Betriebshaftpflichtversicherung Fahrschule – Damit Ihr Unternehmen läuft

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine Fahrschule ist unabdingbar. Auf den ersten Blick kann nicht viel passieren, da der Schwerpunkt der Fahrschule auf den Autos liegt. Diese sind über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine Fahrschule ist aber mehr, als nur die Anzahl der Autos. Fahrschüler nehmen am theoretischen Unterricht in den Räumlichkeiten teil, genau hier liegt das Risiko der Fahrschulinhaber. Stolpert ein Schüler über ein unsauber verlegtes Kabel und verletzt sich, werden unter Umständen Schadensersatzforderungen gegen den Inhaber geltend gemacht.Dabei ist es unerheblich, ob das Kabel vom Besitzer oder einem anderen Mitarbeiter verlegt wurde.  In den meisten Fällen befinden sich Büro und Schulungsraum in angemieteten Räumen. Entsteht hier ein Schaden, greift ebenfalls die Betriebshaftpflichtversicherung für die Fahrschule im Rahmen des eingeschlossenen Mietrisikos. Als zusätzlicher Baustein empfiehlt sich die Absicherung bei Schlüsselverlust. Verliert ein Mitarbeiter oder ein Inhaber den Schlüssel, muss im Zweifelsfall die Schließanlage für das gesamte Gebäude ausgetauscht werden.

Betriebshaftpflichtversicherung Fahrschule

Zusätzlich zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Fahrschule gilt die Berufshaftpflicht als wichtig. Greift der Fahrlehrer während der Übungsstunde dem Schüler in das Lenkrad und es kommt zu einem Unfall, ist die Haftungsfrage noch nicht eindeutig. Stellt sich heraus, dass das Eingreifen überflüssig war, ist der Fahrlehrer im Regress. Ein Fahrschulbetrieb ist im Gegensatz zu einem Chemieunternehmen wesentlich weniger gefährlich, birgt aber die kleinen Alltagsrisiken, die schnell große Kosten verursachen können.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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Betriebshaftpflicht Fotolabor – sonst wird es nach einem Schaden negativ

Betriebshaftpflicht Fotolabor

Die Risiken in der Betriebshaftpflicht für ein Fotolabor haben sich mit Einzug der digitalen Fotografie deutlich verändert. Natürlich finden Laugen und andere chemische Mittel immer noch Anwendung.

Damit besteht auch die Notwendigkeit, das Umweltrisiko entsprechend abzusichern. Da sich auch nie ausschließen lässt, das betriebsfremde Personen sich im Labor aufhalten und unverschuldet durch eine Unachtsamkeit der Laborbetreiber zu schaden kommen, muss der Versicherungsschutz auch einen möglichen Personenschaden einschließen.

Die größte Bedeutung für ein Fotolabor besteht jedoch in der Absicherung für das Datenschutzrisiko. Ein Mitarbeiter vertauscht ein Foto, der unrechtmäßige neue Eigentümer veröffentlicht es. Das Labor kann davon ausgehen, dass es mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert wird.

Neben dem Datenschutz kann auch eine Urheberrechtsverletzung durch die Publikation vorliegen. Der Vermögensschadenhaftpflicht muss aus diesem Grund besonderes Gewicht zu kommen.

Angenommen, die Firma befindet sich in angemieteten Räumen und ein Mitarbeiter beschädigt den Fußboden. Die Kosten für die Reparatur übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für das Fotolabor im Rahmen der Klausel für Schäden an gemieteten Sachen.

Ein Vergleich zeigt, dass die Prämie für eine Versicherung für ein Fotolabor nicht so teuer ist, und legt dar, wo Versicherungsschutz günstig erhältlich ist. Beim Beitrag lässt sich noch mehr sparen, wenn ein Selbstbehalt vereinbart wird. In diesem Fall trägt die Firma die Kosten für Bagatellschäden selbst, der Versicherer greift erst, wenn der Selbstbehalt überschritten wird. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall, nicht pro Jahr.

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Betriebshaftpflicht Fuhrunternehmen – damit das Unternehmen rollt

Betriebshaftpflicht Fuhrunternehmen

Wer als Fuhrunternehmer denkt, der Versicherungsschutz für den LKW sei ausreichend, irrt. Eine Betriebshaftpflicht für Fuhrunternehmen schützt gegen die Risiken, welche von dem Beruf selbst ausgehen, aber auch von dem damit einhergehenden Bürobetrieb. Darüber hinaus schützen die Frachtführerhaftpflicht und die Speditionshaftpflicht vor Schäden, die beispielsweise durch die zu späte Lieferung des Transportgutes beim Kunden oder durch falsche Zolldeklaration entstehen.

