Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist ein wichtiges Thema, welches in den Grundzügen von jedem verstanden werden sollte. So tauchen einige Rechtsfolgen auf, die mit einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verbunden sind. Jedem muss klar gemacht werden, dass jedermann, der in seinem Verantwortungsbereich Gefahren schafft oder andauern lässt, auch dafür zu sorgen hat, im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit Gefahren von Dritten abzuwenden.

Hier sind einige Beispiele:
  • Der bekannteste Fall einer Verkehrssicherungspflicht ist, dass Freiräumen und Streuen von Gehwegen im Winter…
  • Jeder Bewohner ist verpflichtet die Gefahr eines Sturzes auf einem glatten Weg zu minimieren, sobald ein Gehweg vor dem Haus vorhanden ist.
  • Wer der Öffentlichkeit Kinder- oder Abenteuerspielplätze  zur Verfügung stellt, muss entsprechend der Zielgruppe für Sicherheit sorgen.
  • Wer gewerblich Verkaufs- oder Aufenthaltsräume öffnet, hat eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht und muss auch eventuell besondere Organisations-Überwachungsmaßnahmen treffen.
  • Es besteht eine Verpflichtung des Bauunternehmers, während der Dauer des Baus die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so abzusichern, dass objektiv erkennbare Gefahren von Dritten abgehalten werden.
  • Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten bei Durchführung von Sport- und Massenveranstaltungen. Die Sicherheit der Beteiligten muss garantiert sein, somit sind entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Verletzungsgefahren einzuleiten.
  • Ein Sonderfall der Verkehrssicherungspflicht ist der Bereich „Produzentenhaftung“. Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen sind durch das Produktionshaftungsgesetz gesetzlich normiert. In diesem Fall muss geklärt werden, unter welcher Voraussetzung der Hersteller eines Produkts für Schäden Dritter einzustehen hat.
Verkehrssicherungspflicht

Es gibt noch zahlreiche Beispiele, die eine Verkehrssicherungspflicht erklären, aber zunächst reichen die oben genannten. Bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann es neben einer Haftung aus unerlaubter Handlung ev. auch zu einer Verletzung der Sorgfaltspflicht in Rahmen eines bestehenden oder angebahnten Vertragsverhältnisses kommen, die einen Schadensersatzanspruch auslösen kann. Bei solch einer Konstellation haben wir es mit einer „Anspruchskonkurrenz“ zutun. Darunter versteht man, dass innerhalb eines Deliktrechts zur Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen -je nach Situation- mehrere Anspruchsnormen zu Verfügung stehen. Somit kann eventuell ein Schadensersatzanspruch mit einer weiteren Rechtsvorschrift begründet werden. Für den Geschädigten kann es von großem Vorteil sein, sich auf verschiedene Anspruchsgrundlagen berufen zu können.

Besteht eigentlich eine Verkehrssicherungspflicht  auch solchen Personen gegenüber, die ein Grundstück oder eine Baustelle unbefugt betreten?

Grundsätzlich wird bei dieser Konstellation von der Rechtsprechung eine Haftung verneint. Eine Pflicht gegenüber einem Verletzten gibt es nur, wenn dieser befugtermaßen in den Gefahrenbereich eintritt. Jedoch gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Es wird weiterhin von einer Verkehrssicherungspflicht angenommen, wenn nach den gegebenen Umständen mit einem Betreten gerechnet werden muss.  Dieser Sonderfall ist das unberechtigte Betreten einer Baustelle durch Kinder. Sie ignorieren die Verbotstafeln, sehen in ihrem Spiel- und Erkundungstrieb nicht die drohende Gefahr und sind auch vielfach unberechenbar in ihrem Verhalten. Der Bauherr bzw. der verantwortliche Bauunternehmer hat trotz der unberechtigten Betretung alles Zumutbare zu tun, um die Gefahrenstelle ausreichend abzusichern.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt zum Beispiel Schäden aus dem Verletzen der Verkehrssicherungspflicht ab.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Betriebshaftpflicht sind können Sie uns unter folgendem Link gerne kontaktieren, wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Bildquelle: Stefan Ostermann  / pixelio.de

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!