Betriebshaftpflicht Massagesalon – damit bei einem Schaden nichts verkrampft

Betriebshaftpflicht Massagesalon

Eine Betriebshaftpflicht für einen Massagesalon hat durchaus ihre Berechtigung. Immerhin haftet der Betreiber für alle Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Personenschäden oder Sachschäden handelt. Verletzt er beispielsweise einen Kunden durch eine unglückliche Bewegung und der Patient stellt eine berechtigte Schmerzensgeldforderung.

Dann übernimmt die Betriebshaftpflicht für den Massagesalon diese Kosten. Ein Masseur arbeitet nicht zwangsläufig nur in seinem Salon, sondern stattet auch Hausbesuche ab. In diesem Fall müssen die Tätigkeiten auf fremden Grundstücken ebenfalls mitversichert sein…

Leicht kann es trotz aller Vorsicht passieren, dass beim Aufstellen des mobilen Massagetischs ein Gegenstand in der Wohnung des Patienten beschädigt wird. Auch in diesem Fall übernimmt die Betriebshaftpflicht für den Massagesalon die Schadensersatzleistung.

Betriebshaftpflichtversicherung Massagesalon

Wird der Massagesalon in gemieteten Räumen betrieben und es kommt zu einer Beschädigung beispielsweise des Fußbodens, reguliert dies die Betriebshaftpflicht Massagesalon im Rahmen der Klausel für Mietsachschäden. Sieht der Mietvertrag vor das der Saloninhaber im Winter für einen geräumten Gehweg zu sorgen hat, besteht in diesem Fall durchaus das Risiko eines Personenschadens. Gehwege müssen in aller Frühe geräumt werden. Wird dieser Pflicht aufgrund späterer Öffnungszeiten nicht nachgekommen so haftet der Saloninhaber, falls ein Passant ausrutscht und sich verletzt.

Die Prämie für die Betriebshaftpflicht für einen Massagesalon ist natürlich deutlich niedriger als beispielsweise für einen Gashandel. Sie kann über eine Selbstbeteiligung aber noch einmal deutlich gesenkt werden.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Betriebshaftpflichtversicherung Drogerie – Was ist wichtig?

Betriebshaftpflichtversicherung Drogerie

Auf den ersten Blick gehen von einer Drogerie, im Gegensatz zu einem Gashandel, keine überdurchschnittlichen Risiken aus. Es können aber die kleinen Ungeschicke des täglichen Lebens sein, welche den Inhaber in eine prekäre Situation bringen können. Der Azubi soll Regale einräumen und lagert die Waren so unübersichtlich, dass ein Kunde darüber stolpert, stürzt und sich verletzt. Auf den Drogisten kommen nun eine Reihe von finanziellen Forderungen zu. Dazu zählen unter Umständen Schmerzensgeld, aber auch die Behandlungskosten. Die Krankenversicherung fordert diese vom Schädiger, dem Drogisten, zurück. Im schlimmsten Fall tritt eine Berufsunfähigkeit beim Verunfallten ein, die Rentenleistung geht auch zulasten des Drogerieinhabers.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Drogerie übernimmt alle diese Kosten. Waren die Forderungen unberechtigt, hilft sie, diese abzuwehren.

Wird die Drogerie in einem angemieteten Ladenlokal betrieben, kommt dem Einschluss für Mietsachschäden eine besondere Rolle zu. Wird zum Beispiel eine Palette mit Produkten geliefert und die Mitarbeiter der Drogerie beschädigen beim Entladen die Tür. In diesem Fall greift die Betriebshaftpflichtversicherung für die Drogerie ebenfalls.

Das Produkthaftungsgesetz wird von der EU immer enger ausgelegt. Erkrankt ein Kunde der Drogerie nach der Einnahme eines Mittels oder eines Lebensmittels, welches er in der Drogerie erworben hat, muss der Betreiber mit einer Schadensersatzklage rechnen. Dies ist der Fall, wenn das Produkt zwar von einem Dritten hergestellt wurde, aber die Verpackung den Namen der Drogerie trägt.Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Drogerie muss in diesem Fall um die entsprechende Deckung erweitert werden.

Die Deckungssummen sollten bei der Betriebshaftpflicht für eine Drogerie auf jeden Fall ausreichend angesetzt werden. Gerade Personenschäden können einen selbstständigen Drogisten regelrecht ruinieren. Die letztendliche Vertragsgestaltung ergibt sich aus der Tätigkeitsbeschreibung.

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Bildquelle: Reinhard Grieger / PIXELIO

Die wichtigsten Leistungseinschlüsse für Handwerker in der Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung Handwerker

Kaum ein Handwerksberuf sieht sich so vielen Haftungsgefahren ausgesetzt, wie das Bauhandwerk und das Baunebengewerbe. Ohne eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für alle Tätigkeiten rund um den Bau oder die Sanierung oder Renovierung eines Gebäudes läuft der Unternehmer in  ein finanzielles Risiko. Es stellt sich natürlich die Frage, welche Leistungseinschlüsse diese sehr spezielle Haftpflichtversicherung aufweisen sollte. Die standardmäßige Formulierung „Drei Millionen pauschal für Personen- und Vermögensschäden“ bringt einen Bauhandwerker nicht weiter – eine differenziertere Darstellung der Risiken ist notwendig.

Allmählichkeitsschäden

Ein Allmählichkeitsschaden ist tückisch. Ein klassisches Beispiel dafür ist ein unter Putz liegendes angekratztes Wasserrohr. Es kommt immer wieder vor, dass gerade bei Neubauarbeiten eine Wasserleitung beschädigt wird. Sickerwasser dringt allmählich in das Mauerwerk ein. Früher oder später wird der Schaden offenkundig und die Wand muss aufgebrochen werden. Besteht kein Versicherungsschutz, kann dies für den Verursacher fatale Folgen haben.

Tätigkeitsschäden

Tätigkeitsschäden entstehen schneller als gedacht. Ein Fenstermonteur muss für die Montage einen Schrank in der Wohnung des Kunden verschieben und zerkratzt dabei den Parkettfußboden. Dabei handelt es sich um einen klassischen Tätigkeitsschaden. Dieser Baustein in der Betriebshaftpflicht für Handwerker deckt alle Schäden ab, die unmittelbar mit der Ausübung ihrer Tätigkeit geschehen.

Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass diese Schäden in der Police nicht gedeckelt sind, sondern in vollem Umfang in der Versicherungssumme eingeschlossen werden. Auch teilweise Ausschlüsse sind im Grunde nicht akzeptabel.

Mangelbeseitigungsschäden 

Jeder Handwerker wird so gut und gründlich arbeiten, wie irgendmöglich. Dennoch kann es vorkommen, dass im Nachhinein noch einmal nachgebessert werden muss. Wurde beispielsweise eine Fußbodenheizung verlegt und das Wasser läuft aus, muss dieser Schaden behoben werden. Teuer wird es, wenn in diesem Zusammenhang die Fußbodenfliesen herausgebrochen werden müssen. Diese Kosten werden im Rahmen der Mangelbeseitigung in der Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker übernommen.

Nachbesserungsbegleitschäden

Bleiben wir noch einmal bei dem Beispiel Fußbodenheizung. Es kann natürlich auch passieren, dass der Eigentümer des Hauses sie erstmalig einschalten möchte und sie funktioniert schlichtweg nicht. In diesem Fall muss durch den Handwerker  Nachgebessert werden. Hier kann es sein, dass der Fußboden wieder aufgebrochen werden muss, es entsteht ein Schaden am Gewerk eines anderen Handwerkers, ein Nachbesserungsbegleitschaden.

Be- und Entladeschäden

Handwerker, die auf fremden Grundstücken tätig sind, bringen in der Regel ihr Werkzeug und das Material mit. Gerade bei größeren Gegenständen kann es auf einer eng beparkten Straße dazu kommen, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Autobesitzer sind immer wieder erstaunt, wie teuer es ist, eine Stoßstange lackieren zu lassen. Für einen Handwerker kann ein solcher verursachter Schaden ohne die entsprechende Versicherung schnell das Auftragsvolumen relativieren. Wichtig ist bei Be- und Entladeschäden, dass auch mögliche Schäden am Transportgut, beispielsweise den gelieferten Fenstern, mitversichert sind.

Subunternehmer

Das Bauhandwerk greift häufig auf Subunternehmer zurück. Verursachen diese einen Schaden, ist der ursprüngliche Auftragnehmer in der Haftung. Diese Schäden sind versichert, wenn der Subunternehmer aus dem gleichen Gewerk kommt. Handelt es sich jedoch um eine andere Branche, muss der Subunternehmer ebenfalls mit versichert werden. Durch den entsprechenden Leistungsbaustein, die Generalunternehmerklausel, kann dieses Risiko vertraglich ausgeschlossen werden. Die zeitweise Überlassung von Arbeitskräften ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Thema. Gleiches gilt, auch wenn es sich um Material und nicht um Personen handelt, für die Überlassung von Gerüsten.

Die aktive Werklohnklage

In den letzten Jahren sehen sich viele Handwerker dem Problem gegenüber, dass Bauherren  trotz erbrachter Leistung Teile der Rechnungssumme zurückhalten um bei eventuellen Gewährleistungen ein Druckmittel zu haben. Ist dies nicht vorher vereinbart, übernimmt der Versicherer die Prozesskosten des Handwerkers zur Durchsetzung der Lohnklage.

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 Bildquelle: Christa Nöhren / PIXELIO

Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio / Nageldesignerin

Die Betriebshaftpflicht für Nagelstudios – denn nicht nur Nägel brauchen Pflege

Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio

Auch in einem Nagelstudio können viele Schäden entstehen. Gerade der hohe Kundenverkehr führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens steigt. Rutscht ein Kunde auf dem frisch gewischten Boden aus oder stolpert über ein Kabel und verletzt sich dabei, haftet in den meisten Fällen der Studiobetreiber. In anderen Fällen kann eine Kundin verletzt werden, wenn eine Mitarbeiterin mit dem Fräser vom Nagel abrutscht und den Finger erwischt. In jedem Fall ist es enorm wichtig eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Nagelstudio zu haben.