Bei der Frachtführerhaftpflicht handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Ohne diese Versicherung darf der Beruf nicht ausgeübt werden. Ein Fahrzeug zu lenken, ist das eine. Aber die beförderten Güter müssen auch be- und entladen werden. Gerade wer mit einer Ameise arbeitet, weiß, dass von diesem Gerät durchaus Risiken ausgehen können. Ameisen sind nicht-versicherungspflichtige Hubfahrzeuge. Wird ein Passant während des Entladens dadurch verletzt, können auf den Fuhrunternehmer massive finanzielle Forderungen zu kommen. Je nach Schwere der Verletzung reichen diese von einem schlichten Schmerzensgeld bis hin zu Rentenzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Die Betriebshaftpflicht für das Fuhrunternehmen deckt solche Schäden. Aber bereits im Büro kann der Inhaber regresspflichtig werden. Ein Kunde stolpert über ein Kabel und verletzt sich.

Nicht ganz so spektakulär, aber ebenfalls teuer, sind Schäden an fremden Fahrzeugen oder an fremden Gebäuden während der Ladevorgänge.

Für die Betriebshaftpflicht eines Fuhrunternehmens sollten aber auch Einschlüsse berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise in Bezug auf die Ladevorgänge Tätigkeiten auf fremden Grundstücken. Transportschäden sind ebenfalls als Baustein in der Police anwählbar.

Befindet sich das Büro des Fuhrunternehmens in angemieteten Räumen, ist der Einschluss von Mietsachschäden sinnvoll. Werden Transportgüter auf dem Grundstück gelagert, ist zu prüfen, ob hier auch umweltgefährdende Stoffe dazu zählen. Der Umwelthaftung kommt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für Fuhrunternehmen bei einer möglichen Kontaminierung besondere Bedeutung zu. Die Verkehrshaftungsversicherung ist in der Regel kein Bestandteil der Betriebshaftpflicht für Fuhrunternehmen.

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Betriebshaftpflicht GaLa Bau

Betriebshaftpflicht GaLa Bau

Die Betriebshaftpflicht für ein GaLa Bau Unternehmen umfasst mehr, als nur Tätigkeiten auf fremden Grundstücken. Mögliche Personenschäden lassen sich nie ganz ausschließen, wahrscheinlicher ist es beim GaLa Bau, dass es zu Sachschäden kommt. Das größte Risiko dürfte bei Arbeiten im Garten von den kleinen Baggern ausgehen, welche häufig zum Einsatz kommen. Ein wenig zu tief gegraben und eine Leitung ist in Mitleidenschaft gezogen.

Die Betriebshaftpflicht für die Landschaftsgärtnerei sollte daher unbedingt auch Versicherungsschutz für Leitungsschäden mit einschließen. Die Betriebshaftpflicht umfasst natürlich auch einen Schaden, der durch Mitarbeiter verursacht wurde. Werden zusätzliche Subunternehmer beschäftigt, beispielsweise Elektriker, muss das Subunternehmerrisiko explizit bei der Betriebshaftpflicht für die Landschaftsgärtnerei mitversichert sein. Gleiches gilt auch, wenn der Gartenbau auch die Brunnenbohrung mit einschließt. Diese Tätigkeit muss bei Antragstellung ebenfalls erwähnt werden. Für einen Gartenbauer versteht es sich von selbst, dass die Tätigkeiten nur auf fremden Grundstücken ausgeübt werden. Wird beispielsweise die Terrasse des Kunden beschädigt, übernimmt die Versicherung auch hier die Kosten für die Regulierung des Schadens. Die Leistungen für den Versicherungsschutz hängen vom Umfang der Tätigkeiten ab und können entsprechend individuell vereinbart werden.

Empfehlenswert ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung für Bagatellschäden, da diese die Prämie deutlich vermindert.

