Betriebshaftpflicht für den Baustoffhandel – ein stabiles Fundament

Betriebshaftpflicht Baustoffhandel

Als Unternehmer haften Sie, falls eine Person oder eine Sache durch ihr Unternehmen geschädigt wird. Die Risiken, die auch der Baustoffhandel birgt, sollten nicht unterschätzt werden. Es stellt sich natürlich zunächst die Frage, welche Schäden ein Unternehmen verursachen kann.

Dazu einige Beispiele:

  • Ein Mitarbeiter stapelt Baustoffe nicht korrekt, die oberste Lage fällt herunter und verletzt einen Kunden. Gemäß BGB §§ 823 ff. sind Sie schadensersatzpflichtig.
  • Durch einen Brand in einem Lager mit Kunststoffgebinden gerät kontaminiertes Löschwasser in das Erdreich. Da die Verunreinigung durch ihren Betrieb verursacht wurde, gehen die Kosten für die Dekontaminierung gemäß Umwelthaftungsgesetz zu ihren Lasten.
  • Ein Mitarbeiter berät den Endkunden, einen Baumarkt falsch. Im Ergebnis wird für einen bestimmten Auftrag das falsche Material, beispielsweise ungeeigneter Dichtstoff geliefert, der eine mangelhaften Ausführung des Gewerkes zur Folge hat.
  • Die Auslieferung der Ware bedeutet ebenfalls ein zusätzliches Risiko. Baustoffe werden in aller Regel „frei Bordsteinkante“ geliefert. Damit muss der Fahrer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Tut er dies nicht, und es kommt dadurch zu einem Schadensereignis, ist er, und damit das Unternehmen, in der Haftung.
  • Eine spezielle Betriebshaftpflicht Baustoffhandel ist unabdingbar. Die oben angeführten Beispiele zeigen, wie vielschichtig die Risiken sind, welche von dem Unternehmen ausgehen können. Vor diesem Hintergrund ist es um so wichtiger, dass der Vertrag umfassend ausgestaltet ist.

Worauf ist bei einer Haftpflicht zu achten?

Bei dem Abschluss einer Betriebshaftpflicht für einen Baustoffhandel sollte nicht mit Risikoausschlüssen agiert werden, die Schadenssummen können immens werden.

  • Umfassende Deckung entsprechend aller möglichen Risiken.
  • Die Deckungssumme sollte für Sach- und Personenschäden betragen so hoch wie möglich angesetzt werden. Die Regel sind zwar drei oder fünf Millionen Euro Deckungssumme, besteht die Möglichkeit, diese auf zehn Millionen zu erhöhen, ist es empfehlenswert.
  • Die Prämie richtet sich auch nach der Anzahl der Mitarbeiter. Auch Aushilfen, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Praktikanten müssen berücksichtigt werden.

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Bildquelle: Stihl024 / PIXELIO