Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei – Auf was sollte man achten?

Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei

Ein Bäckereibetrieb birgt für die Inhaber mehr Risiken, als auf den ersten Blick ersichtlich wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Bäckerei muss sowohl einen ausreichenden Versicherungsschutz für Personenschäden als auch für Sachschäden aufweisen. Ein Personenschaden kann schneller auftreten, als es dem Bäckereibesitzer lieb sein kann. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen.

  • Der Kundenraum der Bäckerei wurde nass aufgewischt, ein Kunde rutscht aus und verletzt sich.Neben einem möglichen Schmerzensgeld werden im Falle einer medizinischen Behandlung auch die Kosten für den Arzt seitens der Krankenkasse in Rechnung gestellt…
  • Das Risiko verunreinigte Lebensmittel zu verwenden besteht auch bei größter Hygiene. Erkrankt ein Kunde nachweislich nach dem Verzehr eines Produktes, welches er in der Bäckerei erworben hat, ist der Bäcker ebenfalls in der Haftung. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass nicht nur ein Kunde erkrankt, sondern gleich mehrere. Dieser Umstand muss bei der Höhe der Deckungssumme berücksichtigt werden.

Neben Personenschäden deckt die Betriebshaftpflicht für eine Bäckerei natürlich auch Sachschäden ab. Dazu zählen beispielsweise Mietsachschäden oder der Verlust des Schlüssels. In der Regel sind die Räumlichkeiten angemietet. Entsteht ein Schaden an der Mietsache, übernimmt diesen die Betriebshaftpflichtversicherung für die Bäckerei. Fängt der Ofen Feuer und es entstehen Schäden welcher Art auch immer an fremdem Eigentum, wird dieses ebenfalls durch die Haftpflicht gedeckt. Das Erscheinungsbild einer Bäckerei hat sich heute verändert. Wird beispielsweise auch ein Café betrieben muss auch dieses Risiko mitversichert sein. Stehen in Sommer Stehtische und Sonnenschirme auf der Straße, kann von diesen gerade bei Wind eine Gefährdung für Autos und Passanten ausgehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Bäckerei schließt selbstverständlich auch alle Mitarbeiter ein. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Vollzeitkraft, einen Auszubildenden oder einen 400-Euro-Job handelt.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Betriebshaftpflichtversicherung Bistro – Was ist zu beachten?

Betriebshaftpflichtversicherung Bistro

Nicht selten bieten Bistros neben den Getränken auch kleine Snacks an. Gerade bei verderblichen Waren ist hierbei Vorsicht geboten. Kommt jemand dadurch zu Schaden, könnte er Schadensersatzansprüche stellen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Bistros schützt vor dieser Art der Schäden.

Welche Schadenfälle können versichert werden?

Die Betriebshaftpflicht für Bistros schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor finanziellen Ansprüchen. Die Haftpflicht prüft den Anspruch, begleicht den berechtigten Anspruch und währt den unberechtigten ab, das notfalls auch vor Gericht. Bei begründeten Ansprüchen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Bistro die Regulierung des Schadens und kommt auch für die Folgeschäden auf. Die Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf für dies auch eine gesetzliche Haftung gibt. Das könnte zum Beispiel der Fall sein wenn ein Gast auf der Toilette durch eine Pfütze zu Fall kommt. Oder wenn die Bedienung aus Versehen dem Gast ein Glas Rotwein über die Kleidung schüttet.

Kleine Bagatellschäden passieren häufig, wirklich wichtig ist der Schutz aber bei Existenz gefährdeten Schäden. Verletzt sich ein Gast so schwer, dass er in Folge der Verletzung Berufs- oder Erwerbsunfähig wird, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Diese unechten Vermögensschäden sind in einer Betriebshaftpflicht Bistro ebenfalls abgedeckt.

Bei Abschluss alle Risiken einkalkulieren

Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihr Bistro, sollten Sie sich genau Gedanken darüber machen welche Dienstleistung Sie anbieten und dies auch bei Beantragung der Police mitteilen. Vor allem Neugründer, die während der Startphase oftmals noch ihr kleines Bistro allein betreiben, sollten daran denken, dass sie mit wachsender Bekanntheit mehr Gäste bewirten. Wenn ein Betrieb wächst, werden in der Regel auch Mitarbeiter eingestellt. Auch Schäden durch Mitarbeiter sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Dafür muss der Versicherer aber wissen um wie viele Mitarbeiter es sich handelt. Bis zum Ende des Versicherungsjahres sind Mitarbeiter zwar auch über die Vorsorgeversicherung automatisch mitversichert, aber darauf sollten sie‘s nicht ankommen lassen. Melden Sie neue Mitarbeiter direkt der Versicherung.

