dass der Versicherer Sie jederzeit eindeutig und unmissverständlich über die Folgen der Nicht-Zahlung aufklären muss. Nur dann steht ihm das Recht zu, den Vertrag zu kündigen, den Versicherungsschutz abzulehnen oder auch die Leistung zu verweigern.

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