Betriebshaftpflichtversicherung – Was ist versichert?
Grundsätzlich übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung alle Ansprüche von Dritten die durch Handlungen eines Betriebes einen Schadenfall erlitten haben. Die Gesellschaft kommt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf.
Der Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung ist begrenzt auf die Versicherungssumme und die gesetzliche Haftung. Da jeder Betrieb sein eigenes Risikoprofil hat, kann die Deckung individuell angepasst werden. Versicherungssummen können erhöht oder Leistungsausschlüsse können gegen Mehrbeitrag in der Police mitversichert werden. Nicht jede Betriebshaftpflichtversicherung deckt zum Beispiel die Zusammenarbeit mit Subunternehmen oder Arbeiten im Ausland ab. Deshalb sollten Sie die Bedingungen solch einer Police immer genau prüfen und keinesfalls das Hauptaugenmerk ausschließlich auf günstige Beiträge legen.
Was bedeutet eigentlich Haftung?
In Deutschland regelt der Paragraph 823 BGB, dass der Schadenverursacher, der eine andere Person, deren Besitztümer oder Vermögen schädigt, dafür haften muss. Er muss Schadensersatz leisten. Jeden Schaden, den ein Dritter durch Sie erleidet, verpflichtet Sie unlimitiert dafür aufzukommen.
Das ist die Grundlage für die Betriebshaftpflicht, einen Schaden zu begleichen. Denn ein Betrieb haftet für alles, was die Angestellten oder der Inhaber schuldhaft einem Dritten zufügen. Bei Freiberuflern und Unternehmern, die ein Gewerbe betreiben gibt es, je nach Tätigkeit, ein ganz unterschiedliches Risiko andere zu schädigen. Dementsprechend unterscheiden sich dann auch die Prämien für die Betriebshaftpflichtversicherung.
Zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung immer?
Die Betriebshaftpflicht prüft zunächst, ob durch ihren Versicherungsnehmer, also das Unternehmen einschließlich aller Mitarbeiter, ein Verschulden vorliegt. Dies ist ein wichtiger Teil der Regulierung bei einem Schaden denn ergibt die Prüfung, dass die Ansprüche unberechtigt sind, wehrt sie die Schadenersatzansprüche ab. Wenn nötig auch vor Gericht. Da man die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nutzen kann um eigene Ansprüche geltend zu machen, sondern nur Abwehren, nennt man diesen Teil Passive Rechtsschutzversicherung. Alle Gesellschaften bieten diesen Leistungsbaustein immer mit an. Natürlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die einzige der betrieblichen Versicherungen, aber auf jeden Fall die wichtigste. Denn einen Schadenersatz aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, kann ein Unternehmen schnell ruinieren.
Weitere wichtige Versicherungen:
Gewerblich:
- Elektronikversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Umweltschadenhaftpflichtversicherung
- Frachtführerhaftung
- Inhaltsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- KFZ-Versicherung
- Transportversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Maschinenversicherung
Privat:
- Unfallversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Hausratversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Altersvorsorge
Worauf sollte man achten?
Wer braucht den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung? Alle Gewerbetreibenden – egal ob Ein-Mann-Geschäft oder Firma mit 100 Mitarbeitern – brauchen diese Deckung
Wann leistet sie? Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn ein Dritter durch den Gewerbebetrieb geschädigt wurde.
Wofür leistet sie? Wenn eigene Dinge beschädigt wurden, zahlt die Betriebshaftpflicht nicht, es werden also keine Eigenschäden übernommen.
Was kostet sie? Die Beitragshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung ist u.a. von der Berufsgruppe abhängig. Einen konkreten Preis können Sie mit einem online Angebotsvergleich herausfinden.
Falsche Angaben im Versicherungsantrag – Die Folgen
Nicht nur bei Lebens- und Krankenversicherungen sind die Angaben im Antrag von großer Bedeutung. Da diese Angaben den Beitrag beeinflussen, könnten Sie jetzt auf die Idee kommen, falsche Angaben zu machen. Zum Beispiel könnte Ihnen in den Sinn kommen, eine verwandte Betriebsart anzugeben. Doch was ist der Grund, dass Unternehmen ähnliche Berufe unterschiedlich bepreisen? Die Antwort ist simpel: Die Risikosituation ist eine andere.