Wie können Kosten entstehen, die die Betriebshaftpflichtversicherung für das Nagelstudio deckt?

Ist ein Kunde in eurem Studio verletzt worden und ihm entstehen Kosten wegen einem Krankenhausaufenthalt und Verdienstausfall, wird jede Gesellschaft versuchen, sich vor Übernahme der Kosten zu drücken.; vor allem natürlich die Krankenversicherung des Geschädigten. In so einem Fall ist es wichtig, jemanden an seiner Seite zu haben, der einen verteidigt.

Welche Tätigkeiten sollten mitversichert sein?

Um den optimalen Schutz zu bekommen, sollte man der Versicherung alle Tätigkeiten, die man tatsächlich ausübt, angeben. Nicht wenige Gesellschaften schließen Tätigkeiten wie Permanent Make-up, Fruchtsäurebehandlungen und Bio-Tattoos aus. Wenn man alle Tätigkeiten angibt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, auf Kosten sitzenzubleiben.

Befindet sich das Studio in gemieteten Räumen?

Wenn das Nagelstudio in gemieteten Räumen betrieben wird, empfiehlt es sich, Mietsachschäden mitzuversichern. Dadurch kommt die Versicherung für Schäden auf, die an Mobiliar oder Ausstattung aufkommen. Befindet sich das Nagelstudio in einem Gewerbekomplex, gibt es dort meistens eine Schließanlage. In diesem Fall fallen höhere Kosten an, wenn ein Schlüssel verloren geht, und es ist ratsam das Schlüsselrisiko mitzuversichern.

Was unterscheidet eine teure Police von einer günstigen?

Nach unserer Erfahrung ist es meistens für Betriebe nicht lohnenswert einfach die günstigste Versicherung abzuschließen. Kommt es zum Beispiel zum Feuerwehreinsatz ohne Absicht und ist die Versehensklausel nicht im Versicherungsvertrag eingeschlossen, bleibt der Studiobetreiber auf den Kosten von 2000 Euro sitzen. Guter Versicherungsschutz unterscheidet sich von weniger Gutem durch eine Vielzahl von Kleinigkeiten, die aber im Versicherungsfall sehr unangenehm werden können. D.h. nicht dass wir grundsätzlich dazu raten teure Policen zu nehmen, sondern bei den günstigen genau hinzuschauen ob günstig nicht billig ist.

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Bildquelle: Bruno auf Pixabay

Betriebshaftpflicht Krankenhaus – damit ein Schaden kein Beinbruch wird

Bei der Betriebshaftpflicht für ein Krankenhaus gilt es zwischen der Institution als solcher und den dort tätigen Ärzten und Pflegekräften zu differenzieren.Auch wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung auch für Schäden durch Mitarbeiter einsteht, sollte jeder Arzt, angestellt oder nicht, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Behandlungsfehler abschließen.
Die Betriebshaftpflicht umfasst natürlich die klassischen Deckungsbausteine für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sollte beispielsweise ein Besucher auf dem frisch gewischten Boden ausrutschen und sich im Krankenhaus verletzen. Wichtiger sind jedoch die Risiken durch Verunreinigungen im Essen oder bei medizinischen Instrumenten und daraus resultierende Infektionen bei den Patienten.

Das Thema „krank werden im Krankenhaus“ ist immer wieder in den Medien präsent.

Betriebshaftpflicht Krankenhaus

Diese Form des Personenschadens kann durchaus auch einen Vermögensschaden nach sich ziehen, wenn die Infektion eines Patienten einen Aufenthalt über die eigentliche Aufenthaltsdauer hinaus notwendig macht und dieser dadurch Einkommenseinbußen erleidet. Sachschäden sind in einer Klinik ebenfalls nicht auszuschließen, beispielsweise, wenn eine Schwester aus Versehen einen Besitzgegenstand eines Patienten beschädigt. Die meisten Krankenhäuser schließen solche Schäden mittlerweile aus, bieten gleichzeitig aber die Möglichkeit Wertgegenstände außerhalb der Krankenzimmer sicher verwahren zu lassen. In diesem Fall muss auch dieses Verwahrungsrisiko fremden Eigentums explizit mitversichert werden.
Treten aus welchen Gründen auch immer umweltgefährdende Stoffe aus und kontaminieren die Umwelt, ist das Krankenhaus im Rahmen der Gefährdungshaftung für die Dekontaminierung im Regress. Umweltschäden sollten bei einer Klinik daher auf jeden Fall ausreichend abgesichert werden. Für Krankenhäuser gilt, dass der Versicherungsschutz für Personenschäden nicht hoch genug angesetzt werden kann. Fällt ein Patient beim Umlagern zu Boden, kann dies ebenfalls gravierende Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

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Bildquelle: V-E-N Assekuranz GmbH

Betriebshaftpflichtversicherung Fliesenleger – Rundum-Schutz für Fachbetriebe

Betriebshaftpflichtversicherung Fliesenleger

Wer im Handwerk oder am Bau arbeitet, kennt das Problem: Auch bei sorgfältigster Arbeitsweise schleicht sich eine Unachtsamkeit ein. Da verlegt ein Mitarbeiter Fliesen in der Wohnung des Kunden, doch dieser macht später Bearbeitungsschäden an seinem Eigentum geltend. Vielleicht stürzt auch ein Besucher im Ausstellungsraum und verletzt sich schwer. Eine sinnvolle Absicherung ist dann unverzichtbar. Hier greift eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger.

