Wer als Fuhrunternehmer denkt, der Versicherungsschutz für den LKW sei ausreichend, irrt. Eine Betriebshaftpflicht für Fuhrunternehmen schützt gegen die Risiken, welche von dem Beruf selbst ausgehen, aber auch von dem damit einhergehenden Bürobetrieb. Darüber hinaus schützen die Frachtführerhaftpflicht und die Speditionshaftpflicht vor Schäden, die beispielsweise durch die zu späte Lieferung des Transportgutes beim Kunden oder durch falsche Zolldeklaration entstehen.
Bei der Frachtführerhaftpflicht handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Ohne diese Versicherung darf der Beruf nicht ausgeübt werden. Ein Fahrzeug zu lenken, ist das eine. Aber die beförderten Güter müssen auch be- und entladen werden. Gerade wer mit einer Ameise arbeitet, weiß, dass von diesem Gerät durchaus Risiken ausgehen können. Ameisen sind nicht-versicherungspflichtige Hubfahrzeuge. Wird ein Passant während des Entladens dadurch verletzt, können auf den Fuhrunternehmer massive finanzielle Forderungen zu kommen. Je nach Schwere der Verletzung reichen diese von einem schlichten Schmerzensgeld bis hin zu Rentenzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Die Betriebshaftpflicht für das Fuhrunternehmen deckt solche Schäden. Aber bereits im Büro kann der Inhaber regresspflichtig werden. Ein Kunde stolpert über ein Kabel und verletzt sich.
Nicht ganz so spektakulär, aber ebenfalls teuer, sind Schäden an fremden Fahrzeugen oder an fremden Gebäuden während der Ladevorgänge.
Für die Betriebshaftpflicht eines Fuhrunternehmens sollten aber auch Einschlüsse berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise in Bezug auf die Ladevorgänge Tätigkeiten auf fremden Grundstücken. Transportschäden sind ebenfalls als Baustein in der Police anwählbar.
Befindet sich das Büro des Fuhrunternehmens in angemieteten Räumen, ist der Einschluss von Mietsachschäden sinnvoll. Werden Transportgüter auf dem Grundstück gelagert, ist zu prüfen, ob hier auch umweltgefährdende Stoffe dazu zählen. Der Umwelthaftung kommt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für Fuhrunternehmen bei einer möglichen Kontaminierung besondere Bedeutung zu. Die Verkehrshaftungsversicherung ist in der Regel kein Bestandteil der Betriebshaftpflicht für Fuhrunternehmen.
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