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Betriebshaftpflichtversicherung Café – Unverzichtbar für Ihr Café

Betriebshaftpflichtversicherung Café

Menschen suchen ein Café auf, essen etwas, trinken etwas oder holen einfach nur ein Stück Kuchen für zu Hause. Welche Gefahr soll also schon von einem Café ausgehen, dass es einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung bedarf? Jede Betriebsstätte, sei es eine Schreinerei oder eine Konditorei, birgt für Dritte potenzielle Risiken, die es aus Sicht des Betreibers gegen Schadensersatzforderungen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abzusichern gilt. Während Vermögensschäden in einer Betriebshaftpflicht für ein Café eher vernachlässigt werden können, sind gravierende Personen- oder Sachschäden nicht auszuschließen. Dazu einige Beispiele:

  • Der Fußboden wurde gewischt, aber nicht richtig getrocknet. Ein Kunde rutscht aus und verletzt sich. Es besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines Personenschadens nach BGB.
  • Ein Mitarbeiter des Cafés vergisst am Abend, den Herd auszuschalten. Der Gebäudeschaden durch den daraus resultierenden Brand geht in die Tausende, die Betriebshaftpflichtversicherung für das Café übernimmt in allen Fällen die Schadensersatzforderungen der Geschädigten.
  • Befindet sich das Café in angemieteten Räumen, ist die Deckung für das Schlüsselverlustrisiko empfehlenswert. Ein Mitarbeiter verliert seinen Schlüssel zu der Betriebsstätte, die Schlösser in dem gesamten Gebäudekomplex müssen ausgetauscht werden, da es sich um eine Schließanlage handelt. Dieser Sachverhalt ist ebenfalls abgesichert.
  • Verfügt das Café über Tische auf dem Bürgersteig, kommt unter Umständen noch die Verkehrssicherungspflicht zum Tragen. Durch den Wind umgewehte Sonnenschirme richten durchaus Schäden an Autos an oder verletzen Passanten.
  • Trotz sorgfältigster Hygienemaßnahmen kann es zu einer Verunreinigung der Lebensmittel kommen. Im Falle einer Salmonellenvergiftung beispielsweise wäre der Cafébetreiber in der Haftung.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für ein Café mag nicht so komplex sein wie für andere Branchen, sie ist aber unabdingbar. Zieht sich ein Kunde einen körperlichen Schaden zu, kann die Schadensersatzforderung für das Schmerzensgeld schon kritisch werden. Folgt dem noch ein Regress durch die Krankenkasse, weil ein Krankenhausaufenthalt notwendig war, könnte dies für den Inhaber des Cafés den Ruin bedeuten.

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Betriebshaftpflicht Eiscafé – Warum ist diese Versicherung wichtig für Ihren Betrieb?

Wer ein Eiscafé betreibt, ist immer der Gefahr ausgesetzt, dass es durch Dritte zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Diese können auf Personenschäden, Sachschäden aber auch auf Vermögensschäden basieren. Welche Risiken sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für ein Eiscafé abgesichert? Dazu einige Beispiele:

  • Ein Kunde rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus, verletzt sich und stellt eine Schmerzensgeldforderung. Dieser Sachverhalt ist über die Betriebshaftpflicht Eiscafé ebenso abgesichert, wie die Klage auf Schmerzensgeld nach dem Verzehr von im Café selbst zu bereitetem Eis.
  • Ein Eiscafébesitzer möchte auf keinen Fall mit Salmonellen in Verbindung gebracht werden. Trotz penibelster Reinigungsmaßnahmen lässt sich dieses Risiko aber nicht 100%ig ausschließen. Entsteht eine Schmerzensgeldforderung aufgrund nachgewiesenen Verschuldens des Cafébesitzers dann wird diese Forderung durch die Versicherung übernommen.
  • Stehen Tische, wie häufig üblich, auf der Straße, muss der Cafébetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Stürzt ein Sonnenschirm auf ein Auto, ist er dafür ebenfalls in der Haftung.
  • In der Regel befinden sich Eiscafés in angemieteten Räumen. Mietsachschäden werden durch die Betriebshaftpflicht Eiscafé ebenfalls abgedeckt. Um bei einem Schlüsselverlust nicht die Kosten für den Austausch der Schlösser tragen zu müssen, empfiehlt es sich für den Inhaber, das Schlüsselverlustrisiko mit einzuschließen.
Betriebshaftpflicht Eiscafé

