Die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Buchhandel schützt den Buchhändler vor Schadensersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Nun mag die Frage aufkommen, welche versicherungsrelevanten Risiken von einem Buchhandel, respektive den Mitarbeitern eines Buchhandels ausgehen können. Wie bei jedem Einzelhandelsunternehmen gibt es zwei ganz klassische Beispiele für einen Personen- oder Sachschaden mit Regressforderungen, welche durch die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Buchhandel abgedeckt sind.
- Die Geschäftsräume werden nass aufgewischt, aber von dem entsprechenden Mitarbeiter weder getrocknet, noch wird ein Warnhinweis aufgestellt. Ein Kunde rutscht aus und bricht sich ein Bein. Neben der Schmerzensgeldforderung wird auch die Krankenkasse die entstandenen Behandlungs- und Krankenhauskosten einfordern. Die Größenordnungen dafür können den Buchhändler durchaus ruinieren, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht
- Ein defekter Heizstrahler entzündet den Buchbestand, die Räumlichkeiten und angrenzenden Räume brennen aus. Die Kosten für den Schaden betreffen nicht nur den Geschäftsinhalt, die Bücher, sondern auch den Schaden am Gebäude und den Feuerwehreinsatz. Es kann sich jeder leicht ausmalen, wie es um den Buchhändler finanziell bestellt ist, wenn er keine Betriebshaftpflicht für seinen Buchhandel besitzt.
Angestellte sind mitversichert
Die Betriebshaftpflichtversicherung für den Buchhandel gilt nicht nur für den Inhaber, sondern natürlich auch für die Mitarbeiter. Ist der Verkaufsraum angemietet und ein Mitarbeiter verliert den Schlüssel, muss gegebenenfalls die Schließanlage im Gebäude ausgetauscht werden. Dieses Zusatzrisiko sollte auf jeden Fall mit eingebunden werden. Die Deckungssummen für Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich heute gewaltig von den Angeboten vor einigen Jahren. Diese betragen heute mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden. Eventuell kann eine Selbstbeteiligung sinnvoll sein, um die Prämie zu verringern. Die Prämie selbst wird anhand des Umsatzvolumens und der Anzahl der Mitarbeiter ermittelt. Ein Inhaber einer kleinen Buchhandlung muss also nicht befürchten, dass die Versicherungsprämie einen erheblichen Teil seiner Jahreseinkünfte aufzehrt.
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Bildquelle: Lupo / PIXELIO