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Betriebshaftpflicht Gärtnerei – wenn’s mal nicht so grünt

Betriebshaftpflicht Gärtnerei

Auf den ersten Blick ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine Gärtnerei doch gar nicht so wichtig, oder doch? Welche Gefahr geht schon von einer Pflanze aus? Von den Pflanzen geht in der Regel keine Gefahr aus, aber beispielsweise von einem Schlauch, der auf einem Weg zwischen den Beeten liegt. Stolpert ein Kunde und verletzt sich, kann es zu Schadensersatzforderungen kommen. Die Betriebshaftpflicht für die Gärtnerei übernimmt diese. Kommt es zu einer medizinischen Behandlung, fordert die Krankenkasse die Kosten dafür vom Gärtnereibetreiber zurück. Gerade für die Besitzer kleiner Betriebe kann eine solche Forderung ruinös werden.

Nicht jeder Gärtnereibetrieb liefert gekaufte Pflanzen aus. Ist dies der Fall, muss bei Antragstellung darauf hingewiesen werden, dass es durchaus auch zu Tätigkeiten auf fremden Grundstücken kommen kann. Gerade, wenn Büsche oder Sträucher auch noch eingepflanzt werden sollen. Kommt es dabei zu einer Beschädigung am Eigentum des Käufers, ist die Gärtnerei im Regress. Werden Pflanzen geliefert, dürfen auch mögliche Schäden während des Be- und Entladevorgangs nicht außer Acht gelassen werden.

Das Umwelthaftungsrisiko darf bei der Betriebshaftpflichtversicherung für eine Gärtnerei ebenfalls nicht unterschätzt werden. Wählt der Azubi den falschen Dünger oder die falsche Konzentration, kann eine Kontaminierung des Erdreiches und des Grundwassers die Folge sein. Der Gärtnereibetrieb ist in diesem Fall in der Haftung.

Zu guter Letzt stellt sich die Frage, ob der Gärtnereibetrieb auf eigenem oder gepachtetem Grund und Boden betrieben wird. In der Regel gehören zu einer Gärtnerei auch ein Büro und Lagerhallen. Mietsachschäden sollten daher ebenfalls Bestandteil der Betriebshaftpflicht für die Gärtnerei sein. Die Deckungssummen zu niedrig anzusetzen, könnte gerade bei dem oben beschriebenen Personenschaden fatale Folgen haben.

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Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung: Wenn Sauberkeit Gefahren birgt

Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung

Wer Tag für Tag seinen Dienst am Arbeitsplatz tut, freut sich über saubere Räumlichkeiten und über gepflegte Sanitäranlagen. Das gilt für Angestellte im Büro ebenso wie für Arbeitnehmer in der Produktionshalle, denn sie alle treffen sich in der Mittagspause im gemütlichen Aufenthaltsraum, sie sehen sich beim Kaffee holen in der kleinen Küche, und von Zeit zu Zeit steht auch der Besuch in den sanitären Anlagen an. Damit Büro- und Betriebsräume rund um die Uhr in einem ansehnlichen und repräsentablen Zustand bleiben, beauftragen viele Unternehmen eine Gebäudereinigung.

Sie wiederum trägt ein erhebliches Risiko, wenn Büromöbel und Böden nicht ordnungsgemäß gereinigt werden oder wenn Personen auf dem feuchten Boden ausrutschen und sich verletzen. In solchen Fällen schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung die Gebäudereinigung vor hohen Schadensersatzforderungen.

Welche Risiken fallen unter die Haftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht gilt grundsätzlich für jeden Betrieb in der Produktion oder im Handwerk. Nach einer gesetzlichen Vorschrift greift die Betriebshaftpflicht, wenn einer Person im Betrieb ein Schaden verursacht wurde. Solche Schäden können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein. Die Betriebshaftpflicht muss für solche Schäden aufkommen, und wenn ein Betrieb keine entsprechende Versicherung hat, trägt sie die Kosten für eine Schadensersatzforderung aus eigener Tasche. Eine Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung greift bei Schäden, die aus der unsachgemäßen Pflege von Büromöbeln oder Fußböden entstehen. Wird ein Boden falsch gereinigt und wird dadurch stumpf, wird der Kunde diesen Boden austauschen lassen. Die Kosten gehen zu Lasten des Gebäudereinigers. Stürzt ein Kunde oder ein Mitarbeiter auf einem nassen Boden, der nicht ausreichend gekennzeichnet war, sind Schadenersatzforderungen fällig. Diese können eine immense Größenordnung ausmachen. In solchen Fällen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung die ideale Versicherung für alle Unternehmen, die als Gebäudereiniger tätig sind.

