Beitragserhöhung in der Betriebshaftpflicht

Beitragserhöhung

Beitragserhöhung in der Betriebshaftpflicht?

Wie bei allen anderen Versicherungen kann das Versicherungsunternehmen auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung die Beiträge anpassen, also erhöhen…

Die Gründe für Anpassungen:

  • Zum einen kann der Versicherer Ihren Beitrag individuell erhöhen, wenn Sie zu regulierende Schäden verursacht haben und somit durch Sie als einzelnen Versichterten hohe Kosten entstehen. Wenn ein Schaden reguliert wurde, haben beide Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im beschriebenen Fall kündigt Ihnen die Gesellschaft nach einer Schadensregulierung und macht ein neues Angebot mit höherer Prämie.
  • Zum anderen kann ein Versicherungsunternehmen die Beiträge für alle Versicherungsnehmer gleichzeitig anpassen. Ein Grund dafür kann die allgemeine Preisentwicklung sein. Steigen die Preise wegen der Inflation, entstehen dem Versicherer höhere Kosten bei den Schadensregulierungen. Das wird natürlich auf alle Versicherten umgelegt.
  • Ein anderer Grund für eine allgemeine Beitragsanpassung kann das Schadensaufkommen sein. Hierzu werden jedes Jahr von einem unabhängigen Treuhänder die Schadenszahlungen aller Haftpflichtversicherer analysiert und ins Verhältnis gesetzt zu denen des Vorjahres. In einem vergangenen Jahr lag der Veränderungssatz beispielsweise bei +10.8 %, wodurch viele Beiträge um 10% angehoben wurden. Liegt der Veränderungssatz unter 5%, erfolgt allerdings keine Beitragsanpassung.

Beitragserhöhung bei gleicher Leistung?

Bei jeder Beitragserhöhung ohne Verbesserung der Leistung, hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Um dieses wahrzunehmen, muss man die Kündigung bis zu einem Monat nach der Mitteilung der Erhöhung bei der Versicherung einreichen. Die Kündigung wird dann zum Termin der Beitragserhöhung wirksam.
Eine weiterer Fall berechtigt jeden Versicherungsnehmer zur außerordentlichen Kündigung: Die Leistungskürzung ohne Beitragsminderung. Ein Beispiel dafür ist die Erhöhung der Selbstbeteiligung in Ihrer Police.

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