Betriebshaftpflicht und Arbeiten auf fremden Grundstücken – Das sollten Sie beachten

Betriebshaftpflicht Handwerker

Versicherungen benötigen immer ein fest definiertes Risiko um Ihren Zweck möglichst eindeutig und klar zu umreißen. Es wird unterschieden in Personen und Sachversicherungen. Personenversicherungen, wie Krankenversicherung oder Unfallversicherung, versichern Risiken von Personen und sind deshalb auch an diese gebunden. Sachversicherungen hingegen sind dinglich an Objekte gebunden. Dies kann ein Haus oder Grundstück sein, aber auch eine juristische Person, eine Firma. Die Betriebshaftpflichtversicherung einer Firma versichert die Tätigkeit des Betrieb und den Sitz, die Adresse, der Firma. Die Definition der Tätigkeit ist einleuchtend aber warum spielt die Adresse eine so große Rolle?

Eine Firma hat als juristische Person, genauso wie jeder Mensch, die Verpflichtung durch Sie entstandene Schäden am Eigentum Dritter, welches auch öffentliches Eigentum sein kann, zu ersetzen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Dritte also auf dem Betriebsgrundstück oder durch vom Grundstück ausgehenden Gefahren, weshalb selbiges definiert erfasst sein muss. Zunächst haftet damit eine Versicherung nur an auf dem Grundstück entstandenen Schäden wozu auch Schäden zählen von dort hergestellten und in Umlauf gebrachten Produkten. Jetzt gibt es aber viele Firmen welche nicht nur an einem oder mehreren Standorten arbeiten und produzieren, sondern gerade im Bau und Handwerk ist es üblich, daß die Leistung beim Kunden erbracht wird. Da jeder private Kunde eine andere Anschrift hat, sind für die Betriebshaftpflicht solcher Firmen die Arbeiten auf fremden Grundstücken obligatorisch eingeschlossen, müssen aber der Rechtform wegen in den Bedingungen der Versicherung mit eingeschlossen sein, darauf ist unbedingt zu achten!

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Bildquelle 5317367 / Pixabay

Betriebshaftpflichtversicherung Test – Weshalb es keine Testberichte geben sollte

Betriebshaftpflichtversicherung Test

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Braucht ein Ebay Händler eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Betriebshaftpflichtversicherung Ebay Händler

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Zahlt die Betriebshaftplicht für Schäden von Mitarbeitern?

Schäden von Mitarbeitern

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Wer übernimmt was? Unterschied: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Betriebs- oder Berufshaftpflicht zu unterscheiden, ist auf den ersten Blick schwierig. In beiden Fällen handelt es sich um eine Firmenhaftpflichtversicherung, die sich jedoch in der Risikoeinschätzung voneinander unterscheiden.

Vorab sei als kurze einleitende Erklärung gesagt, dass die Berufshaftpflicht die Schäden abdeckt, welche aus der Berufsausübung heraus resultieren. Die Betriebshaftpflicht reguliert die Schäden, die durch den Betrieb entstehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich um einen Vertrag, der das Unternehmen, die Firma, absichert, wenn Schadensersatzansprüche Dritter bestehen. Dabei kann es sich um die unterschiedlichsten Ursachen handeln. Von Personenschäden über Schäden, die bei der Ausübung der Tätigkeit entstanden sind über Folgeschäden oder sogenannte Allmählichkeitsschäden, welche erst später sichtbar werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bezüglich der Prämienkalkulation von der jeweiligen Geschäftstätigkeit des Unternehmens abhängig. Je nach Branche werden zusätzliche Einschlüsse angeboten, die den Vertrag entsprechend individualisieren. Standardisiert betragen die Deckungssummen in der Regel drei Millionen Euro. Sie hängen aber natürlich auch von der Art und Größe des Unternehmens ab. Sie sind im Zweifelsfall nach oben unbegrenzt zu vereinbaren.

