Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie – Was ist wichtig?

Benötigen Gastwirte eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Das Gesetz sieht vor, dass Selbstständige, Freiberufler und alle andere Unternehmer den Kunden und Kundinnen in einigen Fällen Schadenersatz leisten müssen. Bevor es soweit kommt, prüft ein Gutachter, ob der Schadenersatzanspruch berechtigt ist. Da es keine Obergrenze für den Schadenersatzanspruch gibt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie durchaus empfehlenswert. Ohne die Betriebshaftpflicht steht der Unternehmer oder die Unternehmerin mit den Kosten, die aus Schadenersatzansprüchen entstehen, allein da. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass das Unternehmen nicht mehr weitergeführt werden kann.

Welche möglichen Risiken gibt es in der Gastronomie?

Betriebshaftpflichtversicherung Gastronomie

Die Risiken in der Gastronomie sind vielfältig, denn gerade bei der Zubereitung von Speisen können Probleme entstehen, die bei den Gästen negative Auswirkungen auf den Magen haben. Wird beispielsweise nach einer üppigen Mahlzeit ein großer Eisbecher serviert, der einen Moment in der Sonne stand, klagt einer der Gäste plötzlich über Magenbeschwerden. Da sie gerade beim Essen des überdimensionalen Eisbechers, der extra auf Wunsch des Kunden entstanden ist, aufgetreten sind, will der Gast den Gastronom verklagen. Weil der Gastronom aber der Meinung ist, nicht der Eisbecher ist schuld, sondern der Magen des Gastes ist zu empfindlich und hat sich mit dem drei Gänge-Menü übernommen, muss vor einem Gericht geklärt werden, wer Recht hat.

Andere Fälle enden ebenfalls oft vor dem Richter, weil nicht eindeutig feststeht, wer schuld hat. Die Firmeneröffnung einer Pizzeria soll mit dem breiten Sortiment einer Cateringfirma gebührend gefeiert werden. Bei der Anlieferung der Ware wird die Tür des Geschäftes beschädigt. Nun soll die Cateringfirma der Pizzeria die Reparatur bezahlen. Ist die Firma versichert, wird der Sachschaden meistens übernommen. Weitere Risiken sind durch die angestellten Mitarbeiter gegeben, die Gästen durch einen verschütteten Kaffee versehentlich Schaden zuführen. Kommt kein Vergleich mit einer außergerichtlichen Einigung zustande, entstehen oft weitere Prozeßkosten. Der Betrieb hat zahlreiche Räume mit wertvollem Inventar und es besteht das Risiko, dass Kriminelle einbrechen und entweder das Inventar entwenden oder sogar zerstören. Im Urlaub hat der Tourist ein Einzelzimmer gebucht und seine Erwatungen werden wider Erwarten nicht erfüllt.

Wenn der Unternehmen der Meinung ist, seinen Vertrag erfüllt zu haben, und der Gast weiter unzufrieden ist, besteht das Risiko, dass der Hotelinhaber verklagt wird.

Welche Leistungen bietet die Betriebshaftpflichtversicherung an?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie hält zahlreiche Leistungen für die Versicherungsnehmer bereit. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen bieten Leistungspakete an, die die Betriebsstätten, die betriebliche Tätigkeit, die Produkte sowie Personen- und Sachschäden versichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Versicherungsbeiträge sehr unterschiedlich sein können und nicht der einzige Aspekt für eine gute Versicherung sind.

Denn viele weitere Faktoren führen zu einem Angebot, dass zu der jeweiligen Firma passt.

Der freundliche Kundenservice des Versicherungsanbieters ist wichtig sowie die Beratung über spezielle Zusatzleistungen. Fragen des Gastronoms sollten ausführlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es sollte die notwendige Zeit gewährt werden, um den schriftlichen Vertrag zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie in Ruhe durchzulesen und erst dann zu unterschreiben. Vermögensschäden werden je nach individueller Absprache bis zu 1 Million ersetzt und Personenschäden bis zu 5 Millionen. Die genaue Höhe der Schadenersatzsumme wird nach der Beratung mit dem Versicherungsexperten festgelegt.

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend oder gibt es weitere Versicherungen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt ein großes Risikopotential ab und fängt den Gastronomie Betrieb oder andere Unternehmen auf, wenn berechtigte Schadenersatzforderungen der Kunden und Kundinnen bestehen. Bei Zweifeln sorgt ein Gutachter für Klarheit und kann manchmal durch einen Vergleich Prozesskosten minimieren Die ausgezahlten Euro- Beträge sind teilweise so hoch, dass ohne eine Betriebshaftpflicht das Aus für den Betrieb die Folge sein kann. Personen des Betriebes können zusätzlich weitere Versicherungen abschließen, wie zum Beispiel eine flexible Lebensversicherung.

Die Ansprüche der Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie sind sehr vielfältig. Zum einen müssen alle Risiken und gesetzlichen Auflagen erfasst werden welche durch die Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln entstehen. Insbesondere die vielfältigen Hygienevorschriften, aber auch der Schutz des Endverbrauchers, zum Beispiel durch den Genuss von falsch etikettierten Lebensmitteln sind hier wichtig….