Weitere Risikoeinschlüsse hängen von der Lage des Lokals sowie der individuellen Ausstattung ab. Ein Defekt in einem Elektroanschluss, der zu einem Brand führt, welcher auch auf benachbarte Betriebe übergreift, kann zu Schadensersatzforderungen auch hinsichtlich eines Verdienstausfalls führen.
Da die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Eiscafé alle Personen umfasst, welche tätig sind, ist eine genaue Angabe der Beschäftigten, auch der Aushilfen, notwendig.
Gerade Personenschäden können auch bei kleineren Verletzungen extrem teuer werden. Caféhausbetreiber sind daher gut beraten, die Deckungssummen in ausreichender Höhe anzusetzen. Die üblichen Deckungssummen bewegen sich zwischen drei Millionen und fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

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Betriebshaftpflichtversicherung Fischzucht – keine glitschige Angelegenheit

Betriebshaftpflichtversicherung Fischzucht

Eine Fischzucht, gleich, ob sie eigenständig betrieben wird oder in Zusammenhang mit einer Restauration steht, ist ein gewerbliches Unterfangen und bedarf somit einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Fischzucht. Bei der Risikobeurteilung muss allerdings unterschieden werden, ob es sich um Fische handelt, welche zum Verzehr gedacht sind, oder beispielsweise um Kois oder Aquarienfische. Speisefische bergen aufgrund möglicher Erkrankung des Käufers nach dem Verzehr ein größeres Risiko. Wenn sie beispielsweise für den Verkäufer nicht ersichtlich nicht mehr zum Verzehr geeignet waren.

Grundsätzlich besteht bei einer Fischzucht das Risiko, dass ein Besucher oder Kunde ausrutscht oder stolpert und sich verletzt. Dies kann gleichermaßen im Freien wie in einem geschlossenen Raum passieren. Im Falle einer Schadensersatzforderung übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für die Fischzucht die Regresszahlung.

Wenn das Unternehmen in der Aquaristik tätig ist, und die Becken in angemieteten Räumen stehen stellt sich die Frage, wie hier Mietsachschäden abgesichert werden. Läuft ein Becken aus und die Räumlichkeiten nehmen Schaden, werden diese ebenfalls durch die Betriebshaftpflichtversicherung für die Fischzucht geregelt. Wichtig ist in diesem Fall, dass die Police auch Allmählichkeitsschäden einschließt, da Wasserschäden häufig nicht sofort erkennbar sind.

Handelt es sich bei der Fischzucht um Speisefische, kann es auch bei besten Haltungsbedingungen vorkommen, dass ein Fisch beim Kunden krankheitsbedingt ebenfalls zu einer Erkrankung führt. Wenn auf der Anlage auch Fisch direkt für den Verzehr verkauft wird gilt das umso mehr. Der Sachverhalt der Gastronomie muss im Antrag auf jeden Fall aufgenommen werden.

Der Umwelthaftung kommt in der Betriebshaftpflichtversicherung für die Fischzucht eine besondere Bedeutung zu. Sowohl das Futter, wenn es nicht komplett von den Tieren aufgenommen wird, kann zu einer Belastung für das Wasser werden. Gleiches gilt, wenn Chemikalien im Wasser eingesetzt werden müssen. Gelangen diese in den Wasserkreislauf oder in das Grundwasser, ist der Betreiber für die Dekontaminierung in der Haftung.