Beispiel 1:
Zwei ähnliche Bürobetriebe
Stellen wir uns zwei gleiche Bürobetriebe vor. Jedoch gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied. Das eine Büro hat Kundenverkehr, das andere nicht. Anhand der Betriebsart schätzen die Risikoträger das Risiko, dass ein Kunde in Ihrem Büro stürzen könnte, ein. Geben sie nicht die korrekte Betriebsart an, zahlen Sie nicht Ihrem Risiko entsprechende Prämien und ein Schaden wird eventuell nicht ersetzt.
Beispiel 2:
Der Vorversicherer hat Sie gekündigt. Verschweigen Sie dies in der Absicht sich Deckung zu erschleichen, kann das ernsthafte Folgen haben.
Welche Folgen drohen?
Das lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Das Gesetz unterscheidet hier nach Fahrlässigkeit, Vorsatz und arglistiger Täuschung. Je nachdem wie Ihr Verhalten einzuordnen ist, hat das Versicherungsunternehmen verschiedene Möglichkeiten. Es wird geklärt werden, ob Sie versucht haben den Anbieter zu täuschen oder ob es sich um ein „Versehen“ handelte. Arglistige Täuschung: Geht der Versicherer davon aus, dass Sie wussten was sie tun, wird er Ihnen „arglistige Täuschung“ vorwerfen. Er wird die Zahlung verweigern und es droht eine Anzeige.
Unser Rat:
Achten Sie peinlichst auf Ihre Angaben Auch wenn Sie in Versuchung geraten, bestimmte Sachverhalte anders darzustellen, müssen wir davon abraten. Zu den Rechtsfolgen kommt zusätzlich, dass Sie auf dem sitzen bleiben. Bei einem Haftpflichtschaden kann das eventuell die finanzielle Existenz kosten.
Versicherungen versuchen alles um eine Zahlung zu vermeiden
Möglicherweise fragen Sie sich, wie wahrscheinlich es ist, dass einem die Gesellschaft auf die Schliche kommt. Hier ist höchste Vorsicht geboten. Die Gesellschaften sind verständlicherweise daran interessiert, sich vor Schadenzahlungen zu drücken. Geht es um höhere Beträge, wird die Gesellschaft alles unternehmen, sich aus der Verantwortung zu „stehlen“. Der einfachste Weg ist, dem Versicherungsnehmer falsche Angaben bei Beantragung nachzuweisen. Schadenbearbeiter wissen in aller Regel, wo sie angreifen müssen um solche „Fehltritte“ aufzudecken. Die Gefahr aufzufliegen, und somit große Schwierigkeiten zu bekommen, ist groß.
Hier gehts zum Vergleich
Ab wann bin ich versichert?
Der Schutz beginnt zum Versicherungsbeginn, Dieser Termin steht in Ihrer Versicherungspolice. Jedoch nicht vor Zahlung Ihrer Erstprämie. Der Beginn der Deckung ist ein schwieriges Thema. Hier gibt es drei verschiedene Begriffe die eine Rolle spielen:
1.
Formeller Versicherungsbeginn Dies ist der Termin zu dem ein Versicherungsunternehmen einen Antrag des Beantragenden annimmt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel durch die Versicherungspolice.
2.
Materieller Versicherungsbeginn Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt ab dem die Versicherungsgesellschaft für den versicherten Leistungsumfang gerade steht. Ab diesem Tag (0:00h) sind die geschützt.
3.
Technischer Beginn Der technische Beginn stellt den Tag dar, ab diesem Sie Beiträge zu zahlen haben. In der Regel stimmt der materielle Beginn mit dem technischen Beginn überein.
