Mitversicherte Personen – Ansprüche untereinander – Wussten Sie schon?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schütz nicht nur das Unternehmen bzw. den Unternehmer selber, sondern auch immer seine Mitarbeiter. Die Angestellten sind eigentlich Teil des Versicherungsnehmers. Somit sind Schäden der Mitarbeiter untereinander als sogenannter Eigenschaden nicht mitversichert. Um den Frieden im Unternehmen zu wahren, werden solche Ansprüche aber üblicherweise ab einer gewissen Schadenshöhe wieder eingeschlossen. Haben mitversicherte Personen untereinander oder gegenüber dem Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche aus versicherten Personen- oder Sachschäden, so erteilt die Versicherung für diese Risiken meistens Versicherungsschutz.

Nicht entschädigt werden Ansprüche aus Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen da diese über die Berufsgenossenschaften abgedeckt sind.

Auch Mietsachschäden sind meistens ausgeschlossen, doch sind es gerade diese welche in der Praxis häufig vorkommen und sehr teuer sind. Oftmals sind bei mittelständigen Unternehmen, insbesondere Handwerksunternehmen, die Büros, Lager und sonstige Geschäftsgebäude im Privatbesitz des Unternehmers. Dieser vermietet die Gebäude an sich selbst bzw. sein Unternehmen. Fährt jetzt ein unvorsichtiger Mitarbeiter beim Entladen eines LKW mit dem betriebseigenen Gabelstapler in die Hauswand oder gegen das Rolltor, so ist dies als Eigenschaden zu bewerten da der persönlich geschädigte Inhaber mitversicherte Person in der Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens ist. Wenn eine solche Konstellation in ihrem Unternehmen vorliegt, so sollte unbedingt darauf geachtet werden, das auch Mietsachschäden durch die Klausel „Ansprüche mitversicherter Personen untereinander“ mitversichert werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Infos zu Abwässer- und Allmählichkeitsschäden finden Sie hier

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken. Und das beste, unser Service ist für Sie kostenlos.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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