Betriebshaftpflichtversicherung Kindergarten – Wenn die Kleinen was anstellen

Betriebshaftpflichtversicherung Kindergarten

Erzieherinnen in einem Kindergarten sind manchmal nicht zu beneiden, gleich, ob es ein öffentlicher Kindergarten ist oder ein privat betriebener. Der Nachwuchs schafft es immer wieder, dass die Erwachsenen die Luft anhalten und ständig auf der Hut sein müssen. Welches Risiko in einem Kindergarten besteht, lässt sich aus dem Sachverhalt ableiten, dass ein Kindergarten in Deutschland nur betrieben werden darf, wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Kindergarten besteht. Aber warum eigentlich?

Dabei geht es nicht nur darum, dass sich ein Kind verletzt und gegen den Betreiber eine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzklage durch die Eltern angestrebt wird. Die Kinder selbst können, auch unter Aufsicht, durchaus Schäden anrichten, die dann dem Kindergartenbetreiber als Aufsicht führende Institution möglicherweise angelastet werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Kindergarten ist nicht nur aus gesetzlicher Sichtweise ein absolutes Muss.

Welche Risiken deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Kindergarten ab?

  • Ein Kind verletzt sich beim Spielen oder wird durch ein anderes Kind trotz Aufsicht verletzt.
  • Ein Kind reißt sich beim Spaziergang los, läuft auf die Straße und ein Autofahrer verursacht dadurch einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern.
  • Die Ausgabe von Nahrungsmitteln muss im Antrag vermerkt sein, ansonsten ist dieses Risiko nicht abgedeckt. Der Kindergarten bietet Essen und Trinken. Ein Kind erkrankt durch die Lebensmittel, weil diese nicht mehr genießbar waren, der Kindergarten ist im Zweifelsfall in der Haftung.
  • Befindet sich der Kindergarten in gemieteten Räumen, muss das Schlüsselrisiko Bestandteil der Betriebshaftpflicht für Kindergarten sein. Der Verlust eines Schlüssels bedingt unter Umständen den Austausch der Schließanlage.
  • Sind die Räumlichkeiten und Gegenstände darin gemietet, müssen auch Schäden an Mietsachen abgedeckt sein.

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung für den Kindergarten kommt es darauf an, die Risiken abzudecken, welche von dem Betrieb ausgehen. Für die Mitarbeiter empfiehlt es sich auf jeden Fall, in der Privathaftpflicht den Zusatzbaustein der Berufshaftpflicht für Erzieher mit einzuschließen, um im Falle des Vorwurfs der Verletzung der Aufsichtspflicht abgesichert zu sein.

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Bildquelle: Engin Akyurt / Pixabay