Welchen Schutz genießen die Mitarbeiter?

Eine Betriebshaftpflicht muss grundsätzlich auch die Arbeitnehmer versichern, die für ein Unternehmen tätig sind. Allerdings ist in der Regel eine leichte Fahrlässigkeit versichert, bei grober Fahrlässigkeit wird der Arbeitnehmer mindestens teilweise selbst für den Schaden aufkommen müssen. Hat er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bleibt die Frage, ob sie für solche Schäden einspringt. In der Regel ist ein am Arbeitsplatz verursachter Schaden aber nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Als Arbeitnehmer ist man deshalb gut beraten, Informationen zu beschaffen, wie man sich selbst als Gebäudereiniger vor solchen Schadensersatzforderungen schützen kann.

Wie findet man eine gute Betriebshaftpflicht?

Bei der Suche nach einer guten Betriebshaftpflichtversicherung für die Gebäudereinigung ist zunächst darauf zu achten, dass die Kosten zwar moderat sein sollen, doch auch die Leistungen sind von großer Bedeutung. Wie bei jeder anderen Versicherung ist es wenig sinnvoll, ausschließlich auf den Preis abzustellen, da insbesondere die Leistungseinschlüsse und die Leistungsausschlüsse wichtig sind. Wer sich aus Kostengründen für einen sehr günstigen Tarif entscheidet, riskiert bei relevanten Leistungen einen Ausschluss der Kostenübernahme und muss für entstehende Forderungen schließlich doch selbst aufkommen. Deshalb ist es elementar, auch auf die Leistungseinschlüsse der gewählten Versicherung zu achten. Dabei ist weniger die gängige Werbung ausschlaggebend. Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung findet man nur durch einen sorgfältigen Vergleich.

Welche Rolle spielt ein Vergleichsrechner?

Wer sich auf die Suche nach einer guten Betriebshaftpflicht macht, verwendet dazu einen Vergleichsrechner. Er wird mit wenigen Eingaben berechnen, wie viel EUR eine angemessene Haftpflicht kostet. Dazu benötigt der Rechner einige Informationen, denn er verlangt in der Regel die Anzahl der Arbeitnehmer, die abzusichern sind. Auch Informationen zur gewünschten Versicherungssumme sind Inhalte, welche der Rechner benötigt. Wer solche Fragen für seine Betriebshaftpflicht nicht selbst beantworten kann, verzichtet besser darauf, ein Angebot mit einem Online-Rechner zu berechnen. Möchte man dennoch ein günstiges Angebot für die Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung haben, nimmt man Kontakt zu einem Versicherungsmakler wie uns auf. Er steht in Kontakt mit vielen Versicherungen, und von jedem Versicherer wird er ein günstiges Angebot aus einem leistungsstarken Tarif anfordern. Der Versicherungsmakler ist also der erste Kontakt für alle,  die ihren Versicherungsbedarf nicht genau identifizieren können.

Welche Unterstützung leistet ein Makler?

Ein Versicherungsmakler, wie wir, geht bei seinem Versicherungsvergleich der Tarife so vor: Er benötigt zunächst einige Informationen, welche Inhalte die Haftpflicht abdecken soll. Dazu wird der Makler mehrere Fragen stellen. Er will beispielsweise wissen, ob ein Winterdienst angeboten wird. Vielleicht führt der Makler auch einen Versicherungsvergleich für ergänzende Absicherungen durch, so zum Beispiel für eine private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung. Das gilt für die vorgeschriebene Krankenversicherung ebenso wie für leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherungen mit oder ohne Winterdienst und weiteren Zusatzleistungen.

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Betriebshaftpflichtversicherung für einen Hausmeisterservice – Worauf achten?

Warum ist eine Betriebshaftpflicht für einen Hausmeisterservice wichtig?

Ein Hausmeister ist für viele Bereiche in Haus, Hof und Garten verantwortlich. Er ist für den Winterdienst, bei kleineren Schäden für kleinere Reparaturen zuständig. Desweiteren ist er direkter Ansprechpartner für die Mieter des Objekts, für das er verantwortlich ist. Er ist also auch vielen Risiken ausgesetzt, da der Beruf des Hausmeisters die Instandhaltung, Pflege und Überwachung, also ein breites Feld umfasst. Diese Risiken muss die Betriebshaftpflichtversicherung für Hausmeister abdecken.

Was leistet die Betriebshaftpflicht für einen Hausmeisterservice?

