Betriebshaftpflichtversicherung Campingplatz – Was Sie beachten sollten

Betriebshaftpflichtversicherung Campingplatz
Rollei

Grundsätzlich sichert die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Campingplatz den Betreiber gegen Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Besuchern des Campingplatzes durch Mitarbeiter oder Sachen entstehen. Dabei unterscheidet sich die Betriebshaftpflicht für einen Campingplatz allerdings deutlich von anderen Betriebshaftpflichtversicherungen. Die abzudeckenden Risiken sind sehr speziell und orientieren sich auch an dem über das reine Campen hinausgehende Angebot des Betreibers.

Ergänzt wird das Freizeitangebot eines Campingplatzes häufig auch durch Drittanbieter, wie Ponyverleih oder Trampoline. Eine Liste der speziellen abzusichernden Risiken, die in der Betriebshaftpflichtversicherung für einen Campingplatz greifen kann, lässt sich am Besten stichpunktartig aufzählen:

  • Das grundsätzliche Betriebsrisiko
  • Durchführung von eigenen Veranstaltungen auf dem Gelände
  • Regressansprüche gegen Drittanbieter für Freizeitanimation
  • Durchführung von Wanderungen und Touren durch Mitarbeiter des Campingplatzes
  • Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe auf der Anlage
  • Der Betrieb von Spielplätzen oder Badeanlagen
  • Sauna und Fitnessräume oder –anlagen
  • Angelseen

Besondere Risiken bergen die Versorgungsanlagen eines Campingplatzes. Daher ist dem Versicherungsschutz für diese Anlagen besonderes Gewicht beizumessen.

  • Propangasstationen und Heizöltanks im Rahmen der Umwelthaftung
  • Sickergruben
  • Trinkwasserbrunnen
  • Anlageneigenes Klärwerk

Ebenfalls Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Campingplatz stellt die Vermietung dar. Neben der reinen Überlassung einer bestimmten Quadratmeteranzahl Boden für ein Zelt oder einen Camper vermieten immer mehr Campingplatzbetreiber auch eigene Camper oder auch kleinere Bungalows auf ihren Anlagen. Die Vermietungshaftung ist jedoch viel weitreichender, sie gilt für

  • Vermietung von Gastronomie- und Einzelhandelsräumlichkeiten
  • Vermietung von Sälen für Feierlichkeiten
  • Camper, Wohnmobile und feste Häuser
  • Vermietung von Ruderbooten, Tretboten, Kajaks und Fahrrädern
  • Vermietung von Maschinen

Damit ist die Liste der in der Betriebshaftpflicht abzusichernden Risiken aber noch nicht beendet auch Zugschäden an Pkws und Hängern auf dem Campingplatzgelände fallen darunter. Ebenso die Nutzung und der Betrieb von Maschinen mit einer Geschwindigkeit bis zu 6 Km/h beziehungsweise selbstfahrenden Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Km/h. Eine Absicherung des Campingplatzes gegen Forderungen und Schadensansprüche durch Dritte muss außerdem umsichtig erfolgen.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

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Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Bildquelle: Marc Tollas / PIXELIO