Betriebshaftpflichtversicherung für Dellentechniker, Smart-Repair und KFZ-Pflegebetriebe

Betriebshaftpflichtversicherung Dellentechniker

Seit mehreren Jahren sind wir Kooperationsmakler verschiederner Verbände unter anderem der ZEDE Team GmbH und Hagel online. Wir waren auch bereits öfter auf der IASRE und konnten uns durch viele Gespräche intensiv mit den Bedürfnissen selbstständiger Dellentechniker, mit und ohne Smart Repair, auseinandersetzen. Die Branche ist in Bewegung. Die einzelnen Verbände versuchen verstärkt, die qualitativ hochwertige Arbeit der Kollegen in das richtige Licht zu rücken. Ob die Zertifizierung der Dekra der allein richtige Weg hierzu ist, können und werden wir als Versicherungsmakler nicht beurteilen. Feststellen können wir aber eine hohe Qualität in der Arbeit, der bei uns versicherten Dellentechniker. Ihre langjährige Erfahrung, die gute Ausbildung und die Kooperation mit Netzwerken ermöglichen es uns die gute Schadenquote in Form einer sehr günstigen Versicherungsprämie an Sie weiterzugeben.

Betriebshaftpflicht-Spezialkonzepte incl. Bewegungsschäden!

Grundsätzlich hat jeder Kunde gegenüber der Werkstatt einen Schadensersatzanspruch aus § 241 Abs. 2 und § 280 Abs. 1 BGB, wenn diese eine sogenannte vertragliche Nebenpflicht verletzt und es infolge dessen zu Schäden am Fahrzeug kommt. Hierbei ist es zunächst unerheblich, ob das Fahrzeug während der Reparatur beschädigt wird oder ob das Fahrzeug zum Beispiel vom Hof geklaut wird. Neben dem Reparaturauftrag hat die Kfz-Werkstatt die Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Kunden pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren. Jedoch führt nicht jeder Schaden an einem Kundenfahrzeug zwangsläufig zu einer Haftung und einem sich daraus ergebenden Schadensersatzanspruch.

Einleuchtend und den meisten Selbstständigen bewusst, ist die Schadenersatzpflicht, wenn es während der Reparaturarbeiten zu weiteren Schäden kommt. z.B. zur Beschädigung eines elektrischen Fensterhebers während Dellen in der Tür entfernt werden. Auch haften Betreiber von Kfz-Werkstätten grundsätzlich für Schäden welche betriebsfremde Personen in der Werkstatt erleiden, z. B. Stolpern über einen Druckluftschlauch oder Ausrutschen auf einem Ölfleck. (Betriebsstättenrisiko). Diese Risiken können die meisten ernstzunehmenden Versicherer mittlerweile über die Betriebshaftpflichtversicherung für Dellentechniker abbilden. Das sogenannte Bearbeitungsrisiko für die Schäden und Folgeschäden am zu bearbeitenden Fahrzeug wurde früher meist über die sogenannte Zusatzhaftpflicht abgedeckt. In allen von uns angebotenen Konzepten ist das Bearbeitungsrisiko selbstverständlich in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Einen großen Ausschluss gibt es allerdings bei fast allen Gesellschaften.

Das Bewegungsrisiko

Das sogenannte Bewegungsrisiko, also Rangieren auf dem Hof, die Probefahrt oder auch die Abholung des Fahrzeugs vom Kunden sind grundsätzlich in der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Daher haben wir in unserem Sonderkonzept genau dieses Risiko mitversichert. Unsere Haftpflichtversicherung deckt also auch selbstverschuldete Schäden während der Fahrt ab. Dies ist unseres Wissens nach einmalig am Versicherungsmarkt.

Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung, welche auch Schäden durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (s.o) an zur Bearbeitung überlassenen Fahrzeugen abdeckt, auch während der Fahrt. Eine Haftpflichtversicherung ist immer verschuldensabhängig, das heißt Sie müssen am entstandenen Schaden schuld sein. Schäden durch höhere Gewalt oder mutwillige Sachschäden (Vandalismus) sind, wie bei allen anderen auch, nicht Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Auch leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Dellentechniker immer eine Zeitwertentschädigung, welche von einer üblichen Vollkasko (Neuwert oder Wiederbeschaffungswert) abweichen kann.

Obhut-und Verwahrungsverpflichtung

Unklar und häufig strittig ist die sogenannte Obhut-und Verwahrungsverpflichtung der Werkstatt. Wie bereits oben erwähnt hat eine Kfz-Werkstatt grundsätzlich im Rahmen der ihr obliegenden vertraglichen Nebenpflichten eine Obhutsverpflichtung für die Fahrzeuge der Kunden. Dies bedeutet aber nicht, dass sie für jeden Schaden am Fahrzeug des Kunden verantwortlich gemacht werden können, nur weil es sich in ihrer Obhut befand. Grundsätzlich gilt aber, sie müssen für die Sicherung der Kundenfahrzeuge nur so viel Aufwand betreiben, wie die Werkstatt erkennbar hergibt.

Haben Sie also eine Halle, in welcher 30 Fahrzeuge geparkt werden können, so darf ihr Kunde auch davon ausgehen, dass sein Fahrzeug zumindest über Nacht in der Halle geparkt ist.Haben sie nur eine kleine Garage und es ist erkennbar das Kundenfahrzeuge außerhalb der Reparaturzeit auf der Straße geparkt werden, so kann der Kunde nicht davon ausgehen, dass sein Fahrzeug nachts bewacht wird. Doch was ist für den Kunden wirklich erkennbar?

Um dieses Problem zu lösen, können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kooperationsanwälte wenden. Die auf diesem Gebiet erfahrene Anwaltskanzlei erstellt Ihnen gerne persönliche AGBs, in welchen auf die individuellen Sicherheitsstandards hingewiesen wird. Diese AGBs sind genau auf die Ansprüche von Dellentechnikern und kleinen Werkstätten zugeschnitten. Sie sind eine hervorragende Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung, wenn Sie aus Kostengründen keine umfassende Handel- und Handwerk Versicherung für Ihren Betrieb abschließen möchten.

Wenn Sie dies wünschen, bieten wir Ihnen Selbstverständlich auch einen vollständigen Versicherungsschutz über eine Handel-und Handwerk Versicherung an.

Weitere Versicherungen gerne auf Anfrage. Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Bildquelle: Etienne Marais / Pixabay