Pflichtversicherung oder nicht?
Der Name Betriebshaftpflichtversicherung ist für viele Kunden irreführend denn das Wort „Pflicht“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass die Versicherung abgeschlossen werden muss…
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Eine Betriebshaftpflichtversicherung schließt man immer freiwillig ab, sie ist also nicht vorgeschrieben. Vielmehr meint das Wort Pflicht in diesem Zusammenhang, dass man verpflichtet ist, für Schäden, die man anderen auch unbeabsichtigt zufügt, haften muss.
Mit der Berufshaftpflichtversicherung verhält es sich allerdings anders denn in vielen Fällen ist diese Voraussetzung zur Ausübung des Berufes. Das trifft zum Beispiel auf Architekten, Ärzte, Anwälte, Ingenieure und alle beratenden Berufe zu. Bei diesen Berufsgruppen ist ein besonders hohes Risiko von Schäden an Dritten festzustellen und bei diesen beratenden Tätigkeiten ist das Gefährdungspotenzial, vor allem für Vermögensschäden, besonders hoch.
Für manche Berufsgruppen Pflicht
So kann der Konstruktionsfehler eines Architekten weitreichende Folgen für den Bauherren haben und große Schäden verursachen. Falsche Marktanalysen eines Unternehmensberaters sind ein weiteres Beispiel für eine hohe Gefahr, einen Kunden zu schädigen. Durch den Behandlungsfehler eines Arztes zum Beispiel wenn dieser eine falsche Diagnose stellt, einen Fremdkörper nach der OP im Patienten hinterlässt oder ein medizinisch-technisches Gerät falsch bedient, ist schnell ein Personenschaden entstanden oder mit Schmerzensgeld schnell die finanzielle Belastungsgrenze eines Freiberuflers oder Unternehmens überschreiten kann.
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