Wichtiger Hinweis: Mit dem formellen Beginn wird der erste Beitrag fällig. Im Zeitraum vom formellen Beginn bis zu Ihrer Beitragszahlung kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Deshalb sollten Sie IMMER das Lastschriftverfahren zur Zahlung vereinbaren. Denn dieses sichert Ihnen, dass Sie nicht schuldhaft in Verzug geraten. Somit kann das Versicherungsunternehmen nicht vom Vertrag zurücktreten. Das kann entscheidend sein, wenn in der Zwischenzeit ein Schadenfall eintritt.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Ja, Sie können von einem gestellten Versicherungsantrag zurücktreten. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass der Rücktritt noch vor dem im Antrag genannten Versicherungsbeginn erfolgt. Außerdem sollte die Zahlung der ersten Prämie noch nicht geleistet sein. In der Regel wird das kein Problem sein, solange Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung mit Vorlauf abschließen. Schwierig wird es, wenn Ihr Antrag bereits policiert ist und wenn Ihnen die Vertragsunterlagen des Versicherers schon vorliegen. Dann steht Ihnen in der Regel ein zweiwöchiges Widerrufrecht zu, welches sofort nach dem Eingang der Unterlagen bei Ihnen beginnt. Den Rücktritt vom Antrag oder den Widerruf reichen Sie in jedem Fall schriftlich und per Einschreiben ein. Dann sollten Sie sicher sein, dass der Vertragspartner Ihre Unterlagen noch rechtzeitig und sicher erhält und akzeptiert.
Was zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht?
Einige Schadenfälle sind per se vom Schutz ausgeschlossen. Wenn Sie für etwas nicht haftbar gemacht werden können, wird auch keine Haftpflichtversicherung zahlen. Die Versicherungsbedingungen regeln eindeutig, dass Voraussetzung für eine Entschädigung die gesetzliche Haftung ist.
Hier die wichtigsten Ausschlüsse:
Eigenschäden
Beispiel:
Eine Handwerksfirma soll ein Hotel sanieren, damit es für die nächste Touristensaison bereit ist. Die Arbeiten verzögern sich, der Kunde verliert durch die verschobene Wiedereröffnung Geld. Dies ist kein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung – dafür gibt es Kautionsversicherungen.
Allmählichkeitsschäden – Schäden, die durch die allmähliche, schädigende Einwirkung von bestimmten Einflüssen entstehen. Sie können optional mitversichert werden.
Beispiel:
Ein Installateur verlegt Wasserrohre in einem Neubau. Erst viele Monate nach dem Erstbezug zeigt sich durch Wasserflecken, dass es eine undichte Stelle gibt. Der Installateur ist haftbar – die normale Betriebshaftpflicht würde diesen Allmählichkeitsschaden aber ausschließen. Für Firmen, deren Arbeiten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, empfiehlt sich daher unbedingt der Einschluss dieser Klausel.
Auch Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden sind in der Regel ausgenommen, können aber optional abgesichert werden
Beispiel:
Eine Autowerkstatt verursacht durch eine fehlerhafte Reparatur einen Getriebeschaden.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Beim Vergleich der verschiedenen Angebote fällt immer wieder auf, dass die verschiedenen Summen einen Versicherungsvergleich deutlich erschweren. Zum einen unterscheiden sich die Policen im Vergleich bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Jeder Anbieter im Vergleich sollte die Regeldeckungssummen von zwei Millionen Euro für Personenschäden und eine Million Euro für Sachschäden erfüllen. Generell ist ein Vergleich auch deshalb so schwierig, weil verschiedene Betriebe verschiedene Aufgaben übernehmen. Bei der Auswahl und dem Vergleich Ihrer zukünftigen Betriebshaftpflicht spielt auch Ihre persönliche Meinung eine wichtige Rolle. Manch einer erwartet von einem Vergleichsrechner eine möglichst umfassende Summe, ein anderer wählt aus dem Vergleich eine Gesellschaft mit niedrigeren Summen und zahlt somit günstige Beiträge. Dafür ist ja auch ein Vergleichsrechner da – um genau diese Unterschiede übersichtlich vergleichen zu können. Hier gelangen Sie direkt zu unserem Vergleichsrechner.
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