Warum benötigt man eine Absicherung gegen Haftpflicht?

Jeder Betrieb, der im Handwerk tätig ist, erbringt Tag für Tag wichtige Leistungen für seine Kunden. Häufig am Eigentum der Auftraggeber ausgeführt, sind Maurer, Fliesenleger, Maler und Unternehmen im Hochbau,im Tiefbau und im Trockenbau dazu beauftragt, eine handwerkliche Arbeitauszuführen. Doch schnell passiert ein Fehler, aus dem ein Schaden am Eigentum des Kunden entsteht. Besonders häufig sind Sachschäden, doch auch Personen oder das private Vermögen können einen Schaden erleiden. Der Bautenschutz reicht nicht als Versicherung aus, vielmehr sieht sich der Betrieb mit der gesetzlichen Haftpflicht konfrontiert, die verlangt, dass ein Schaden unabhängig vom Verschulden zu ersetzen ist. Verursacht ein Unternehmen diese Schäden, greift die Betriebshaftpflicht. Wer Schadenersatzforderungen aus der Betriebshaftpflicht aus eigener Tasche bezahlen muss, gerät schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Deshalbist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger so wichtig.

Wie erkennt man eine gute Betriebshaftpflicht?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist von der Berufshaftpflicht abzugrenzen. Die Berufshaftpflicht greift bei einer beratenden Tätigkeit. Firmen im Hochbau, im Tiefbau oder im Trockenbau sind überwiegend handwerklich tätig, deshalb benötigen sie eine Betriebshaftpflicht. Für die Mitarbeiter kann eine Berufshaftpflicht wiederum interessant sein, denn ihre private Haftpflicht kommt nicht für Schäden auf, die ein Fliesenleger, ein Dachdecker, ein Maurer oder ein Maler beruflich verursacht.

Betriebshaftpflichtversicherung Fliesenleger

Auf der Suche nach einer guten Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger sollte man auf die Leistungen achten, die sich in der Höhe der Kostenerstattung und in den Leistungseinschlüssen spiegeln. Deckt eine Betriebshaftpflicht den Bereich Bearbeitungsschäden ab, weiß der Kunde, dass es sich um eine gute Betriebshaftpflicht handelt. Außerdem sollte man vor dem Vertragsabschuss alle Infos einholen, die man zu dem ausgewählten Versicherer findet. Entscheidet man sich für Tarife, die vom Verbraucherschutz mehrfach ausgezeichnet wurden, hat man die Gewissheit,eine gute Betriebshaftpflicht zu wählen. Bevor man also den Vertrag unterschreibt, ist ein Versicherungsvergleich von größter Bedeutung. Er wird von einem Versicherungsmakler durchgeführt, alternativ kann man selbst Angebote von einem Versicherer anfordern und diese im Vergleich betrachten.

Wofür benötigt man einen Vergleichsrechner?

Ein Vergleichsrechner ist gut geeignet, um mit wenigen Informationen einen sorgfältigen Versicherungsvergleich durchzuführen. Dazu muss man den Versicherungsbedarf analysieren, die gewünschten Leistungen und die Versicherungssumme werden in den Vergleichsrechner eingegeben. Er berechnet aus diesen Infos alle anwendbaren Tarife sowie die Höhe der Versicherungsprämie. Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger in einem Vergleich online betrachten möchte, muss für seineAbsicherung keine Angebote bei einem Versicherer anfordern. Allerdings muss man wissen, welche Leistungen versichert sein sollen.

Auch die eigene Tätigkeit soll genau angegeben werden. Führt ein Dachdecker oder ein Fliesenleger also Arbeiten durch, die über sein Tätigkeitsprofil hinausgehen, muss das im Versicherungsvergleich berücksichtigt werden. Nur dann ist es möglich, mit einem Rechner online einen Vergleich durchzuführen. Erweist sich die Suche nach einer guten Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger als zu aufwändig, gibt es eine weitere Möglichkeit, an der Betriebshaftpflicht den einen oder anderen Euro zu sparen. Es empfiehlt sich, einen Versicherungsmakler zu fragen, welche Schäden am besten versichert sein sollten.

Welche Rolle spielt ein Makler für Versicherungen?

