Bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Grafiker handelt es sich genau genommen um eine Berufshaftpflichtversicherung, denn im Gegensatz zu einem Handwerker besteht bei einem Grafiker ein wesentlich größeres Risiko, einen Vermögensschaden zu verursachen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Grafiker sollte immer zwei Sachverhalte berücksichtigen. Zum einen Schäden, die durch die Tätigkeit hervorgerufen werden können, Vermögensschäden, zum anderen auch eine Bürohaftpflicht. Das Berufsbild des Grafikers hat sich durch die Neuen Medien deutlich gewandelt. Damit geht auch eine veränderte Rechtssprechung einher.
Die Betriebshaftpflicht für Grafiker sollte auf jeden Fall folgende Punkte umfassen:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Einbindung von freien Mitarbeitern, Volontären und Subunternehmern
- Alle Tätigkeiten, die mit den Aufträgen verbunden sind, auch Überschneidungen im IT-Bereich.
- IT-Risiken speziell für Softwareschäden, beispielsweise wenn eine infizierte Datei an einen Auftraggeber übermittelt wird, und dort Schäden verursacht.
- Wohl der wichtigste Punkt is die Absicherung gegen mögliche Rechtsverletzungen. Dazu zählen Namensrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrechte und Datenschutzrechte.
- Die Absicherung für Vermögensschäden darf keine vorherige Prüfung eines Auftrages vor Abgabe durch einen Rechtsanwalt vorschreiben.
- Der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit bei einer Betriebshaftpflicht für Grafiker sollte ebenfalls nicht gegeben sein.
- Die Versicherungssumme für Vermögensschäden sollte so hoch wie möglich, marktüblich sind inzwischen durchaus schon 1 Million Euro, abgeschlossen werden.
Die Hauptrisiken für Grafiker liegen heute nicht mehr darin, dass eine Tasse Kaffee über der Grafikvorlage verschüttet wird, sondern im Bereich der digitalen Kommunikation und der Rechteverletzungen. Dass ein Kunde im Atelier über ein unsachgemäß verlegtes Elektrokabel stolpert, kann natürlich auch passieren, daher der Verweis auf das Risiko des Bürobetriebes. Insgesamt ist der Versicherungsschutz für einen grafischen Betrieb eine sehr diffizile Angelegenheit, die eine größtmögliche Individualisierung des Vertrages vorsieht.
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Bildquelle: Stefan Schweihofer / Pixabay