Im turbulenten Alltag eines Stehcafes kann es jederzeit zu Situationen kommen, in denen Gäste, Angestellte verletzt werden oder fremdes Eigentum zu Schaden kommen könnte. Ob es nun ein Kellner ist, der bei Versuch einem spielenden Kind auszuweichen, die Gläser auf seinem Tablett über sitzende Gäste ergießt, die Kellnerin versehentlich ein Glas umstößt und mit dem Inhalt ein teures Smartphone ertränkt oder ein Sonnenschirm sich aus seiner Verankerung löst und ein parkendes Auto beschädigt. In all diesen Fällen können Sie als Inhaber ohne Betriebshaftpflicht für ihr Stehcafe persönlich haftbar gemacht werden…
Wo gehobelt wird…
Leider lauern derartig kostspielige Stolperfallen nicht nur vor, sondern auch insbesondere hinter den Kulissen des alltäglichen Geschäfts. Teure elektrische Küchengeräte können durch den häufigen Einsatz beschädigt werden. Schwerer noch wiegt unvorsichtiger Umgang mit diesen in der Hektik der Küche. Ein noch größerer Gefahrenherd sind heiße Pfannen oder Fritteusen. Diese können nicht nur Verletzungen beim Küchenpersonal verursachen, sondern in weitaus schlimmeren Fällen sehr leicht Brände auslösen.
…da fallen Späne
Auch Ihr Personal gilt es zu schützen. Natürlich haften Sie als Arbeitgeber für Schäden, die durch die Angestellten Ihres Stehcafes entstehen. Aber auch für Verletzungen an Ihren Angestellten können deren Versicherungen Sie beanspruchen.
Umfassender Schutz auch gegen Folgeschäden
Mit einer Betriebshaftpflicht für ihr Stehcafe sind Sie vor Ansprüchen Dritter geschützt. Ihre Betriebshaftpflicht übernimmt alle gerechtfertigten und nicht absichtlich ausgelösten Schäden, gewährt einen passiven Rechtsschutz durch Prüfung solcher Schadensersatzansprüche und erstattet Ersatz für beschädigten oder zerstörten Besitz von Gästen.
Auch Kosten durch medizinische Behandlungen auf Grund von Verletzungen innerhalb Ihres Stehcafes werden durch die Betriebshaftpflicht für Stehcafes übernommen. Darunter fallen auch eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen, die durch die entstandenen Verletzungen anfallen. Ebenso wird sich auch um langfristige Vermögensschäden wie Verdienst- und Umsatzausfälle gekümmert.
Schützen Sie sich und Ihr Privatvermögen
Wie in allen Fällen sind Sie als Gastronom, ob nun als Betreiber eines Imbisswagens oder eines kleinen Bistros, derartigen Ansprüchen ohne eine Betriebshaftpflicht schutzlos ausgeliefert. Grade Schäden an Personen oder schwere Schäden an Immobilien oder Fahrzeugen können schnell unangenehme und kostenintensive sowie langwierige Angelegenheiten werden. Ohne Betriebshaftpflicht haften Sie in all diesen Fällen mit Ihrem Privatvermögen.
Im Schutze einer Betriebshaftpflicht für Stehcafes können Sie somit Ihren Arbeitsalltag mit einem starken Schutz und einem ordentlichen Maß an nötiger Ruhe und Sicherheit im hektischen Arbeitsalltag angehen und schützen nicht nur sich, sondern auch Ihre Gäste und Angestellten.
Die Kosten einer solchen Versicherung richten sich nach Größe Ihres gastronomischen Betriebes, dessen Mitarbeiteranzahl und Ihren Jahresumsatz.
Die besten Ratgeber sind unabhängig
Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!
Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.
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Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de