Wer seinen eigenen Versicherungsbedarf nur schwer einschätzen kann, sollte eine Beratung bei einem Experten in Anspruch nehmen. Ein Makler für Gewerbeversicherungen ist dazu der erste Ansprechpartner. Er wird zunächst fragen, in welcher Höhe man den Betrieb versichern möchte. Dazubenötigt er unterschiedlichste Infos rund um den Gewerbebetrieb. Aufbauend auf seiner Analyse führt er einen Vergleich durch. Dazu fordert er ein Angebot bei den Versicherern an, die ihm aus der Erfahrung heraus geeignet für eine Betriebshaftpflichtversicherung erscheinen. Sobald die Offerten vorliegen, kann er genau vergleichen, welche Anbieter sehr günstig sind. Allerdings sollte man bei der Auswahlnicht nur auf den Euro achten, denn auch die Leistungen sind im Bereich Versicherungen sehr wichtig. Bevor man aber Kontakt zu dem Makler aufnimmt, lohnt sich ein Blick auf seine Startseite, denn vielleicht bietet er neben den wichtigen Gewerbeversicherungen noch weitere Absicherungen an.

Wie findet man einen etablierten Makler?

Wichtig ist, wie lange der Makler bereitsin in der Branche tätig ist. Wer erst im letzten Jahr ein Gewerbe angemeldet hat, mag sehr gut ausgebildet sein, doch es dürfte für den Einsteiger schwer werden, ein Angebot für Gewerbeversicherungen fundiert zu beurteilen, wenn es um den Bautenschutz und ähnliche Spezialfragen geht. Auch ein Vergleich von anderen Versicherungen gehört in etablierte Hände. So erfordert die Berechnung einer Krankenversicherung genaue Infos, welche Personen zu versichern sind und welche Leistungen die Krankenversicherung bieten soll. Deshalb sollte jeder Makler, wie wir, mehrjährige Erfahrung in seinem Fachbereich mitbringen, sei es in der Gewerbeversicherung, in der Krankenversicherung oder bei anderen Absicherungen.

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Betriebshaftpflichtversicherung chemische Reinigung – Wichtig für Ihren Betrieb

Betriebshaftpflichtversicherung chemische Reinigung

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für eine chemische Reinigung versteht sich eigentlich von selbst. Doch was ist denn dort eigentlich alles versichert? Zunächst einmal bietet der Grundversicherungsschutz natürlich Deckung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Ein Personenschaden kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Kunde über ein unsachgemäß verlegtes Kabel stolpert und sich verletzt.
  • Ein Sachschaden kann entstehen, wenn beispielsweise beim Bügeln ein Kleidungsstück Feuer fängt und ein Brand entsteht.

In beiden Fällen ist der Unternehmensinhaber in der Haftung. Eine chemische Reinigung bedeutet auch, dass, so sagt es der Name, mit Chemikalien gearbeitet wird.

  • Sollte durch widriges Austreten der Chemikalien ein Umweltschaden entstehen, muss der Betreiber im Rahmen des Umwelthaftungsgesetzes für den Schaden geradestehen.

Befindet sich der Betrieb in gemieteten Geschäftsräumen, ist eine Absicherung für den Fall des Schlüsselverlustes über die Betriebshaftpflichtversicherung für die chemische Reinigung sinnvoll. Der Austausch einer Schließanlage, gerade in großen Gebäudekomplexen, kann schnell in die Tausende gehen.

Die Besonderheit bei einem Reinigungsbetrieb

Es gibt bei einer chemischen Reinigung allerdings ein ganz besonderes Risiko, welches über die Betriebshaftpflichtversicherung für eine chemische Reinigung abgesichert werden sollte. Die Rede ist von der Absicherung des Verlustes von Kundeneigentum. Es kommt ab und an einmal vor, dass ein Mitarbeiter aus Versehen einem Kunden ein falsches Kleidungsstück aushändigt, oder die Behandlung eines Kleidungsstückes zu Schäden daran führt. Die Kundeneigentumsversicherung sichert Reinigungsinhaber vor möglichen Schadensersatzforderungen in folgenden Fällen:

  • Ausgabe eines falschen Kleidungsstückes oder die Verwechslung
  • Schäden durch falsche Behandlung
  • Diebstahl durch Mitarbeiter oder generell eine Beschädigung durch Mitarbeiter
  • Lager- oder Transportschäden
  • Elementarschäden oder Folgeschäden daraus

Die Kundeneigentumsversicherung bietet umfassenden Schutz für alle seitens der Kunden überlassenen Gegenstände während des Verbleibs in den Räumlichkeiten der Reinigung. Entstehende Schäden sind zwar deutlich geringer als ein Brandschaden, dürften aber in der Summe häufiger vorkommen und belasten den Etat fast kontinuierlich.

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Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie – Was ist wichtig?

Benötigen Gastwirte eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Das Gesetz sieht vor, dass Selbstständige, Freiberufler und alle andere Unternehmer den Kunden und Kundinnen in einigen Fällen Schadenersatz leisten müssen. Bevor es soweit kommt, prüft ein Gutachter, ob der Schadenersatzanspruch berechtigt ist. Da es keine Obergrenze für den Schadenersatzanspruch gibt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie durchaus empfehlenswert. Ohne die Betriebshaftpflicht steht der Unternehmer oder die Unternehmerin mit den Kosten, die aus Schadenersatzansprüchen entstehen, allein da. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass das Unternehmen nicht mehr weitergeführt werden kann.

