Strafrechtsfolgen

Produkthaftungsrisiko Betriebshaftpflichtversicherung

Im folgenden Text werden wir die wesentlichen Kriterien des speziellen Strafrechtsschutzes behandeln. Meistens ziehen kostenträchtige Schäden aus dem Haftpflichtbereich Strafrechtsfolgen für den Betroffenen mit sich. Ereignisse im Unternehmen, die zu Personen- oder Umweltschäden führen, ziehen strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach sich, um den/die Verantwortlichen strafrechtlich belangen zu können. Der bloße Verdacht oder ein Hinweis kann ein derartiges Ermittlungs- und Strafverfahren in Gang setzen. Der Staatsanwalt muss von Amts wegen allen Hinweisen und Verdachtsmomenten nachgehen. Dass somit auch ein Strafprozessverfahren mit dem kostenaufwendigen Vorermittlungsverfahren für einen verurteilten Angeklagten sehr teuer werden kann, ist vielleicht uns Laien nicht so bekannt. Ein Strafprozess, der z.B. einige Wochen beansprucht, kann den betroffenen Angeklagten durchaus sehr schnell mit 100.000€ belasten, je nachdem wie sich unter anderem die Rechtsanwaltkosten zusammensetzen, wie hoch sich die außergerichtlichen/gerichtlichen Sachverständigerkosten, Zeugengebühren und die Gerichtskosten belaufen. Ein Strafverfahren ist schon für viele Beschuldigte zum finanziellen Ruin geworden. Somit stellt sich die Frage:

Übernimmt der Haftpflichtversicherer eventuell die Kosten eines Strafverfahrens?

Wenn wir die allgemeinen Haftpflichtbedingungen zur Beantwortung dieser Frage heranziehen, stellen wir fest, dass höchstens die Kosten der Strafverteidiger vom Haftpflichtversicherer übernommen werden, wenn dieser damit ausdrücklich einverstanden ist. Die Kosten des Strafverfahrens fallen dem schädigenden Versicherungsnehmer immer zur Last, ohne dass sich der Versicherer daran beteiligt. Zwar gibt es bereits ausnahmsweise in einer sogenannten Industriehaftpflichtpolice mit Kostenschadendeckung bzw. IT-Police einen umfassenden Strafrechtsschutz; dieser erreicht aber qualitativ nicht die Gesamtleistungen des speziellen Strafrechtsschutzes mit seinen Besonderheiten. Trotzdem ist der Rechtsschutzversicherer bei dieser Konstellation bereit, diesen speziellen Strafrechtsschutz tariflich zu rabattieren.
Unabhängig von dieser Möglichkeit ist es sicherlich für den Versicherungsnehmer ratsam, diesen speziellen Strafrechtsschutz abzuschließen, weil er sehr große Vorteile bringt, die weder der allgemeine Strafrechtsschutz noch der in bestimmten Haftpflichtpolicen eingeräumte Strafrechtsschutz aufweist. Einige Vorteile dieser speziellen Rechtsschutzversicherung sollte Ihnen bekannt sein:

  • Anders als im normalen Strafrechtsschutz löst erst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Versicherungsfall aus und nicht der Zeitpunkt des tatsächlichen bzw. vorgeworfenen Verstoßes gegen die Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschrift. Mit dieser Erweiterung des Rechtsschutzes fallen bereits vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages eingetretene Vorfälle unter den Versicherungsschutz, soweit noch kein Verfahren eingeleitet worden ist.
  • Dieses Deckungskonzept macht den Versicherten unabhängig von der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Danach kann er in nach Art und Umfang schwierigen Fällen mit einem Verteidiger eine Gebührenvereinbarung eingehen, die erheblich über den gesetzlichen Gebührenrahmen hinausgeht.
  • Ist es wichtig, bereits im Ermittlungsverfahren einen Sachverständigen zu beauftragen, dann übernimmt diese Versicherung auch hierfür die angemessenen Kosten.
  • Im Gegensatz zum normalen Strafrechtsschutz werden auch deutlich höhere Deckungssummen angeboten.

Für einen Unternehmer lohnt es sich über einen wichtigen Spezial-Strafrechtsschutz für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe nachzudenken.

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Bildquelle: Lupo  / pixelio.de