Inhaltsversicherung

Aufgrund des erhöhten Feuerrisikos in einem Restaurant, sind die Preise am Markt sehr unterschiedlich. Auch ist es nicht möglich ein pauschales Ausstattungsniveau in der Einrichtung der Betriebe festzulegen. In der Praxis wird meist eine Summe von Versicherungsnehmer vorgegeben. Doch gerade bei älteren Betrieben, welche keine Anschaffungsrechnungen des Inventars mehr n der Buchhaltung haben, sollte eine genaue Aufstellung des Inventars gemacht werden und dem Versicherer zu Begutachtung vorgelegt werden.  Hierdurch wird vermeiden, daß im Versicherungsfalle die Versicherungssumme zu niedrig ist. Gerne beraten wir sie persönlich.

Unfallversicherung

In der Gastronomie tätige Personen haben ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die Berufsgenossenschaft deckt hier nur einen kleinen Teil ab und hat häufig sehr hohe Hürden welche eine schnelle Zahlung von Renten oder Zuschüssen behindern. Eine betriebliche oder private Unfallversicherung kann hier helfen das Risiko zu minimieren. Insbesondere für selbstständige Gastronomen ist dieser Versicherungsschutz unverzichtbar. Wird die Unfallversicherung über den Betrieb abgeschlossen, ist sie in den meisten Fällen voll von der Steuer absetzbar. Sie kann auch zur Mitarbeiterbindung beitragen wenn sie bewusst eingesetzt wird.

Krankenversicherung

Aufgrund des oben Beschriebenen erhöhten Unfallrisikos ist auch der erweiterte Schutz einer privaten Krankenversicherung in der Gastronomie angeraten. Für den Inhaber möglicherweise als Ersatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Für die angestellten Mitarbeiter mit einer privaten Zusatzversicherung als Ergänzung zu selbiger

Rentenversicherung

Es gibt wenige Branchen in denen die Altersarmut so ausgeprägt ist wie in der Gastronomie. Das liegt an der hohen Anzahl an Teilzeitstellen aber oftmals auch an der großen Fluktuation der Mitarbeiter und der damit verbundenen Kosten für Umzüge etc. Hier wird meist einfach vergessen das irgendwann auch die Rente kommt, oder besser kommen sollte. Bei den Inhabern wird oftmals das Kapital anderweitig eingesetzt. Kredite sind zu bedienen, und auch die Steuer darf nicht vergessen werden. Daher beraten wir flexible Modelle der Rentenversicherung in der Gastronomie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. So kann die Vorsorge optimal an die steuerlichen Voraussetzungen des Inhabers angepasst werden. Die Rentenversicherung der Mitarbeiter kann so flexibel gestaltet werden, daß z.B. die meisten Beiträge in den starken Umsatzmonaten bezahlt werden, in welchen auch das Trinkgeld entsprechend höher ist. So ist eine Finanzierung einfacher.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Bildquelle beide Bilder: Rainer Sturm  / pixelio.de

Betriebshaftpflichtversicherung Gaststätte – damit ein Schaden verdaut werden kann

Die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Gasstätte ist fast noch wichtiger als ein Brauereivertrag. Zu viele Risiken birgt die Gastronomie für den Betreiber. Dies beginnt bereits damit, dass ein Gast das Lokal betritt und auf noch nicht weggewischten Speiseresten auf dem Fußboden ausrutscht und sich verletzt. Die Folge ist möglicherweise ein Krankenhausaufenthalt und eine Schmerzensgeldforderung. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Gaststätte übernimmt sowohl die Schmerzensgeldzahlung als auch die Forderung des Krankenversicherers für die Übernahme der Behandlungskosten…

Trotz aller hygienischen Vorsichtsmaßnahmen ist nicht auszuschließen, dass Lebensmittel, insbesondere Fleisch, verunreinigt sind. Dies hat im Zweifelsfall Auswirkungen. Es wird zu Schadensersatzforderungen von Gästen kommen, wenn sie dadurch erkranken. Bei selbst zubereiteten Speisen greift das Produkthaftungsgesetz. Die Zahlung ist in diesem Fall über die Betriebshaftpflicht sichergestellt.

Bei der Frage, ob sich die Gaststätte in angemieteten Räumen befindet, kommt auch die Frage ins Spiel, inwieweit ein Einschluss von Mietsachschäden in diesem Fall empfehlenswert ist. Rutscht beim Austausch eines leeren Bierfasses das Fass von der Sackkarre und beschädigt den Fußboden, greift die Betriebshaftpflichtversicherung bei der Schadensregulierung.

Es müssen aber nicht immer die extremen Schäden sein, einen Versicherungsfall darstellen. Die Bedienung kippt aus Versehen einem Gast ein Glas Rotwein über ein hochwertiges Kleidungsstück, welches nicht mehr gereinigt werden kann. Auch in diesem Fall ist die Haftpflichtversicherung gefordert. Stehen im Sommer Stühle, Tische und Sonnenschirme im Freien, geht gerade von den Sonnenschirmen ebenfalls eine Gefahr aus. Ein Windstoß, der einen Sonnenschirm umwirft, kann sowohl eine Verletzung bei einem Gast bewirken, als auch ein Auto beschädigen – beides ein Fall für die Betriebshaftpflicht.

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Bildquelle: Kerstin Riemer / Pixabay