Welche möglichen Risiken gibt es in der Gastronomie?

Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie

Die Risiken in der Gastronomie sind vielfältig, denn gerade bei der Zubereitung von Speisen können Probleme entstehen, die bei den Gästen negative Auswirkungen auf den Magen haben. Wird beispielsweise nach einer üppigen Mahlzeit ein großer Eisbecher serviert, der einen Moment in der Sonne stand, klagt einer der Gäste plötzlich über Magenbeschwerden. Da sie gerade beim Essen des überdimensionalen Eisbechers, der extra auf Wunsch des Kunden entstanden ist, aufgetreten sind, will der Gast den Gastronom verklagen. Weil der Gastronom aber der Meinung ist, nicht der Eisbecher ist schuld, sondern der Magen des Gastes ist zu empfindlich und hat sich mit dem drei Gänge-Menü übernommen, muss vor einem Gericht geklärt werden, wer Recht hat.

Andere Fälle enden ebenfalls oft vor dem Richter, weil nicht eindeutig feststeht, wer schuld hat. Die Firmeneröffnung einer Pizzeria soll mit dem breiten Sortiment einer Cateringfirma gebührend gefeiert werden. Bei der Anlieferung der Ware wird die Tür des Geschäftes beschädigt. Nun soll die Cateringfirma der Pizzeria die Reparatur bezahlen. Ist die Firma versichert, wird der Sachschaden meistens übernommen. Weitere Risiken sind durch die angestellten Mitarbeiter gegeben, die Gästen durch einen verschütteten Kaffee versehentlich Schaden zuführen. Kommt kein Vergleich mit einer außergerichtlichen Einigung zustande, entstehen oft weitere Prozeßkosten. Der Betrieb hat zahlreiche Räume mit wertvollem Inventar und es besteht das Risiko, dass Kriminelle einbrechen und entweder das Inventar entwenden oder sogar zerstören. Im Urlaub hat der Tourist ein Einzelzimmer gebucht und seine Erwatungen werden wider Erwarten nicht erfüllt.

Wenn der Unternehmen der Meinung ist, seinen Vertrag erfüllt zu haben, und der Gast weiter unzufrieden ist, besteht das Risiko, dass der Hotelinhaber verklagt wird.

Welche Leistungen bietet die Betriebshaftpflichtversicherung an?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie hält zahlreiche Leistungen für die Versicherungsnehmer bereit. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen bieten Leistungspakete an, die die Betriebsstätten, die betriebliche Tätigkeit, die Produkte sowie Personen- und Sachschäden versichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Versicherungsbeiträge sehr unterschiedlich sein können und nicht der einzige Aspekt für eine gute Versicherung sind.

Denn viele weitere Faktoren führen zu einem Angebot, dass zu der jeweiligen Firma passt.

Der freundliche Kundenservice des Versicherungsanbieters ist wichtig sowie die Beratung über spezielle Zusatzleistungen. Fragen des Gastronoms sollten ausführlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es sollte die notwendige Zeit gewährt werden, um den schriftlichen Vertrag zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie in Ruhe durchzulesen und erst dann zu unterschreiben. Vermögensschäden werden je nach individueller Absprache bis zu 1 Million ersetzt und Personenschäden bis zu 5 Millionen. Die genaue Höhe der Schadenersatzsumme wird nach der Beratung mit dem Versicherungsexperten festgelegt.

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend oder gibt es weitere Versicherungen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt ein großes Risikopotential ab und fängt den Gastronomie Betrieb oder andere Unternehmen auf, wenn berechtigte Schadenersatzforderungen der Kunden und Kundinnen bestehen. Bei Zweifeln sorgt ein Gutachter für Klarheit und kann manchmal durch einen Vergleich Prozesskosten minimieren Die ausgezahlten Euro- Beträge sind teilweise so hoch, dass ohne eine Betriebshaftpflicht das Aus für den Betrieb die Folge sein kann. Personen des Betriebes können zusätzlich weitere Versicherungen abschließen, wie zum Beispiel eine flexible Lebensversicherung.

Die Ansprüche der Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie sind sehr vielfältig. Zum einen müssen alle Risiken und gesetzlichen Auflagen erfasst werden welche durch die Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln entstehen. Insbesondere die vielfältigen Hygienevorschriften, aber auch der Schutz des Endverbrauchers, zum Beispiel durch den Genuss von falsch etikettierten Lebensmitteln sind hier wichtig….

Inhaltsversicherung

Aufgrund des erhöhten Feuerrisikos in einem Restaurant, sind die Preise am Markt sehr unterschiedlich. Auch ist es nicht möglich ein pauschales Ausstattungsniveau in der Einrichtung der Betriebe festzulegen. In der Praxis wird meist eine Summe von Versicherungsnehmer vorgegeben. Doch gerade bei älteren Betrieben, welche keine Anschaffungsrechnungen des Inventars mehr n der Buchhaltung haben, sollte eine genaue Aufstellung des Inventars gemacht werden und dem Versicherer zu Begutachtung vorgelegt werden.  Hierdurch wird vermeiden, daß im Versicherungsfalle die Versicherungssumme zu niedrig ist. Gerne beraten wir sie persönlich.

