Betriebshaftpflichtversicherung Bauunternehmen – Was ist zu beachten?

Kaum eine Branche ist solchen Haftungsrisiken ausgesetzt, wie die Bauunternehmen. Dies zieht sich durch alle Phasen des Bauvorhabens durch, vom ersten Entladen eines LKWs bis lange nach der Abnahme des fertiggestellten Objektes. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Bauunternehmen gehört zu den umfangreichsten Versicherungskonzepten und sollte folgende Risiken absichern:

  • Die klassische Haftpflichtversicherung, die auch Schäden beispielsweise durch Be- und Entladen von Baustellenfahrzeugen mit einschließt.
  • Durch Subunternehmer verursachte Schäden.
  • Schadensersatz bei Gewährleistungsansprüchen
  • Kostenübernahme bei Allmählichkeitsschäden
  • Schäden durch fehlerhafte Materialien im Rahmen der Produkthaftung
  • Risiken durch Maschinen

Der Tiefbau birgt darüber hinaus noch weitere, spezielle Risiken:

  • Schäden und daraus resultierende Folgeschäden an Kabeln oder Rohren
  • Absicherung gegen Absinken oder Abrutschen des Erdreichs bei Aushubarbeiten oder Einstürzen eines Tunnels.

Eine Baumaßnahme bedeutet auch für die umliegenden Gebäude und Anlieger ein erhöhtes Risiko, rutscht beispielsweise Baumaterial während der Tätigkeit eines Handwerkers vom Dachstuhlrohbau und fällt auf ein Auto oder ein Fußgänger rutscht während eines Erdaushubs auf der von Bauschlamm überzogenen Straße aus und verletzt sich. Nicht immer greift die Bauherrenhaftpflicht denn die Handwerker sind zunächst in der Haftung. Diese primären Risiken werden durch die Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen abgedeckt.

Bauunternehmer beschäftigen häufig Subunternehmer deswegen sollte der Vertrag der Betriebshaftpflicht eine Subunternehmerklausel beinhalten. Gewährleistungsschäden sind ein ganz eigenes Kapitel, ähnlich wie Allmählichkeitsschäden. Der Bau kann noch so sorgfältig durchgeführt worden sein aber nachträglich offenkundig werdende Mängel sind nie auszuschließen und müssen beseitigt werden.Wurde beispielsweise beim Einbau der Wasserrohre ein Rohr unbemerkt verletzt, und Wasser tritt später in die Wand aus, haftet der Bauunternehmer für die Reparatur. Bedingt diese, dass die Wand aufgebrochen werden muss, sind die finanziellen Belastungen zunächst nicht abzusehen. Die Kosten für einen solchen Schaden werden ebenfalls durch die Betriebshaftpflichtversicherung für Bauunternehmen abgedeckt.

Produkthaftung gilt auch am Bau

Immer wieder strittig ist die Produkthaftung für unwissentlichen Einbau fehlerhafter Produkte. Die EU nimmt hier die Endlieferanten gegenüber den Verbrauchern immer stärker in die Pflicht. Entstanden nachträglich Schäden am Gebäude oder an anderen Dingen durch fehlerhafte Materialien, so ist zunehmend der Bauunternehmer, so er die Materialien zur Verfügung stellte, im Rahmen der Produkthaftung für alle Schäden und Beseitigungsmaßnahmen im Regress. Ein Beispiel wäre der Ausbau und Ersatz eine schadhafte Heizmatte einer Fußbodenheizung. Stellen wir also fest, der Versicherungsvertrag sollte so weitreichend wie möglich gestaltet sein.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Bildquelle: Rainer Sturm / PIXELIO