Unter Leitungsschäden versteht man nicht Schäden durch falsche Anleitung von Mitarbeitern durch einen Vorgesetzten. Es handelt sich dabei um Schäden an Erdleitungen jeglicher Art und an elektrischen Freileitungen und Oberleitungen. Bei Leitungsschäden handelt es sich um eine besondere Art von Bearbeitungsschäden. Diese sind nur in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, wenn sie besonders in der Police oder den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Insbesondere für Betriebe des Bauhauptgewerbes, aber auch des Baunebengewerbes, ist dieser Einschluss wichtig. Beschädigt ein Bagger bei Aushubarbeiten eine Stromleitung, und ein ganzer Stadtteil ist ohne Strom, so sind nicht nur die eigentlichen Reparaturkosten zu tragen. Besonders die Folgekosten durch zum Beispiel verdorbene Kühlwaren, oder auch Verdienstausfälle, wenn Firmen nicht mehr Arbeiten konnten, können enorm sein.
Ein Beispiel der Leitungsschäden im Baunebengewerbe
Einer unserer Kunden hat vor einigen Jahren eine Hauptleitung der Telekom getroffen wodurch eine ganze Universität nebst angrenzenden Stadtvierteln für zwei Tage vom Internet und Telefon getrennt waren. Die Kosten für das flicken der Leitung betrugen ca. 5% des Gesamtschadens. Generell ist ein Bauunternehmen verpflichtet vor Baubeginn Informationen über Leitungen im Arbeitsgebiet einzuholen und bei Gefahr vorsichtig nach der Leitung auf die Suche zu gehen.
Oftmals versucht die Versicherung mit genau dieser Argumentation eine Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit zu reduzieren oder zu verweigern, doch passieren die meisten Schäden nicht durch Unvorsichtigkeit, sondern durch falsche Informationen in den Unterlagen womit die Versicherung des ausführenden Unternehmens eher mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche beschäftigt ist. Aber auch Transportbetriebe welche Sperrgüter oder Schwerlast transportieren sollten auf diesen Punkt in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung achten. Denn ein Leitungsschaden an der Oberleitung der Bahn ist auch nicht billig.
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