Betriebshaftpflichtversicherung Schlüsselverlust – Schlüssel gehen verloren, Haftung leider nicht.

Betriebshaftpflichtversicherung Schlüsselverlust

In unseren Beratungsgesprächen kommt häufig die Frage wie sich das mit dem Verlust von fremden Schlüsseln in der Betriebshaftpflichtversicherung verhält. Der Schlüsselverlust von fremden Schlüsseln ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung oder Klauseln in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) mitversichert. Die Schlüssel müssen sich rechtmäßig zuletzt im Besitz des versicherten Betriebes bzw. eines seiner Angehörigen befunden haben. Der letzte Satz ist genau der Grund weshalb diese Erweiterung in den Besonderen Vereinbarungen stehen muss. Generell sind nämlich alle geliehenen, gepachteten und gemieteten Gegenstände von der Haftpflicht ausgeschlossen, auch Schlüssel…

Die Erweiterung umfasst generell nur Schlüssel für Immobilien nicht jedoch Auto-, Schrank-, Tresor oder sonstigen Schlüssel.

Oftmals werden Dienstleistern und Handwerkern Schlüssel zu Wohn oder Geschäftsräumen überlassen damit diese Ihren Aufgaben ungehindert nachgehen können. Hiermit übernehmen die Firmen nicht nur große Verantwortung sondern auch entsprechende Haftungsrisiken. Kommt ein Schlüssel weg so ist der Besitzer in der Haftung den Schaden zu ersetzen. Dies kann im einfachsten Fall die neue Anfertigung eines Schlüssels bzw. der Austausch eines Schlosses sein, im Extremfall müssen aber ganze Schließanlagen incl. aller dazugehörigen Schlüssel bzw. Codekarten ausgetauscht oder neue programmiert werden. Die Kosten hierfür sind nur schwer zu schätzen, doch generell gilt, je Größer der Kunde und die Anzahl der zu schließenden Schlösser desto höher ist das Risiko. Der Hausmeister für ein 5 Parteien Haus wird sicherlich weniger finanzielles Risiko tragen müssen als der Facilitymanager welcher für ein ganzes Bank Hochhaus zuständig ist. Entsprechend dem Risiko muss auch die notwendige Versicherungssumme, das sogenannte Sublimit, für den Schlüsselverlust gewählt werden.

Doch wann haften Sie als Verwahrer eines Schlüssels eigentlich für dessen Verlust?

In den Bedingungen steht zunächst: „Wir übernehmen die gesetzliche Haftung für den Verlust von Schlüsseln, Codekarten etc. bis zur Höhe X“. Doch was heißt gesetzliche Haftung? Die gesetzliche Haftung beschränkt sich bis auf wenige Ausnahmen auf die sogenannte Verschuldenshaftung. Das heißt nur wenn Sie Schuld am Verlust des Schlüssels tragen haften Sie auch. Wird der Schlüssel aber z.B beim Einbruch in die Büroräume entwendet trifft Sie keine Schuld und somit sind sie auch nicht in der Haftung, die Versicherung wird nicht bezahlen. Dies Verstehen allerdings die wenigsten Kunden und um die Kundenbeziehung nicht zu gefährden wird nicht selten aus eigener Tasche der Schaden bezahlt. Daher gibt es mittlerweile einige Anbieter die, gegen Mehrpreis, auch verschuldensunabhängige Schäden durch Schlüsselverlust regulieren. Wie notwendig solche Einschlüsse für Sie sind sollte in einem persönlichen Gespräch geprüft werden.

Noch weitergehend als die gesetzliche Haftung kann allerdings die vertragliche sein. Kaufleute können generell jeden Vertrag schließen solange dieser nicht gegen Moral und gute Sitte verstößt. Gerade von Banken und anderen Großunternehmen werden häufig Verträge mit Übergabe von Generalschlüsseln verlangt. Hierin können Sich dann Formulierungen wie „haftet vollumfänglich für das abhandenkommen des Schlüssels, incl. aller Folgeschäden bis XX €“ finden. Hier ist vorsicht geboten. Vollumfänglich hießt generell egal wie und warum der Schlüssel weg ist, Sie haften. Inklusive Folgeschäden heißt auch das der Schaden eines eventuellen Einbruchs in Rechnung gestellt wird. Dieser wird allerdings von keiner Versicherung übernommen da es sich um einen Folgeschaden handelt. Daher als dringender Hinweis die Bitte: Wenn sie besondere vertragliche Konstellationen durch die Überlassung von Schlüsseln eingegangen sind, lassen Sie diese Verträge von der Versicherungsgesellschaft ihrer Betriebshaftpflichtversicherung prüfen in wie weit die hieraus erwachsenden Risiken mitversichert werden können. Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung behilflich.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!

Bildquelle: Florian Berger / Pixabay