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Bildquelle: © Rainer Sturm / PIXELIO

Betriebshaftpflichtversicherung Fleischerei – Damit Ihr Betrieb läuft

Betriebshaftpflichtversicherung Fleischerei

Wer eine Metzgerei oder Fleischerei betreibt, kommt um eine Betriebshaftpflicht für eine Fleischerei nicht umhin. Der Beruf ist trotz sorgfältigster Arbeit risikobehaftet. Es beginnt bereits damit, dass ein Kunde im Ladenlokal ausrutschen kann und sich verletzt. Eine Schadensersatzforderung wird die Folge sein. Kommt eine medizinische Heilbehandlung dazu, fordert auch der Krankenversicherer die entstandenen Kosten zurück. Dieser Fall wird besonders dramatisch, wenn beispielsweise ein Cateringvertrag mit einer Schule besteht. Klagen die Kinder nach dem Verzehr der angelieferten Speisen über eine nachweislich daraus resultierende Magenverstimmung durch mangelhafte Ware, greift die Produkthaftung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Fleischerei. Gleiches gilt natürlich auch für alle im Laden verkauften Produkte, die in der Metzgerei hergestellt oder verarbeitet wurden. Catering muss auf jeden Fall im Versicherungsantrag vermerkt werden, da hier auch noch Arbeiten auf fremden Grundstücken dazukommen.

Viele Metzgereien bieten heute auch einen Stehimbiss für den Verkauf fertig zubereiteter Speisen an. Dieser Sachverhalt muss in dem Antrag für die Betriebshaftpflicht der Fleischerei unbedingt als Risikoerweiterung mit angeführt werden.

Umwelthaftung

Der Umwelthaftung kommt bei einer Fleischerei besondere Bedeutung zu. Findet aus welchen Gründen auch immer eine Infektion des Kühlhauses statt, müssen die darin gelagerten Waren als Sondermüll entsorgt werden. Bei eigener Schlachtung spielt das Risiko mit hinein,dass eventuell die Fettwerte im Wasser steigen oder es Probleme in der Kanalisation gibt. In diesem Fall würde der Betrieb in die Haftung genommen.

Schlüsselverlustrisiko

Das Schlüsselverlustrisiko sollte im Zusammenhang mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Fleischerei ebenfalls berücksichtigt werden. Verliert ein Mitarbeiter oder der Metzgereiinhaber die Zugangsschlüssel, muss gegebenenfalls die komplette Schließanlage ausgetauscht werden. Befindet sich die Fleischerei in angemieteten Räumen, kommt der Miethaftpflicht besondere Bedeutung zu. Wird beispielsweise der Fußboden beschädigt, ist es Sache des Mieters, diesen wieder ausbessern zu lassen.

In Bezug auf die Deckungssummen sollte die Versicherungssumme für Personenschäden so hoch wie möglich gewählt werden. Regressforderungen im Rahmen einer Verunreinigung der Waren durch Salmonellen können bei einer größeren Anzahl von Betroffenen den Metzger ruinieren. Die Standardsumme von drei Millionen Euro ist dann kaum ausreichend.

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Bildquelle: ro18ger / PIXELIO

Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie – Was ist wichtig?

Benötigen Gastwirte eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Das Gesetz sieht vor, dass Selbstständige, Freiberufler und alle andere Unternehmer den Kunden und Kundinnen in einigen Fällen Schadenersatz leisten müssen. Bevor es soweit kommt, prüft ein Gutachter, ob der Schadenersatzanspruch berechtigt ist. Da es keine Obergrenze für den Schadenersatzanspruch gibt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie durchaus empfehlenswert. Ohne die Betriebshaftpflicht steht der Unternehmer oder die Unternehmerin mit den Kosten, die aus Schadenersatzansprüchen entstehen, allein da. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass das Unternehmen nicht mehr weitergeführt werden kann.

Welche möglichen Risiken gibt es in der Gastronomie?

Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie

Die Risiken in der Gastronomie sind vielfältig, denn gerade bei der Zubereitung von Speisen können Probleme entstehen, die bei den Gästen negative Auswirkungen auf den Magen haben. Wird beispielsweise nach einer üppigen Mahlzeit ein großer Eisbecher serviert, der einen Moment in der Sonne stand, klagt einer der Gäste plötzlich über Magenbeschwerden. Da sie gerade beim Essen des überdimensionalen Eisbechers, der extra auf Wunsch des Kunden entstanden ist, aufgetreten sind, will der Gast den Gastronom verklagen. Weil der Gastronom aber der Meinung ist, nicht der Eisbecher ist schuld, sondern der Magen des Gastes ist zu empfindlich und hat sich mit dem drei Gänge-Menü übernommen, muss vor einem Gericht geklärt werden, wer Recht hat.

