Abwasserschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung – Was sollten Sie beachten?

Natürlich kann ein Abwasserschaden versichert werden.Auf diese Weise werden die Kosten, die durch einen Abwasserschaden entstehen von der jeweiligen Versicherung abgedeckt. In vielen Fällen ist diese Versicherung dann in der Haushaltsversicherung zu finden und außerdem mit einer Versicherung für allgemeine Wasserschäden kombiniert. 

Wann spricht man von einem Abwasserschaden?

Von Abwasserschäden spricht man, wenn Wasser aus dem Waschbecken, der Toilette, Spülmaschine, Dusche, Badewanne oder Waschmaschine austritt.

Abwasserschäden

Hierbei handelt es sich dann um verunreinigtes Wasser, wobei die Ursache meist in verstopften oder kaputten Rohren zu finden ist. Die Folgen eines solchen Schadens sind oft enorm, denn Schmutzpartikel, Bakterien oder auch Schadstoffe können sogar zu gesundheitlichen Problemen führen.

In einer „normalen“ Haftpflichtversicherung sind Abwasserschäden meist nicht zu finden, es sei denn dieser Punkt wurde in den Versicherungs-und Vertragsbedingungen aufgeführt. Natürlich ist es aber auch noch im Nachhinein möglich dieses dem laufenden Vertrag beizufügen, wobei dann allerdings ein Aufpreis bei der Versicherungsprämie fällig wird. Zudem gilt es außerdem zu unterscheiden, ob es sich um gewerbliche oder häusliche Abwässer handelt.

Abwasserschäden in der Betriebshaftpflicht mitversichert?

Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens sandet ein Abflussrohr unter dem Fundament eines Hauses nicht richtig ein. Das Grundwasser kann somit leicht das Rohr wieder freispülen, so dass dieses an Stabilität verliert. Das Abflussrohr knickt ein, so dass sich das Abwasser zurückstaut und die gesamten Kellerräume des Gebäudes anschließend unterspült werden. Durch das eintretende Wasser wurden nicht nur die Kellerräume selbst in Mitleidenschaft gezogen, sondern die darin befindlichen Sachen, ein hoher Sachschaden entsteht.

Im Falle des Bauunternehmers kann jetzt eine Betriebshaftpflicht, wenn diese vorab abgeschlossen wurde, für den Schaden aufkommen. Schließlich liegt die Schuld beim Unternehmer bzw. bei seinem Mitarbeiter. Ist ein Abwasserschaden nicht mitversichert, muss die Firma die Kosten tragen, welche unter Umständen enorm hoch ausfallen können. In der Regel besitzen allerdings die meisten Unternehmen im handwerklichen Bereich eine Betriebshaftpflicht, wo dann auch Abwasserschäden abgesichert sind.

Bevor eine Firma eine, solche Versicherung abschließt, ist es auch hier ratsam vorab einen Vergleich anzustreben. So gilt es nicht nur die monatlichen Beiträge der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Auch alle weiteren Konditionen sollten stets ein Mitspracherecht haben. Je mehr Schäden von einer Versicherung übernommen werden, desto besser. Dann sind auch Firmen im Ernstfall optimal abgesichert und müssen sich nicht über unvorhergesehene Ausgaben in diesem Bereich ärgern. Schon so manche Betriebshaftpflichtversicherung hat ein Unternehmen vor dem Bankrott gerettet, denn manchmal handelt es sich um Abwasserschäden, die in die Tausende gehen können.

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Bildquelle: Rico Schönebeck  / pixelio.de

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