Die Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Im Gegensatz zu einem Uhrenhandel oder einer Bäckerei gibt es auch Unternehmensarten, welche enorm hohe finanzielle Risiken bei der Ausübung der Dienstleistung bergen. Die Rede ist dabei von zahlreichen Kammerberufen, beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Neben diesen Berufen zählen auch die Heilberufe in die Sparte der Tätigkeiten, für deren Ausübung der Gesetzgeber eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorschreibt. Die Berufshaftpflicht zielt bei den beratenden Berufen eher in Richtung einer Vermögensschadenhaftpflicht ab. Diese kann aber noch um eine klassische Betriebshaftpflicht ergänzt werden.

Dazu ein Beispiel: Ein Anwalt begeht bei der Beratung eines Mandanten einen Fehler, der für den Mandanten zu vermeidbaren Kosten führt. In diesem Fall greift die Berufshaftpflicht des Anwaltes. Ein anderer Mandant rutscht auf dem frisch geputzten Boden in der Kanzlei aus und verletzt sich. Das Schmerzensgeld geht zu Lasten der Betriebshaftpflicht.

Die Diversifizierung des Versicherungsschutzes fällt natürlich auch sehr viel detaillierter aus. Während es bei einem Steuerberater durch einen Fehler eher zu Vermögensschäden kommen kann, steht bei einem Mediziner der Personenschaden im Vordergrund.

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Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher in der Betriebshaftpflicht

Häufig kann man an Garderoben das Schild lesen „ Für Garderobe wird nicht gehaftet“, doch ist vielen mittlerweile bekannt, daß die aktuelle Rechtsprechung dies anders sieht. Generell ist zunächst das Unternehmen dafür verantwortlich, das Schäden an Besucherhabe, wie zum Beispiel verlorene Sachen ersetzt werden. Dasselbe gilt für Kleidung von Mitarbeitern wenn diese sich zum Beispiel bei Dienstbeginn umziehen müssen. Werden hier durch den Arbeitgeber unzureichende oder sogar keine Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Spinde, zur Verfügung gestellt, so haftet das Unternehmen für Schäden am Eigentum der Mitarbeiter.

Um hier den Betrieben oder auch Personen einen ausreichenden Versicherungsschutz zu bieten, sollte in der Betriebshaftpflichtversicherung die Klausel für Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe vereinbart sein. Generell vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht  ausgeschlossen sind sogenannte Ansprüche, wie z.B. Der Diebstahl von Bargeld, EC-Karten, Schmuck und alle daraus resultierenden Vermögensschäden. Besonders Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, wie Restaurants oder Arztpraxen, aber auch alle Firmen mit Umkleideräumen für die Mitarbeiter, sollten sich über Ihre gesetzliche Haftung bewusst sein und auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

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Abwasserschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung – Was sollten Sie beachten?

Natürlich kann ein Abwasserschaden versichert werden.Auf diese Weise werden die Kosten, die durch einen Abwasserschaden entstehen von der jeweiligen Versicherung abgedeckt. In vielen Fällen ist diese Versicherung dann in der Haushaltsversicherung zu finden und außerdem mit einer Versicherung für allgemeine Wasserschäden kombiniert. 

Wann spricht man von einem Abwasserschaden?

Von Abwasserschäden spricht man, wenn Wasser aus dem Waschbecken, der Toilette, Spülmaschine, Dusche, Badewanne oder Waschmaschine austritt.

Abwasserschäden

Hierbei handelt es sich dann um verunreinigtes Wasser, wobei die Ursache meist in verstopften oder kaputten Rohren zu finden ist. Die Folgen eines solchen Schadens sind oft enorm, denn Schmutzpartikel, Bakterien oder auch Schadstoffe können sogar zu gesundheitlichen Problemen führen.

In einer „normalen“ Haftpflichtversicherung sind Abwasserschäden meist nicht zu finden, es sei denn dieser Punkt wurde in den Versicherungs-und Vertragsbedingungen aufgeführt. Natürlich ist es aber auch noch im Nachhinein möglich dieses dem laufenden Vertrag beizufügen, wobei dann allerdings ein Aufpreis bei der Versicherungsprämie fällig wird. Zudem gilt es außerdem zu unterscheiden, ob es sich um gewerbliche oder häusliche Abwässer handelt.

Abwasserschäden in der Betriebshaftpflicht mitversichert?

Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens sandet ein Abflussrohr unter dem Fundament eines Hauses nicht richtig ein. Das Grundwasser kann somit leicht das Rohr wieder freispülen, so dass dieses an Stabilität verliert. Das Abflussrohr knickt ein, so dass sich das Abwasser zurückstaut und die gesamten Kellerräume des Gebäudes anschließend unterspült werden. Durch das eintretende Wasser wurden nicht nur die Kellerräume selbst in Mitleidenschaft gezogen, sondern die darin befindlichen Sachen, ein hoher Sachschaden entsteht.

Im Falle des Bauunternehmers kann jetzt eine Betriebshaftpflicht, wenn diese vorab abgeschlossen wurde, für den Schaden aufkommen. Schließlich liegt die Schuld beim Unternehmer bzw. bei seinem Mitarbeiter. Ist ein Abwasserschaden nicht mitversichert, muss die Firma die Kosten tragen, welche unter Umständen enorm hoch ausfallen können. In der Regel besitzen allerdings die meisten Unternehmen im handwerklichen Bereich eine Betriebshaftpflicht, wo dann auch Abwasserschäden abgesichert sind.

Bevor eine Firma eine, solche Versicherung abschließt, ist es auch hier ratsam vorab einen Vergleich anzustreben. So gilt es nicht nur die monatlichen Beiträge der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Auch alle weiteren Konditionen sollten stets ein Mitspracherecht haben. Je mehr Schäden von einer Versicherung übernommen werden, desto besser. Dann sind auch Firmen im Ernstfall optimal abgesichert und müssen sich nicht über unvorhergesehene Ausgaben in diesem Bereich ärgern. Schon so manche Betriebshaftpflichtversicherung hat ein Unternehmen vor dem Bankrott gerettet, denn manchmal handelt es sich um Abwasserschäden, die in die Tausende gehen können.

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Bildquelle: Rico Schönebeck  / pixelio.de

Reale Schadensbeispiele für die Betriebshaftpflichtversicherung – Das sollten Sie wissen

Betriebshaftpflichtversicherung Schadensbeispiel:

Betriebshaftpflichtversicherung Schadensbeispiel

Der Fensterbauer wurde mit der Verkleinerung eines Fensters beauftragt. Da im äußeren Bereich dieses Fensters eine Gipskartonwand aufgestellt werden sollte und somit der Fensterflügel nicht mehr hätte geöffnet werden können wurde der Rahmen verbreitert und ein elektrischer Rollladen eingebaut da der bisherige Gurt hinter der neu zu errichtenden Wand saß und nicht mehr hätte bedient werden können. Da die Elektrik des neuen Zimmers logischerweise erst nach stellen der Wand gemacht werden konnte, wurde auch der Rollladenmotor nicht abschließend elektrifiziert, sondern lediglich eingestellt.

Nachdem die Wand gestellt, verputzt und tapeziert war, wurde im Rahmen der Elektrifizierung festgestellt, daß der Rollladenmonteur vergessen hatte den unteren Haltepunkt des Motors festzulegen. Aufgrund der im ehemaligen Fenster stehenden Wand konnte der Motor nicht mehr programmiert werden. Ein Teil der Wand musste wieder abgerissen, neu verputz und tapeziert werden. Die Kosten dieser Arbeiten, ca. 1000€, musste der Fenster und Rollladenbauer selber tragen da seine Betriebshaftpflichtversicherung keine Nachbesserungsbegleitschäden abdeckt. Da der Motor nicht kaputt war und durch den Motor kein echter Schaden entstand, ist hier nicht von einem Mangel am Gewerk im Sinne einer Mangelbeseitigung, sondern lediglich von einer Nachbesserung die Rede.

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Bildquelle: Rainer Sturm  / pixelio.de

Wie viel kostet mich eine Betriebshaftpflicht im Jahr?

Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Frage wie viel eine Haftpflichtversicherung für Betriebe und Gewerbekunden kostet ist ungefähr genauso eindeutig zu beantworten wie die Frage „Was kostet mich ein Auto“. Die erste Frage muss sein: „Was soll die Versicherung leisten“ Die Versicherungen für Firmen und Selbstständige müssen immer nach dem Individuellen Risiko des Versicherungsnehmers kalkuliert werden. Während eine private Haftpflichtversicherung für alle mehr oder weniger dasselbe beinhaltet und daher je nach Umfang und Gesellschaft zwischen 65 Euro und 110 Euro kostet, ist das Risiko des Gewerbetreibenden differenzierter zu betrachten. Je nach Branche gibt es unterschiedliche gesetzliche Haftungsbestimmungen oder auch Pflichtversicherungen um überhaupt eine Zulassung zur Ausübung eines Berufes zu bekommen.

Die Kosten variieren je nach Risiko in der Haftpflicht

Auch ist allgemein verständlich, daß ein Bauhandwerker ein größeres Risiko hat einen Sachschaden zu verursachen als ein Versicherungsmakler. Hingegen hat der Versicherungsmakler das Risiko und die Verpflichtung sich gegen, von ihm verursachte, Vermögensschäden abzusichern. Auch wer Produkte herstellt und in den Vertrieb bringt haftet für Kosten welche entstehen wenn die Produkte nicht die zugesagten Eigenschaften erfüllen. Bekannte Rückrufaktionen verschiedener Autohersteller, mit zehntausenden betroffener Fahrzeuge verdeutlichen die Gefahr und das finanzielle Risiko eines solchen Schadens.

Unterschiedliche Kosten je nach Schadenhäufigkeit

Betriebshaftpflichtversicherung Kosten

Je nach Branche kann die Schadenshäufigkeit pro Jahr, aber auch die durchschnittlich Schadenshöhe pro Schaden, stark variieren. Daher ist es leider nicht möglich auf die Fragen nach den Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung allgemeine Antworten zu bekommen. Ein Porsche kostet schließlich auch mehr als ein Dacia und ist auch nicht zu vergleichen mit einem Sattelschlepper. Um eine aussagekräftiges Angebot ausarbeiten zu können, benötigen wir nach Möglichkeit die Schadensquoten der letzten Jahre und eine möglichst detaillierte Betriebsbeschreibung. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne dabei behilflich die notwendigen Daten zusammenzutragen. Rufen Sie einfach an.

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Bildquellen: Steve Buissinne / Pixabay

Das Schmerzensgeld in der Betriebshaftpflichtversicherung – Was ist wichtig?

Betriebshaftpflicht Schmerzensgeld

Im Bereich des Schmerzensgeldanspruchs hat sich viel geändert. Früher begründete einen Schmerzensgeldanspruch nur eine unerlaubte Handlung.

Das könnte zum Beispiel die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sein. Die jetzige Regelung räumt dem Geschädigten viel mehr Möglichkeiten einen Anspruch zu stellen ein. Der heutige Schmerzensgeldanspruch beschränkt sich also nicht mehr nur auf „unerlaubte Handlungen, sondern bezieht jetzt auch die Gefährdungshaftung und Vertragshaftung mit ein.

Die Folgen daraus hier zu erklären, wäre viel zu umfangreich. Aber einen Bereich möchte ich dennoch kurz Ansprechen. Die Änderung hat große Auswirkungen auf die rechte von Arbeitnehmern. Jetzt ist es möglich, dass Arbeitnehmer Schmerzensgeld vom Arbeitgeber verlangt, wenn dieser nicht alles Mögliche tut um Gesundheitsverletzungen oder Mobbing zu verhindern.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus?

Hierbei gibt es keine klaren Grenzen, das zuständige Gericht legt den Betrag, basierend auf folgende Faktoren fest:

  • Die schwere der Verletzung
  • Die dadurch bedingten Leiden (Dauer, Ausmaß und Beeinträchtigung)
  • Und ganz wichtig: Grad des Verschuldens des Schadenverursachers

Die Zahlung berücksichtig nicht nur den erlittenen Schmerz, sondern auch noch den in der Zukunft zu erleidenden.

Besteht für den versicherten eine gesetzliche Haftungsgrundlage, so kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für diese Zahlungen auf. Achten Sie darauf, dass die Bedingungen Ihrer Police auf dem akutellen Stand sind. Somit müssen Sie sich um solche Dinge keine Sorgen machen.

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