Betriebshaftpflichtversicherung Hausmeister

Grundsätzlich erbringt die Betriebshaftpflichtversicherung für Hausmeister und Hausmeisterservices Leistungen für den Betriebsinhaber und für weitere in dem Betrieb angestellte und auch genannte Personen.

Die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung umfassen grundsätzlich erst einmal Sach- und Personenschäden, insofern sie von dem Betriebsinhaber, oder seinen Angestellten verursacht wurden. Die Betriebshaftpflicht erbringt dann aber nur noch Leistungen, die ausdrücklich im Versicherungsvertrag aufgenommen worden sind.

Die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung werden beispielsweise im Folgenden festgehalten:

  • Garten- und Landschaftspflege (Hecken schneiden, Unkraut entfernen, Blumen gießen, Rasen mähen und sprengen)
  • Strauch- und Baumpflege inklusive Baumfällarbeiten
  • Kehrdienst, Müll- und Abfallkörbe leeren
  • Winterdienst (Schnee räumen und streuen)
  • Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten
  • Sperrmüllbeseitigung
  • bei öffentlichen Anlagen: Toilettenbetreuung (Seife, Handtücher)
  • Dachrinnenreinigung, Abfluß- und Siphonreinigung
  • Reinigung von Bodenrinnen, Fußrosten und Wassereinläufen
  • Überwachung der Gesamtanlage
  • Überwachung von Heizungs- und Aufzugsanlagen
  • Glühbirnen- und Dichtungswechsel
  • Türscharniere ölen, Ausbesserungen an Teppichen, Tapeten und viele mehr

Der Leistungskatalog ist sehr umfangreich und kann auch Sondervereinbarungen beinhalten.

Wie teuer ist eine Betriebshaftpflicht für einen Hausmeisterservice?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Hausmeisterservice muss ein großes Spektrum umfassen. Dafür wurden Sonderkonzepte erarbeitet. Diese unterscheiden sich durch ein erweitertes Deckungskonzept, sowie flexible Deckungssummenwahl von einer einfachen Betriebshaftpflicht. Es ist dringend zusätzlich zu einer Umweltschadenhaftpflichtversicherung zu raten. Die Kosten für einen Hausmeisterservice sind nicht pauschal zu beziffern. Die Prämien sind unterschiedlich nach Deckungssummen, Anzahl der Mitarbeiter und auch nach Versicherungsumfang. Es ist auf jeden Fall ratsam einen Vergleich der Angebote durchzuführen. Diese Vergleiche werden von vielen Unternehmen auf ihrer Startseite angeboten.

Reicht die Betriebshaftpflicht, oder gibt es auch andere sinnvolle Versicherungen für einen Hausmeisterservice?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine gute Basis für ein Unternehmen, aber es gibt, je nach Umfang der angebotenen Leistungen des Unternehmens noch weitere sinnvolle Versicherungen.

Als erstes ist eine Berufshaftpflichtversicherung zu nennen. Diese ist eine gute Ergänzung zur Betriebshaftpflicht. Sie übernimmt allgemein:

  • die Kosten zur Klärung der Haftungsfrage
  • die Befriedigung rechtmäßiger Schadenersatzansprüche bis zur Höhe der max. Versicherungssumme
  • die Kosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche (auch Gerichts- und Anwaltskosten)
  • Vermögensschäden bei Klienten, Mandanten und Kunden

Aber auch hier gilt, es ist auf die Details im Vertrag zu achten denn ganz wichtig in diesem Bereich ist auch eine Berufsunfähigkeitversicherung. Sie ist insofern wichtig, da ein Hausmeister einem hohen Risiko und einer hohen körperlichen Belastung ausgesetzt ist. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung. Für einen älteren Arbeitnehmer oder Selbständigen in einem Hausmeisterservice ist es empfehlenswert auf eine Erwerbunfähigkeitsversicherung als Alternative zurück zu greifen da diese für einen älteren Berufstätigen nicht so kostenintensiv ist, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie deckt allerdings nicht, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, den Fall ab das der Versicherungsnehmer krankheitsbedingt seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn der Versicherungsnehmer gar keinen Beruf mehr ausüben kann. Trotzdem ist sie sinnvoll für Menschen, die wie Hausmeister in einer hohen Risikogruppe arbeiten und dadurch schnell eine sehr hohe Prämie für eine Berunfsunfähigkeitsversicherung bezahlen müssen. Eine private Altersversorge ist heutzutage auch sinnvoll, diesbezüglich muss allerdings individuell beraten werden, da jeder einen anderen privaten Hintergrund hat und die Altersvvorsorge darauf zugeschnitten sein sollte.

