Betriebshaftpflichtversicherung – Schaden melden

Was sollte ich tun, wenn ich einen Schadensfall habe? Wie muss ich der Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden melden?

Zunächst einmal muss sichergestellt werden, das die Schadenssumme so gering wie möglich gehalten wird. Hierzu zählt zum Beispiel das verschließen von Fenstern oder Türen nach einem Einbruch oder auch das aufwischen von Wasser in einer überschwemmten Wohnung. Das ist die sogenannte Schadenminderungspflicht. Ansonsten sollten Sie den Ort, an dem der Schaden passiert ist, so wenig wie möglich verändern und sich in Absprache mit Ihrem Versicherungsmakler mit der Gesellschaft in Verbindung setzen. Das weitere Vorgehen wird dann individuell kurzfristig abgesprochen.

Wem muss ich einen Schaden melden?

Betriebshaftpflichtversicherung Schaden

Zu Ihren Pflichten gehört es, einen Schaden unverzüglich nach der Kenntnis an das Versicherungsunternehmen zu melden. Das gilt auch, wenn keine Schadenersatzansprüche gegen Sie erhoben werden. Der Begriff der unverzüglichen Meldung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch als eine Meldung ohne schuldhaftes Zögern definiert und anerkannt. Den Schadenfall müssen Sie Ihrer Gesellschaft melden, er schaltet dazu in der Regel eine telefonische Hotline. Je nach Anbieter ist diese Hotline rund um die Uhr zu erreichen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Meldung zu jeder Zeit und schnellstmöglich bei Ihrem Versicherungsunternehmen eingeht. Nach der telefonischen Schadensmeldung verlangt Ihr Anbieter meist eine schriftliche Bestätigung. Dazu wird er Ihnen ein Formular zuschicken, das Sie wiederum unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben an ihn zurückschicken.

Wie lange dauert es, bis die Betriebshaftpflichtversicherung eine Entschädigung zahlt?

Die Übernahme eines Schadens aus der Betriebshaftpflicht ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Ist eine Schadensersatzpflicht des Versicherten widerspruchfrei festgestellt, beginnt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer ist die geforderte Schadensersatzsumme zu leisten. Für Sie als Versicherten bedeutet das, dass eine zügige Übernahme eines Schadens gewährleistet ist. Gleichzeitig vermeiden Sie eine lange Vorauszahlung an den Geschädigten. Ob die direkte Leistung der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten möglich ist, müssen Sie im Einzelfall prüfen. Das kann insbesondere bei hohen Forderungen interessant sein. In der Regel erfolgt die Zahlung aber über Sie, deshalb ist es wichtig, auf die Einhaltung aller Fristen zu achten. Nur dann ist der Geschädigte sicher, die ihm zustehende Summe unverzüglich zu erhalten.

Benötige ich einen Anwalt?

Ob Sie einen Anwalt benötigen, hängt von den Umständen Ihres Verfahrens und der Größe des Schadens ab. Wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, ist die Mandatierung eines Anwalts in jedem Fall zu empfehlen. Ansonsten kann als Richtlinie gelten, dass ein Anwalt immer einzuschalten ist, wenn ein Prozess gegen Sie angestrengt wird. Auch bei Verfahren, die keinen Anwaltszwang in der ersten Instanz erfordern, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen ratsam, denn er kennt die erforderlichen Fristen und Wege, die es bei einer erfolgreichen Verteidigung einzuhalten gilt. Auch im Fall der Abwehr einer unberechtigten Schadensersatzforderung kann die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zur erfolgreichen Abwehr den gerichtlichen Weg beschreiten müssen. Insgesamt sollten Sie in der Frage nach der anwaltlichen Vertretung nicht so sehr auf Ihre persönliche Einschätzung hören. Weitaus wichtiger ist es, einen erfahrenen juristischen Beistand einzuholen, der Sie in allen relevanten Fragen berät und vor Gericht vertritt.

Erhöhen sich bei einer Betriebshaftpflichtversicherung nach einem Schadensfall die Beiträge?

Wie so oft: Das kommt drauf an. Vor allem kommt es auf Ihre Versicherungshistorie an. Haben Sie schon vorher Schäden eingereicht, ist es recht wahrscheinlich, dass die Gesellschaft entweder die Beiträge erhöht oder die Selbstbeteiligung anpasst. Grundsätzlich haben beide Vertragsparteien, nach Abschluß der Regulierung, das Recht per Sonderkündigung den Vertrag zu beenden. Die Gesellschaft macht also davon Gebrauch, bietet Ihnen aber die Fortführung zu anderen Konditionen an. Eben eine erhöhte Prämie oder durch die Hinzunahme einer Selbstbeteiligung. In manchen Fällen unterbreitet die Gesellschaft kein Fortführungsangebot.

Das kommt jedoch relativ selten vor.

Die regelmäßige Erhöhung der Versicherungsbeiträge hängt weniger von Ihrem einzelnen Schadensfall ab als vielmehr von der Anzahl und von dem Umfang der Schäden, die alle Versicherten im vergangenen Jahr in der Betriebshaftpflichtversicherung geltend gemacht haben. Der Stichtag der Betrachtung ist der 01. Juli des Jahres. Zu diesem Zeitpunkt legt ein unabhängiger Treuhänder über alle Gesellschaften und alle Schadensfälle fest, ob die Versicherungsprämien im nächsten Jahr erhöht werden sollen. Dabei betrachtet er insbesondere die Schadenersatzforderungen, die im vergangenen Zeitraum in der Haftpflichtversicherung geltend gemacht wurden. Der Ablauf dieses Verfahrens ist genau festgelegt, er ist für alle Unternehmen bindend.

Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht?

Betriebshaftpflicht Schaden melden

Egal ob Unternehmen, Firma oder Freiberufler – bestimmte Betriebe sind wegen ihrem Leistungsspektrum einem besonderen Risiko für eine Schadensersatzklage ausgesetzt. Besonders die Berufsgruppen, die beauftragt werden, fremde Interessen wahrzunehmen oder zu vertreten, sind im Vergleich stärker gefährdet und benötigen daher eine eigene besondere Haftpflichtversicherung. Diese werden meist unter dem Oberbegriff „Berufshaftpflicht“ angeboten und unterscheiden sich von der Betriebshaftpflichtversicherung. Denn: Viele – für eine Berufsgruppe typische – klassische Haftpflichtschäden werden von der normalen Betriebshaftpflichtversicherung nicht übernommen. Trifft das auf Sie zu und Sie haben nur eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, sollten Sie möglichst schnell eine Berufshaftpflicht abschließen. Die Betriebshaftpflicht deckt zwar als Haftpflichtversicherung ebenfalls manche Risiken für bestimmte Berufe ab – aber eben nicht alle.

Gemeinsamkeiten Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflicht Vergleich

Auch in der Berufshaftpflicht greift die passive Rechtsschutzversicherung um den Versicherungsnehmer vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen. Wie auch in der üblichen Haftpflichtversicherung prüft sie die Ansprüche des Geschädigten und wehrt diese wie auch die Betriebshaftpflicht gegebenenfalls ab. Auch unterscheiden sich Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung bezüglich der Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten nicht. Geleistet wird, je nach Bedarf, für Anwalts- und Gerichtskosten. Welche Zusatzleistungen für Sie speziell nötig und enthalten sind, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

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