Die Vorsorgeversicherung – Das sollten Sie wissen

Rechtzeitige Vorsorge bei neuen Risiken

Eine Vorsorgeversicherung schützt den Versicherten bei einer Erweiterung oder bei einer Erhöhung seines Haftpflichtrisikos, und sie schützt bei gänzlich neuen Risiken, die im Rahmen seines Betriebsablaufs auftreten können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein erweitertes, ein erhöhtes oder ein neues Risiko bis zur nächsten Beitragszahlung beitragsfrei mitversichert. Für bestimmte Risiken gilt ein Leistungsausschluss, sie sind niemals im Rahmen der Vorsorgeversicherung abgedeckt. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, einen genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflicht zu werfen…

Vorsorglicher Schutz bei veränderten Risiken

Jeder Betriebsinhaber ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seiner Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet, das bestehende Risiko in vollem Umfang anzugeben. Der Versicherer wird sich darauf aufbauend einen Überblick verschaffen, wie gravierend das Haftpflichtrisiko ist und mit welcher Versicherungsprämie sich der Versicherte an diesen potenziellen Risiken beteiligen muss. Im Lauf der Zeit können Risiken wegfallen, es können neue hinzu kommen, und ein versichertes Risiko kann erweitert oder erhöht werden.

Fällt ein Risiko weg, entfällt dafür auch der Versicherungsschutz. Das kann eine Reduzierung der Versicherungsprämie nach sich ziehen, welche der Versicherer zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls prüfen wird. Kommt ein Risiko neu hinzu, muss der Versicherungsschutz angepasst werden, die Prämie wird sich dadurch erhöhen. Bis zur nächsten Beitragszahlung ist dieses neue Risiko ohne zusätzliche Beiträge mitversichert. Auch wenn ein versichertes Risiko erweitert wird oder erhöht wird, muss diese Änderung dem Versicherer zur Kenntnis gebracht werden.

Um solche Anpassungen in einem vertretbaren administrativen Aufwand für den Versicherten und für den Versicherer zu halten, sieht jeder Versicherer eine Vorsorgeversicherung vor, die das veränderte Risiko beitragsfrei bis zur nächsten Prämienfälligkeit versichert. Während die Anmeldung eines Gewerbes ein typisches neues Risiko ist, welches zunächst über die Privathaftpflicht beitragsfrei mitversichert ist, ist die Erweiterung des Mitarbeiterstamms eine Erweiterung des Risikos. Eine Erhöhung ist dagegen eher eine qualitative Steigerung des Risikos, die beispielsweise in der Einstellung von behinderten Mitarbeitern bestehen kann. Auch der Aufbau eines neuen Tätigkeitsfeldes stellt ein typisches neues Risiko dar, welches im Rahmen der Vorsorgeversicherung geschützt ist.

Neukalkulation des Beitrags erforderlich

Jede Risikoerweiterung, jede Erhöhung oder jedes neue Risiko macht eine Neukalkulation des Beitrags erforderlich. Jeder Versicherer will das zu versichernde Risiko genauer eingrenzen können, deshalb hat der Versicherte hier eine Reihe von Fragen zu beantworten. Auf Basis der Auskunft wird der Versicherungsbeitrag neu kalkuliert, der Versicherer legt damit fest, in welcher Höhe der Versicherte an dem neuen Risiko beteiligt werden soll.

Erklärt sich der Versicherungsnehmer mit der Prämie einverstanden, kommt der Vertrag zum Abschluss. Ist der Versicherungsnehmer mit dem neuen Beitrag allerdings nicht einverstanden, entfällt der Versicherungsschutz auch rückwirkend zum Zeitpunkt des Risikoeintritts. In diesem Fall ist der separate Abschluss einer Haftpflichtversicherung erforderlich, die nur für das neue, für das erweiterte oder für das erhöhte Risiko gilt.

Vorsorge greift nicht bei jedem Risiko

Manche Risiken sind aus der Vorsorgeversicherung der Betriebshaftpflicht allerdings ausgeschlossen. Zum Beispiel Fahrzeuge. Hier greift eine gesetzliche Versicherungspflicht, die den Abschluss einer eigenständigen Kraftfahrzeugversicherung für jedes Fahrzeug zwingend erforderlich macht.

Auch Umweltrisiken sind nicht im Rahmen der Vorsorgeversicherung der Betriebshaftpflicht zu schützen. Der Betrieb von Luft- und Wasserfahrzeugen ist ebenso wie der Umgang, der Handel und die Herstellung mit explosiven Stoffen immer von der Vorsorgeversicherung ausgeschlossen. Damit ist die vorsorgliche Ausweitung des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer eine wichtige Klausel, die in jeder Betriebshaftpflicht vorgesehen sein sollte. Im Zweifel empfiehlt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen, damit rechtzeitig geklärt ist, ob ein verändertes Risiko wirklich im Rahmen der Vorsorgeversicherung abgedeckt ist oder nicht.

Vielleicht interessiert sie auch das Thema: Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Betriebshaftpflicht sind können Sie uns unter folgendem Link gerne kontaktieren. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Sie suchen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Hier geht´s zum Kontakt.

Eigener Vergleich mit dem Onlinerechner? Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein!