Betriebshaftpflicht Jugendherberge – so sichern sich die Herbergseltern ab

Bei einer Jugendherberge handelt es sich um einen Beherbergungsbetrieb wie bei einem Hotel auch. Wichtig sind für den Betreiber im Zusammenhang mit der Betriebshaftpflichtversicherung für die Jugendherberge die Paragrafen 701 und 702 des BGB. Diese regeln, dass der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes bei Abhandenkommen oder Schädigung von persönlichen Dingen seiner Gäste, welche diese in den Beherbergungsbetrieb eingebracht haben, schadensersatzpflichtig ist.

Betriebshaftpflichtversicherung Jugendherberge

Die Ersatzleistung ist zwar auf 3.500 Euro maximiert aber sie entfällt beispielsweise wenn der Herbergsvater sich weigerte, Geld oder wertvolle Gegenstände zur Verwahrung entgegenzunehmen. Tritt ein solcher Schaden ein, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für die Jugendherberge die Schadensersatzleistung an den Gast. Es sind natürlich auch noch andere Haftungsrisiken vorstellbar.

In einer Jugendherberge werden auch Mahlzeiten ausgegeben. Beißt ein Gast beim Frühstück auf einen Stein im Müsli und ein Stück Zahn bricht aus, ersetzt die Betriebshaftpflicht für die Jugendherberge die Kosten der Zahnbehandlung. Darüber hinaus werden alle Risiken abgesichert, welche sich aus einem Restaurantbetrieb ergeben.

Stolpert jemand über ein Staubsaugerkabel oder rutscht im Speisesaal aus, werden alle damit in Zusammenhang entstandenen Kosten ebenfalls übernommen. Wichtig für die Betriebshaftpflicht der Jugendherberge sind auch Sonderrisiken. Gibt es beispielsweise einen Fahrradverleih, haftet der Betreiber für Verletzungen durch eines der (nicht in ordnungsgemäßem Zustand befindlichen) Fahrräder.

Viele Jugendherbergen verfügen über Spielplätze. Verletzt sich ein Kind, weil ein Spielgerät Defizite aufwies, werden dadurch entstehende Kosten für mögliche Heilbehandlungen oder Schmerzensgeld ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherung der Jugendherberge übernommen.

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Bildquelle: © Uli Carthäuser  / PIXELIO