Deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden ab?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab. In der Regel fallen auch Vermögensschäden unter den Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme kann für Vermögensschäden etwas niedriger angesetzt sein als für Personen- und Sachschäden. Zwar scheinen Sachschäden auf den ersten Blick eine enorme Größenordnung in der Betriebshaftpflichtversicherung auszumachen, doch bei näherem Hinsehen zeigt sich schnell, dass Personenschäden nicht selten in den sechs- bis siebenstelligen Bereich gehen können. Geht es um die Zahlung einer lebenslangen Rente mit Schmerzensgeld, führt die Regulierung eines Personenschadens ein Unternehmen ohne Betriebshaftpflichtversicherung schnell in den Ruin. Deshalb ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden meist in Höhe von mehreren Millionen Euro angesetzt.

Die Betriebshaftpflicht schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens.

Personenschäden: Die wichtigste Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich bei einem Personenschaden um einen ersatzpflichtigen Schaden, welcher in der Verletzung oder in der Gesundheitsschädigung eines Menschen resultiert. Im schlimmsten Fall ist auch der Todesfall abgesichert.

Erstattet werden Krankenhaus- und Behandlungskosten sowie Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen. Auch behindertengerechte Umbauten einer Wohnung fallen unter einen Personenschaden. Im Todesfall erstattet der Versicherer die Bestattungskosten. Was sich zunächst nach einer einfachen Auflistung der wichtigsten Kosten anhört, kann bei näherem Hinsehen eine immense Größenordnung ausmachen. Schon die Kosten für eine Behandlung im Krankenhaus, für Operationen oder für eine langwierige Rehabilitation können teuer werden. Muss der Geschädigte über mehrere Wochen und Monate hinweg einen Krankenhausaufenthalt hinnehmen, sind mehrere Operationen erforderlich und braucht er im Anschluss daran noch eine Reha-Maßnahme über mehrere Monate, dürften allein die Kosten, die mit der direkten Heilung in einem engen Zusammenhang stehen, eine enorme Größenordnung ausmachen. Die Übernahme von Personenschäden wird damit zur wichtigsten Leistung der Betriebshaftpflicht. Noch schlimmer sieht es aus wenn der Geschädigte eine lebenslange Rentenzahlung bezieht.

Rentenzahlung: Der Rettungsanker für den Geschädigten.

Während im Todesfall die Bestattungskosten zu zahlen sind, dürfte der teuerste Personenschaden in einer lebenslangen Rentenzahlung an den Geschädigten bestehen. Kann dieser nach einem betrieblichen Unglück nicht mehr am Berufsleben teilnehmen oder ist er gar ein Pflegefall, dürfte eine lebenslange Rentenzahlung aus der Betriebshaftpflichtversicherung zu leisten sein. Sie sichert letztlich das finanzielle Überleben des Geschädigten ab.
Hinzu könnte in einem solch gravierenden Fall auch die Leistung von Schmerzensgeld kommen. Zwar sind US-amerikanische Verhältnisse sind in Deutschland bisher zum Glück noch nicht erreicht, doch lebenslange Rentenzahlungen werden in Kombination mit einem Schmerzensgeld eine Größenordnung annehmen, die den Sachschäden aus einer Betriebshaftpflicht nicht nachstehen. Während diese Zahlungen für den Geschädigten zum finanziellen Rettungsanker werden, können sie ein Unternehmen in den Ruin treiben. Genau davor schützt die Betriebshaftpflichtversicherung.

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