Sehr sinnvoll erscheint auch eine Todesfallversicherung weil sie als Absicherung für die Hinterbliebenen, insbesondere von Kindern dient.

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Bildquelle: Melanie / Pixabay

Betriebshaftpflicht Hotel – das Wohlfühlpaket für den Hotelier

Betriebshaftpflicht Hotel

Ein Hotel, häufig als Ort der Erholung gedacht, birgt für den Betreiber zahlreiche Risiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Hotel bedarf zahlreicher Einschlüsse, wichtigster Punkt ist natürlich die Absicherung bei Personenschäden. Stolpert ein Gast über ein Staubsaugerkabel und stürzt, sind auch größere Verletzungen nicht auszuschließen.Weniger dramatisch, aber dennoch ein Fall für die Betriebshaftpflicht für das Hotel ist beispielsweise ein Stein im Müsli, der den Gast einen Zahn kostet…

In beiden Fällen werden Schadensersatzforderungen fällig, die auch die Kosten für eine mögliche Heilbehandlung durch die Krankenversicherung mit einschließen.


Kern der Haftung eines Hoteliers sind die Paragrafen 701 und 702 BGB, welche die Gefährdungshaftung regelt:

§ 701 Haftung des Gastwirts

(1) Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat.

Erfreulicherweise wird die Höhe der Haftung allerdings im §702 auf 3.500 Euro maximiert. Diese Maximierung entfällt jedoch, wenn den Gastwirt oder einen Mitarbeiter die Schuld an dem Schaden trifft.

Die Maximierung entfällt ebenfalls, wenn die beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen zur Verwahrung entgegengenommen wurden oder die Aufbewahrung abgelehnt wurde. Die Haftung greift insbesondere, weil der Gastwirt zur Verwahrung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten gesetzlich verpflichtet ist.

Werden besondere Leistungen, beispielsweise ein Schwimmbad, ein Saunabereich oder Tennisplätze zur Verfügung gestellt, müssen diese in der Risikobeschreibung explizit aufgeführt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Hotel verlangt besondere Deckungseinschlüsse.

Sofern neben der reinen Beherbergung auch eine Restauration betrieben wird, muss dieses Risiko ebenfalls in den Vertrag aufgenommen werden.

Die Betriebshaftpflicht für ein Hotel ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Risiken ein absolutes Muss für den Betrieb, da bereits ein geschädigter Gast mit einer Schadensersatzforderung den Hotelier ruinieren kann. Durch Deckungserweiterungen kann der Versicherungsschutz bestmöglich auf den tatsächlichen Bedarf abgestellt werden.

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Bildquelle: © Rainer Strumm  / PIXELIO

Betriebshaftpflichtversicherung Imkerei – wenn es mal nicht so süß kommt

Wer die Imkerei gewerbsmäßig betreibt, steht vor anderen potenziellen Risiken, als ein Schuster. Aus diesem Grund ist die Betriebshaftpflichtversicherung für die Imkerei ein sehr spezieller Versicherungsschutz. Sie leistet beispielsweise, wenn ein Bienenvolk wieder eingefangen werden muss. Greift das Volk bei seinem Ausflug Menschen oder Tiere an, und medizinische Heilbehandlungen sind die Folge, werden die Aufwendungen dafür übernommen.

Betriebshaftpflicht Imkerei

Grundsätzlich leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für die Imkerei bei allen Schäden, welche mit der Tätigkeit als Imker in Zusammenhang stehen. Einschließlich des Vertriebs von Honig! Dazu zählt auch, wenn ein Stand auf einem Wochenmarkt betrieben wird. Sollte ein Passant beispielsweise dort über ein Versorgungskabel stolpern und sich verletzen zahlt dies die Betriebshaftpflicht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Messen oder den Transport von Bienenvölkern.

Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflicht für die Imkerei besteht auch, wenn bei einer Besichtigung oder Führung durch den Imkerbetrieb ein Besucher einen Schaden nimmt. Wer in der Imkerei als Berater oder Sachverständiger tätig ist, hält sich unter Umständen auch auf anderen Grundstücken auf. Die Deckungserweiterung „Tätigkeit auf fremden Grundstücken“ sollte daher in der Betriebshaftpflichtversicherung für die Imkerei ebenfalls mit eingeschlossen sein.