Andere Fälle enden ebenfalls oft vor dem Richter, weil nicht eindeutig feststeht, wer schuld hat. Die Firmeneröffnung einer Pizzeria soll mit dem breiten Sortiment einer Cateringfirma gebührend gefeiert werden. Bei der Anlieferung der Ware wird die Tür des Geschäftes beschädigt. Nun soll die Cateringfirma der Pizzeria die Reparatur bezahlen. Ist die Firma versichert, wird der Sachschaden meistens übernommen. Weitere Risiken sind durch die angestellten Mitarbeiter gegeben, die Gästen durch einen verschütteten Kaffee versehentlich Schaden zuführen. Kommt kein Vergleich mit einer außergerichtlichen Einigung zustande, entstehen oft weitere Prozeßkosten. Der Betrieb hat zahlreiche Räume mit wertvollem Inventar und es besteht das Risiko, dass Kriminelle einbrechen und entweder das Inventar entwenden oder sogar zerstören. Im Urlaub hat der Tourist ein Einzelzimmer gebucht und seine Erwatungen werden wider Erwarten nicht erfüllt.

Wenn der Unternehmen der Meinung ist, seinen Vertrag erfüllt zu haben, und der Gast weiter unzufrieden ist, besteht das Risiko, dass der Hotelinhaber verklagt wird.

Welche Leistungen bietet die Betriebshaftpflichtversicherung an?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie hält zahlreiche Leistungen für die Versicherungsnehmer bereit. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen bieten Leistungspakete an, die die Betriebsstätten, die betriebliche Tätigkeit, die Produkte sowie Personen- und Sachschäden versichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Versicherungsbeiträge sehr unterschiedlich sein können und nicht der einzige Aspekt für eine gute Versicherung sind.

Denn viele weitere Faktoren führen zu einem Angebot, dass zu der jeweiligen Firma passt.

Der freundliche Kundenservice des Versicherungsanbieters ist wichtig sowie die Beratung über spezielle Zusatzleistungen. Fragen des Gastronoms sollten ausführlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es sollte die notwendige Zeit gewährt werden, um den schriftlichen Vertrag zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie in Ruhe durchzulesen und erst dann zu unterschreiben. Vermögensschäden werden je nach individueller Absprache bis zu 1 Million ersetzt und Personenschäden bis zu 5 Millionen. Die genaue Höhe der Schadenersatzsumme wird nach der Beratung mit dem Versicherungsexperten festgelegt.

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend oder gibt es weitere Versicherungen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt ein großes Risikopotential ab und fängt den Gastronomie Betrieb oder andere Unternehmen auf, wenn berechtigte Schadenersatzforderungen der Kunden und Kundinnen bestehen. Bei Zweifeln sorgt ein Gutachter für Klarheit und kann manchmal durch einen Vergleich Prozesskosten minimieren Die ausgezahlten Euro- Beträge sind teilweise so hoch, dass ohne eine Betriebshaftpflicht das Aus für den Betrieb die Folge sein kann. Personen des Betriebes können zusätzlich weitere Versicherungen abschließen, wie zum Beispiel eine flexible Lebensversicherung.

Die Ansprüche der Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie sind sehr vielfältig. Zum einen müssen alle Risiken und gesetzlichen Auflagen erfasst werden welche durch die Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln entstehen. Insbesondere die vielfältigen Hygienevorschriften, aber auch der Schutz des Endverbrauchers, zum Beispiel durch den Genuss von falsch etikettierten Lebensmitteln sind hier wichtig….

Inhaltsversicherung

Aufgrund des erhöhten Feuerrisikos in einem Restaurant, sind die Preise am Markt sehr unterschiedlich. Auch ist es nicht möglich ein pauschales Ausstattungsniveau in der Einrichtung der Betriebe festzulegen. In der Praxis wird meist eine Summe von Versicherungsnehmer vorgegeben. Doch gerade bei älteren Betrieben, welche keine Anschaffungsrechnungen des Inventars mehr n der Buchhaltung haben, sollte eine genaue Aufstellung des Inventars gemacht werden und dem Versicherer zu Begutachtung vorgelegt werden.  Hierdurch wird vermeiden, daß im Versicherungsfalle die Versicherungssumme zu niedrig ist. Gerne beraten wir sie persönlich.

