Im unangenehmen Fall, dass man als Unternehmer selber einen Schaden verursacht hat oder dergleichen durch einen Mitarbeiter verursacht wurde, stellt sich schnell die Frage: Bin ich eigentlich mit meiner Betriebshaftpflichtversicherung gegen diesen Schaden oder diese Schäden überhaupt versichert und zahlt diesen meine Betriebshaftpflicht?
Von Fall zu unterschiedlich
Im Allgemeinfall ist diese Frage natürlich schwer zu beantworten. Hängt die Beantwortung doch im einzelnen von der Police der Versicherung ab und von der vereinbarten Versicherungssumme…
Ohne weitere Details zu beachten, kommt Ihre Betriebshaftpflicht für alle Schäden auf, die an Sachen, Personen und Vermögen verursacht wurden. Es werden dabei allerdings nur all diese Risiken versichert die vom Versicherten und vom Versichernden auch in der Police vereinbart wurden. Sollten sich also Änderungen in Ihrem Alltagsgeschäft einstellen oder Sie Ihren Geschäftsbereich erweitern, so sollten Sie dies umgehend Ihrer Versicherung mitteilen um weiterhin umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Einige übliche Schadensbeispiele
Ein üblicher Schadensfall wären beispielsweise handwerkliche Arbeiten in einem Treppenhaus eines Bürogebäudes. Durch diese Arbeiten kommt es zu einer unerwarteten Rauchentwicklung. Bevor die Mitarbeiter des entsprechenden Handwerkbetriebes geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen können, wird bereits der Feueralarm ausgelöst und die nächstgelegene Feuerwache alarmiert. Am Einsatzort ist klar, dass kein Brand vorliegt, die Stadt allerdings stellt die Einsatzkosten dem Handwerker in Rechnung. Da eine Rauchentwicklung oder gar ein Feuer bei den Arbeiten mit Schweißgeräten ein übliches Risiko ist übernimmt die Versicherung des Handwerkers den vollen entstandenen Schaden. Eine Anfahrt der Feuerwehr beläuft sich je nach Menge der Löschfahrzeuge auf ein paar tausend Euro.
Etwas schwieriger wird es bereits bei einem anderen, klassischen Beispiel. Im Arbeitsbereich einer KfZ-Meisterei ist Öl ausgetreten. Bevor ein Mitarbeiter den Ölfleck beseitigen kann, ist bereits ein Kunde auf diesem ausgelitten und erleidet dabei einen komplizierten Bruch. Dadurch fallen nicht nur Behandlungs- und Rehakosten, sowie Kosten durch Heilbehandlunsgmittel an. Es entsteht auch ein Vermögensschaden, da der Kunde längere Zeit in seinem Beruf ausfällt und selber kein Geld verdienen kann. Aber auch hier übernimmt der der Versicherer alle kosten inklusive eines Schmerzensgeldes bis hin zu der maximalen Versicherungssumme.
Aber auch in Fällen, dass ein Mitarbeiter eine gerade bei einem Baumaschinenverleiher beschädigt ist natürlich üblicherweise abgesichert. Generell sollte aber im Einzelfall – und dies wird auch durch Ihre Versicherung durchgeführt werden – in den allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AHB) und den besonderen Bedingungen geprüft werden, ob eventuelle Schäden tatsächlich abgesichert sind.
Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und lassen Sie sich bei Fragen beraten
Sollten Sie Arbeiten durchführen oder Aufträge annehmen, die über Ihren normalen Betrieb hinausgehen, sollten Sie genau prüfen lassen, ob Sie gegen Schadensansprüche, die bei einer solche Arbeit anfallen überhaupt abgesichert sind. Nichts wäre ärgerlicher, als sich plötzlich durch einen eigentlich lukrativen Auftrag mit hohen Kosten durch Schäden konfrontiert zu sehen. Üblicherweise können Sie aber für solche Fälle kurzfristig zusätzlichen Versicherungsschutz hinzu zu buchen.
Schäden auf Ihrem Gelände, ob nun an Besuchern oder Ihren Mitarbeitern sind gemeinhin abgesichert. Genau wie Schäden an der Substanz Ihrer Immobilie. In einer Betriebshaftpflichtversicherung jedoch nicht abgesichert sind Schäden durch Einbrüche und Diebstähle. Zwar kommt Ihre Betriebshaftpflicht für eine Verletzung auf, die ein Kunde oder Mitarbeiter durch Verfolgen des Diebes erleidet, nicht jedoch für den Verlust des Diebesgutes. Derartiges wird üblicherweise durch Versicherungen mit einer Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt.
Allgemein gesprochen werden also durch Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Schäden abgedeckt, die durch Ihr Unternehmen oder einen Ihrer Mitarbeiter als Vermögen, Gesundheit oder Besitz eines Dritter gegenüber entstehen und von diesem Ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Um Sie allerdings vor diesen Ansprüchen zu schützen, stellt Ihnen Ihre Versicherung in Ihrer Betriebshaftpflicht einen passiven Rechtsschutz und übernimmt zusätzlich noch die Kosten, die durch Gutachter entstehen können.
Die besten Ratgeber sind unabhängig
Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!
Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.
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