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Bildquelle: © Maja Dumat  / PIXELIO

Betriebshaftpflichtversicherung IT-Unternehmen – In jedem Fall ein MUSS

Wie in jedem anderen Betrieb auch, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für IT-Unternehmen der wichtigste Versicherungsvertrag, da er nicht kalkulierbare Schadenersatzforderungen von Dritten prüft, reguliert oder abwehrt.

Das Prinzip einer Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung IT-Unternehmen

Wer arbeitet, macht auch Fehler und muss dafür einstehen – allerdings können kleine Ursachen große Wirkungen haben. Die gemachten Fehler oder Unachtsamkeiten können Schadenersatzforderungen zur Folge haben, die die eigene finanzielle Existenz gefährden. In diesem Fall greift eine Haftpflichtversicherung…

Sie befasst sich zunächst mit der Frage, ob die Schadenersatzforderungen überhaupt berechtigt sind. Also der Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auch wirklich vom Versicherten verursacht wurde. Ist dieser Punkt strittig, wird die Haftpflichtversicherung auch Gutachter oder Zeugen einsetzen, um notfalls vor Gericht ihren Versicherten zu verteidigen. Bei einer klaren Haftungsgrundlage werden die Schadenersatzforderungen der Höhe nach geprüft, denn Ansprüche auf Entschädigung bestehen nur zum Zeitwert – zumindest bei Sachschäden. Besteht dazu Einigkeit, wird der Schaden reguliert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für IT-Unternehmen ist demzufolge in jedem Bereich die wichtigste Absicherung.

Die Haftpflichtversicherung für IT-Unternehmer und Freelancer

Für die verschiedenen Berufsfelder in der IT-Branche gibt es spezielle IT-Haftpflichtversicherungen. Sie sichern zum Beispiel die potenziellen Schäden durch System-Administratoren, IT-Berater oder Programmierer entsprechend des konkreten Risikos ab. Selbstredend geht es dabei in erster Linie um Vermögensschäden, also finanzielle Schäden, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden zurückzuführen sind. Dies können zum Beispiel Mehrkosten wegen einer Falschberatung im IT-Bereich sein. Aber auch Fehler, die durch eine falsche Programmierung eines Abrechnungsprogrammes entstehen.

In zweiter Linie ist der Versicherungsschutz für das eigene Büro, aber auch bei Arbeiten auf fremden Grundstücken, zum Beispiel beim Auftraggeber vor Ort, intergiert. Im eigenen Büro können Besucher beispielsweise durch nicht gesicherte Fußbodenleisten zu Sturz kommen. Wenn eine Personen einen Schaden erleidet oder der IT-Berater bei seinem Auftraggeber wertvolle Geräte umstößt und so einen Sachschaden verursacht greift die Betriebshaftpflicht. In einigen Spezialpolicen werden auch Vermögenseigenschäden mitversichert, die zum Beispiel durch den Rücktritt eines Auftraggebers oder durch den Verlust wichtiger Dokumente beim Versicherten selbst verursacht werden können.

Beiträge für eine IT-Haftpflichtversicherung

Die Berechnungsgrundlagen ergeben sich zum einen aus der Jahres-Umsatzsumme, dem gewählten Versicherungsumfang sowie der gewünschten Versicherungssumme. Für die integrierte Betriebshaftpflicht werden meist Pauschallösungen angeboten. Für die reine Vermögensschadenabsicherung kann die Höchstgrenze der Entschädigungen ab 500.000 Euro frei gewählt werden. Sie sollte sich am Auftragsvolumen orientieren. Diese Summen stehen maximal pro Schaden zur Verfügung, dabei ist die Höchstleistung des Versicherers pro Versicherungsjahr auf das Zweifache begrenzt. Die gängigen Selbstbeteiligungen pro Schadenfall betreffen in der Regel nicht Personenschäden. Wenn ein Unternehmen eine IT-Haftpflichtversicherung abschließt, sind grundsätzlich alle Beschäftigten mitversichert, da sie zur Erwirtschaftung des Umsatzes beitragen. Sehr wichtig ist beim Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung die exakte und detaillierte Beschreibung der Tätigkeit. Nur so kann ein umfassender und passender Versicherungsschutz gewährleistet werden.

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