Unfallversicherung

In der Gastronomie tätige Personen haben ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die Berufsgenossenschaft deckt hier nur einen kleinen Teil ab und hat häufig sehr hohe Hürden welche eine schnelle Zahlung von Renten oder Zuschüssen behindern. Eine betriebliche oder private Unfallversicherung kann hier helfen das Risiko zu minimieren. Insbesondere für selbstständige Gastronomen ist dieser Versicherungsschutz unverzichtbar. Wird die Unfallversicherung über den Betrieb abgeschlossen, ist sie in den meisten Fällen voll von der Steuer absetzbar. Sie kann auch zur Mitarbeiterbindung beitragen wenn sie bewusst eingesetzt wird.

Krankenversicherung

Aufgrund des oben Beschriebenen erhöhten Unfallrisikos ist auch der erweiterte Schutz einer privaten Krankenversicherung in der Gastronomie angeraten. Für den Inhaber möglicherweise als Ersatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Für die angestellten Mitarbeiter mit einer privaten Zusatzversicherung als Ergänzung zu selbiger

Rentenversicherung

Es gibt wenige Branchen in denen die Altersarmut so ausgeprägt ist wie in der Gastronomie. Das liegt an der hohen Anzahl an Teilzeitstellen aber oftmals auch an der großen Fluktuation der Mitarbeiter und der damit verbundenen Kosten für Umzüge etc. Hier wird meist einfach vergessen das irgendwann auch die Rente kommt, oder besser kommen sollte. Bei den Inhabern wird oftmals das Kapital anderweitig eingesetzt. Kredite sind zu bedienen, und auch die Steuer darf nicht vergessen werden. Daher beraten wir flexible Modelle der Rentenversicherung in der Gastronomie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. So kann die Vorsorge optimal an die steuerlichen Voraussetzungen des Inhabers angepasst werden. Die Rentenversicherung der Mitarbeiter kann so flexibel gestaltet werden, daß z.B. die meisten Beiträge in den starken Umsatzmonaten bezahlt werden, in welchen auch das Trinkgeld entsprechend höher ist. So ist eine Finanzierung einfacher.

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Bildquelle beide Bilder: Rainer Sturm  / pixelio.de

Betriebshaftpflichtversicherung Gaststätte – damit ein Schaden verdaut werden kann

Die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Gasstätte ist fast noch wichtiger als ein Brauereivertrag. Zu viele Risiken birgt die Gastronomie für den Betreiber. Dies beginnt bereits damit, dass ein Gast das Lokal betritt und auf noch nicht weggewischten Speiseresten auf dem Fußboden ausrutscht und sich verletzt. Die Folge ist möglicherweise ein Krankenhausaufenthalt und eine Schmerzensgeldforderung. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Gaststätte übernimmt sowohl die Schmerzensgeldzahlung als auch die Forderung des Krankenversicherers für die Übernahme der Behandlungskosten…

Trotz aller hygienischen Vorsichtsmaßnahmen ist nicht auszuschließen, dass Lebensmittel, insbesondere Fleisch, verunreinigt sind. Dies hat im Zweifelsfall Auswirkungen. Es wird zu Schadensersatzforderungen von Gästen kommen, wenn sie dadurch erkranken. Bei selbst zubereiteten Speisen greift das Produkthaftungsgesetz. Die Zahlung ist in diesem Fall über die Betriebshaftpflicht sichergestellt.

Bei der Frage, ob sich die Gaststätte in angemieteten Räumen befindet, kommt auch die Frage ins Spiel, inwieweit ein Einschluss von Mietsachschäden in diesem Fall empfehlenswert ist. Rutscht beim Austausch eines leeren Bierfasses das Fass von der Sackkarre und beschädigt den Fußboden, greift die Betriebshaftpflichtversicherung bei der Schadensregulierung.