Unfallversicherung

In der Gastronomie tätige Personen haben ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die Berufsgenossenschaft deckt hier nur einen kleinen Teil ab und hat häufig sehr hohe Hürden welche eine schnelle Zahlung von Renten oder Zuschüssen behindern. Eine betriebliche oder private Unfallversicherung kann hier helfen das Risiko zu minimieren. Insbesondere für selbstständige Gastronomen ist dieser Versicherungsschutz unverzichtbar. Wird die Unfallversicherung über den Betrieb abgeschlossen, ist sie in den meisten Fällen voll von der Steuer absetzbar. Sie kann auch zur Mitarbeiterbindung beitragen wenn sie bewusst eingesetzt wird.

Krankenversicherung

Aufgrund des oben Beschriebenen erhöhten Unfallrisikos ist auch der erweiterte Schutz einer privaten Krankenversicherung in der Gastronomie angeraten. Für den Inhaber möglicherweise als Ersatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Für die angestellten Mitarbeiter mit einer privaten Zusatzversicherung als Ergänzung zu selbiger

Rentenversicherung

Es gibt wenige Branchen in denen die Altersarmut so ausgeprägt ist wie in der Gastronomie. Das liegt an der hohen Anzahl an Teilzeitstellen aber oftmals auch an der großen Fluktuation der Mitarbeiter und der damit verbundenen Kosten für Umzüge etc. Hier wird meist einfach vergessen das irgendwann auch die Rente kommt, oder besser kommen sollte. Bei den Inhabern wird oftmals das Kapital anderweitig eingesetzt. Kredite sind zu bedienen, und auch die Steuer darf nicht vergessen werden. Daher beraten wir flexible Modelle der Rentenversicherung in der Gastronomie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. So kann die Vorsorge optimal an die steuerlichen Voraussetzungen des Inhabers angepasst werden. Die Rentenversicherung der Mitarbeiter kann so flexibel gestaltet werden, daß z.B. die meisten Beiträge in den starken Umsatzmonaten bezahlt werden, in welchen auch das Trinkgeld entsprechend höher ist. So ist eine Finanzierung einfacher.

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Betriebshaftpflicht Einzelhandel – Wichtig für Ihr Unternehmen

Betriebshaftpflicht Einzelhandel

Die Haftungsrisiken für einen Einzelhändler sind zugegebenermaßen deutlich geringer, als im Baugewerbe. Das bedeutet aber nicht, dass die Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel überflüssig ist, im Gegenteil. Dabei ist es völlig unabhängig, welche Produktsparte verkauft wird, seien es Elektroartikel, Zeitungsartikel oder Lebensmittel. Grundsätzlich gilt auch bei der Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel, dass Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden abgesichert sind. Wer beispielsweise Waren an Kunden nach Hause ausliefern lässt, sollte auf jeden Fall Tätigkeiten auf fremden Grundstücken mit einschließen.

Geht bei einer Getränkelieferung der Glasschrank im Flur kaputt, haftet das Unternehmen des Lieferanten. Bei einer Auslieferung gilt generell, dass der Fahrer während der Auslieferung seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss.

Aber auch bereits in den Geschäftsräumen kann es dazu kommen, dass sich ein Kunde, beispielsweise durch Ausrutschen auf nassem Boden, verletzt. In diesem Fall sind eventuelle Regressforderungen durch das Segment „Personenschaden“ in der Betriebshaftpflicht Einzelhandel versichert.

In den meisten Fällen sind die Geschäftsräume angemietet. Die Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel schützt das Unternehmen auch, wenn an den gemieteten Räumen ein Schaden entsteht. Empfehlenswert ist in dem Fall der Anmietung auch der Einschluss des Schlüsselrisikos. Bei Verlust des Schlüssels muss möglicherweise die gesamte Schließanlage des Hauses ausgetauscht werden, ein Betrag, der schnell in die Tausende geht.

Die Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel versichert alle im Betrieb tätigen Personen, auch Praktikanten oder Minijobber. Welche besonderen Risiken im Einzelhandel eingeschlossen werden sollten, hängt natürlich von der Branche ab. Für die einen ist die erweiterte Umwelthaftung ein Kriterium, andere Betriebe legen Wert auf die Absicherung von Produktrisiken oder Internetrisiken.

Als Einzelhandel gilt nicht nur der Bäcker an der Ecke, sondern auch die großen Filialbetriebe. Die Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht für den Einzelhandel richtet sich in diesem Fall auch nach dem Geschäftsvolumen.

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Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Bildquelle: Harald Wanetschka / PIXELIO

Betriebshaftpflichtversicherung Gas Wasser Installateur – Worauf Sie achten sollten?

