Das erste Schriftstück, das ein Kinobetreiber nach dem Pachtvertrag unterschreiben sollte, ist die Betriebshaftpflicht für das Kino. Dafür gibt es gute Gründe. Der wichtigste ist der Versicherungsschutz bei Personenschäden. Entsteht beispielsweise aufgrund von Rauchentwicklung eine Panik im Zuschauersaal und die Fluchtwege sind fahrlässig verstellt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen verletzt werden…
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Kommt es zu Schadensersatzklagen, greift in diesem Fall die Betriebshaftpflichtversicherung für das Kino, um die Forderungen zu erfüllen.
Erweiterter Versicherungsschutz ist auch notwendig, wenn das Kino einen Kiosk betreibt. Zum einen bergen die elektrischen Geräte ein Risiko durch Kurzschluss oder Ähnliches, zum anderen ist der Betreiber in der Haftung, wenn durch Besucher durch zubereitete Speisen erkranken. Das Produkthaftungsgesetz nimmt ihn hier in die Pflicht. Der Pächter oder Eigentümer des Kinos ist auch in der Haftung, wenn seine Mitarbeiter einen Schaden verursachen. Ist das Kino angemietet, sind Beschädigungen am Gebäude nicht auszuschließen. Der Einschluss des Versicherungsschutzes für Mietsachschäden reguliert in diesem Fall Ansprüche des Vermieters
Gerade Personenschäden bedürfen eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Trotz aller Umsicht kann es passieren, dass ein Besucher auf einem nassen Fleck im Foyer ausrutscht und sich beim Stürzen verletzt. Je nach Schwere der Verletzung können in diesem Fall enorm hohe Kosten auf den Kinobetreiber zukommen, die seine wirtschaftliche Existenz bedrohen können. Die Deckungssumme für Personenschäden sollte so hoch wie möglich angesetzt sein, um auch bei Schadensersatzansprüchen mehrerer Personen einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben. Die Haftpflichtversicherung greift allerdings auch, wenn es darum geht, ungerechtfertigte Ansprüche Dritter abzuweisen. Grundsätzlich wird immer zuerst geprüft, ob überhaupt ein Verschulden des versicherten Unternehmens vorliegt oder nicht.
Die besten Ratgeber sind unabhängig
Wer eine Betriebshaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind!
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Bildquelle: © Rainer Sturm / PIXELIO
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