Betriebshaftpflichtversicherung Fahrradhandel – Auf was achten?

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung für den Fahrradhandel steht nicht nur der Verkaufsraum im Mittelpunkt, sondern auch die möglichen Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Rädern. Natürlich kann es vorkommen, dass ein Kunde im Laden über ein nicht sorgsam verlegtes Kabel oder unsauber gestapeltes Material stolpert und sich verletzt. In diesem Fall greift im Rahmen der Betriebshaftpflicht der Passus der Personenschäden. Mögliche Schadensersatzforderungen für Schmerzensgeld werden hier abgegolten. Die Deckungssumme für Personenschäden sollte mindestens drei Millionen Euro betragen.

Betriebshaftpflichtversicherung Fahrradhandel

Werden Servicearbeiten ausgeführt, ist selbst bei sorgfältigster Ausführung nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einem Schaden am Fahrrad kommt, beispielsweise abgesplitterter Lack am Rahmen. Diese Schäden fallen in den Bereich der Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden. Regressforderungen daraus werden durch die Klausel für Sachschäden abgedeckt. Der klassische Fahrradverkauf birgt allerdings für den Händler ein weiteres Haftungsrisiko. Gemäß § 434 BGB haftet er für eine mangelfreie Übergabe der Ware. Dies hat sich durch Mountainbikes und die übermäßige Anforderung an das Material im Downhill immer wieder zum Streitpunkt entwickelt. Die Frage ist immer wieder, ob das Fahrrad über die normale Beanspruchung hinaus belastet wurde, oder ob tatsächlich bereits ein Materialfehler bei Übergabe bestand. Wurde die mangelhafte Übergabe nachgewiesen, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für den Fahrradhandel die geforderten Regresszahlungen. Gerade, wenn es zu einem Personenschaden kam, auch in Folge einer mangelhaften Reparatur, können die Schadensersatzforderungen für den Händler existenzbedrohend sein.

Ein weiterer Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung für den Fahrradhandel ist Absicherung gegen Schäden an gemieteten Sachen. Dazu zählen in erster Linie das Ladenlokal und die Werkstatt selbst, wenn es nicht zum Betriebsvermögen gehört. Das Schlüsselrisiko ist ebenfalls ein sinnvoller Einschluss. Verliert ein Mitarbeiter den Schlüssel, können die Kosten für den Austausch der Schließanlage schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen.

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Bildquelle: VeitD / PIXELIO