Betriebshaftpflichtversicherung Installateur

So sehr sich Dachdecker, Fliesenleger, Installateur, Maler, Zimmerei und andere Unternehmen aus dem Bereich SHK (Sanitär, Heizung, Klima) auf den ersten Blick voneinander unterscheiden mögen, so sehr eint sie eine wichtige Gemeinsamkeit. Sie führen handwerkliche Arbeiten am Bau aus und sie gehen Tag für Tag in den Wohnungen und Häusern ihrer Kunden ein und aus. Nicht selten findet ihre betriebliche Aufgabe in den Immobilien ihrer Auftraggeber statt, diese werden Leistungen bei den Firmen anfordern, welche jeder Handwerker nach bestem Wissen und Gewissen durchführt. Dennoch kann es am Bau passieren, dass aus einer kleinen Unachtsamkeit ein großer Schaden entsteht. Für diesen Schaden kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Installateur auf.

Was versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung am Bau?

Nicht erst seit dem Jahr 2012 sieht sich jeder Betrieb, der im Bereich Heizung, Gas, Sanitär und Klima (SHK) beschäftigt ist, mit dem Risiko konfrontiert, bei der Ausübung der betrieblichen Aufgabe einen Schaden am Eigentum des Auftraggebers zu verursachen. Solche Schäden fallen unter die Betriebshaftpflicht, sofern nicht ein Mitarbeiter vorsätzlich einen Schaden verursacht hat. Diese sind in der Betriebshaftpflicht nicht mitversichert. Für den Mitarbeiter stellt sich dadurch die Frage, ob er eine Berufshaftpflicht als eigene Haftpflicht abschließen soll, welche solche Dinge zur Sicherheit mitversichert. Weitaus wichtiger ist aber ein umfangreicher Bautenschutz für jeden Betrieb, der im Handwerk tätig ist. Er muss für Schäden aufkommen, die einem Kunden durch Leistungen seiner Firma entstehen. Damit die Forderungen nicht zur einer Insolvenz führen, sind Firmen im Baugewerbe gut beraten, eine Betriebshaftpflichtversicherung Heizungsbau abzuschließen.

Wie schützt die Betriebshaftpflicht den Arbeitnehmer?

Betriebshaftpflichtversicherung Installateur

Für jeden Arbeitnehmer im Handwerk ergibt sich eine besondere Herausforderung: Nicht erst seit dem Jahr 2012 müssen Arbeitnehmer in der Betriebshaftpflicht versichert sein, doch ein Versicherer wird vor der Regulierung prüfen, ob ihn ein Mitverschulden an dem Haftpflichtschaden trifft.In diesem Fall greift die Betriebshaftpflicht nur eingeschränkt. Leichte Fahrlässigkeit ist in der Betriebshaftpflichtversicherung Heizungsbau versichert, doch bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf den Versicherer an, ob er die entstehenden Kosten aus einer Regulierung übernimmt.

Wer als Arbeitnehmer gut versichert sein will, entscheidet sich vielleicht für weitere Versicherungen, welche er privat mit ausreichender Versicherungssumme abschließt. Für Unternehmen im Trockenbau, im Tiefbau, im Hochbau, für Dachdecker, für Fliesenleger, für den Hausmeisterservice, für den Installateur und für viele andere Firmen, welche zum Fachverband SHK gehören und die mit Heizung, Gas, Sanitär und Wasser zu tun haben, ist eine zusätzliche Haftpflicht empfehlenswert. Das kann eine Berufshaftpflicht sein, doch wer auf den Euro achten muss, sollte vor dem Vertragsabschluss eine Beratung bei einem Versicherungsmakler in Anspruch nehmen. Er findet heraus, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Installateur ausreicht oder ob weitere Versicherungen nötig sind.

Welche Gesellschaften sind empfehlenswert?

Eine pauschale Empfehlung kann man weder für eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Installateur noch für eine Berufshaftpflicht oder für eine andere Absicherung geben. Zu unterschiedlich ist der Bautenschutz, zu verschieden ist der Versicherungsbedarf in der Betriebshaftpflicht in jedem Betrieb. Zwar unterliegen sie dem Fachverband, doch wer als Installateur mit einer Heizung und mit Gas zu tun hat, muss andere Kostenerstattungen versichern als eine Firma, welche im Hochbau oder im Tiefbau beschäftigt ist oder immer wieder mit Wasser in Verbindung kommt. In Fachkreisen hört man häufig von der VHV als sehr gutem Versicherungsunternehmen für die Betriebshaftpflicht. Doch erst ein Vergleich wird zeigen, welche Gesellschaft das besten Preis /-Leistungsverhältnis anbietet. Letztlich verhält es sich im Bauhandwerk ähnlich wie im Handel, denn erst eine genaue Analyse zeigt den detaillierten Versicherungsbedarf. Erst nach dieser Analyse ist es möglich, ein Angebot für die Betriebshaftpflicht einzuholen, welches genau berechnet ist. Dabei kann ein Vergleichsrechner helfen.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

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Bildquelle: Tom-Hanisch / fotolia.com