Es müssen aber nicht immer die extremen Schäden sein, einen Versicherungsfall darstellen. Die Bedienung kippt aus Versehen einem Gast ein Glas Rotwein über ein hochwertiges Kleidungsstück, welches nicht mehr gereinigt werden kann. Auch in diesem Fall ist die Haftpflichtversicherung gefordert. Stehen im Sommer Stühle, Tische und Sonnenschirme im Freien, geht gerade von den Sonnenschirmen ebenfalls eine Gefahr aus. Ein Windstoß, der einen Sonnenschirm umwirft, kann sowohl eine Verletzung bei einem Gast bewirken, als auch ein Auto beschädigen – beides ein Fall für die Betriebshaftpflicht.

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Bildquelle: Kerstin Riemer / Pixabay

Betriebshaftpflicht Imbissstube – keine Haftung für verbrannte Würste

Betriebshaftpflichtversicherung Imbissstube

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine Imbissstube ist aus mehreren Gründen ein absolutes Muss für den Besitzer. Zum einen gehen von den Gerätschaften die der Essenszubereitung dienen, durchaus Gefahren aus. Zum anderen kann auch in der Stube selbst ein Gast einen Schaden erleiden. Rutscht er beispielsweise auf einem verschütteten, noch nicht aufgewischten Getränk aus und verletzt sich, ist der Besitzer der Imbissstube in der Haftung…

Verschüttet er beim Service eine fettige Soße auf der Kleidung des Gastes und eine Reinigung ist unmöglich, greift die Betriebshaftpflichtversicherung für die Imbissstube ebenfalls.

Personenschäden sind kritisch, können die Schadensersatzforderungen, auch von den Krankenversicherern im Falle einer notwendigen Heilbehandlung, schnell in die Tausende gehen. Immer wieder ist zu lesen, dass eine Fritteuse oder ein Grill Feuer gefangen haben. Kommt es dabei zu Gebäudeschäden, ist dies ebenfalls ein Leistungsfall für die Betriebshaftpflichtversicherung der Imbissstube. Werden nur die angemieteten Räumlichkeiten beschädigt, leistet der Versicherer im Rahmen der Mieterhaftpflicht, die als Deckungserweiterung eingeschlossen werden kann. Ebenfalls kritisch wird es, wenn einer oder mehrere Gäste an den zubereiteten Waren erkranken. Bei unsachgemäßer Entsorgung von Fett oder Essensresten muss ebenfalls mit einem Schaden auf der Grundlage des Umwelthaftungsgesetzes gerechnet werden. Die Umwelthaftpflicht als Bestandteil der Betriebshaftpflicht für die Imbissstube reguliert in diesem Fall den Schaden.

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Betriebshaftpflicht Konditorei – damit nichts schwer im Magen liegt

Betriebshaftpflicht Konditorei

Für eine Konditorei gilt, wie für alle Unternehmen mit Kundenverkehr, dass der Versicherungsschutz ein Muss ist. Sachschäden, mit Ausnahme von Mietsachschäden, sind weniger die Risiken, Personenschäden sind sehr viel wahrscheinlicher. So haftet der Konditor beispielsweise, wenn Personen durch zubereitete Speisen erkranken. Dabei ist es unerheblich, ob der Konditor selbst oder ein Mitarbeiter die Zubereitung vorgenommen hat.

Es kann aber auch passieren, dass Kunden in der Konditorei ausrutschen und sich verletzen.

In diesem Fall übernimmt die Betriebshaftpflicht alle Kosten. Außer Schmerzensgeld kann auch die Krankenkasse Regress anmelden. Die Betriebshaftpflicht für die Konditorei übernimmt in diesem Fall auch die Kosten für die Heilbehandlung, da die Kassen diese Kosten beim Verursacher des Schadens einfordern.

Im Extremfall bleibt eine Person nach einem Sturz Teilinvalide und ist nicht mehr in der Lage den Beruf auszuüben. Mögliche Rentenforderungen werden dann im Rahmen der Vermögensschadenshaftpflicht übernommen.
Konditoreien befinden sich meistens in angemieteten Ladenlokalen. Kommt es zu einem Schaden in den Räumlichkeiten, ein Kühlschrank rutscht beim Transport ab, und beschädigt den Fußboden, übernimmt die Versicherung die Reparatur im Rahmen der Klausel für Mietsachschäden. Um die Kosten für den Beitrag möglichst gering zu halten, kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Damit übernimmt der Konditor die Bagatellschäden bis zur vereinbarten Grenze selbst.

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